Ein Werbelink auf der Webseite queer.de sorgte für massive Kritik: Im April 2025 soll Berichten zufolge eine Rabattaktion für schwule Paare angeboten worden sein, die sich für eine Leihmutterschaft bei einer internationalen Agentur interessierten. Die beworbene Praxis geht weit über klassische Modelle hinaus – zwei Männer eines Paares können dabei gleichzeitig genetische Väter von zweieiigen Zwillingen werden. In Deutschland sollten sowohl das Angebot als auch die Werbung dafür eigentlich strafbar sein. Es wurde Anzeige erstattet.
Laut Berichten aus dem April 2025 soll auf der Webseite queer.de eine Rabattaktion für homosexuelle Paare geschaltet gewesen sein. Die Anzeige bewarb einen zehnprozentigen Nachlass für eine Leihmutterschaft über die Agentur surrogatebaby.com. Diese Agentur ist auf internationale Leihmutterschaften spezialisiert und bietet ein ungewöhnliches Modell an, bei dem eine Leihmutter zwei Kinder austrägt – je eines von den beiden männlichen Partnern.
Bei https://t.co/yN5JNgiJ3l hat man die ausgebeutete Leihmutter, die man bei dubiosen Anbietern auf Zypern oder in Georgien klarmachen will, als Storch verkleidet. Das LGBTQ-Kreisch-Portal https://t.co/YzqUInzWoV wirbt mit 10 Prozent Rabatt für Babys beim Anbieter Surrogate Baby… https://t.co/lWhta8j4HB pic.twitter.com/ulHB3DDkPt
— Birgit Kelle (@Birgit_Kelle) April 10, 2025
Dem Bericht nach sei die Aktion nur über den Link von queer.de gültig gewesen. Die Rabattgewährung erfolgte ausschließlich, wenn der Zugang zur Seite von surrogatebaby.com über diesen spezifischen Link erfolgte.
Leihmutterschaftsmodell für schwule Paare
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die betreffende Anzeige auf queer.de nicht mehr abrufbar. Die Webseite der Agentur Surrogate Baby ist jedoch weiterhin online. Laut ihrer Eigenbeschreibung existiert sie seit über zwölf Jahren und richtet sich nicht nur an homosexuelle, sondern auch an hetero- und transsexuelle Paare.
Das Angebot, das in der Rabatt-Aktion beworben wurde, geht über das übliche Modell einer Leihmutterschaft hinaus: Die Leihmutter stellt zwei Eizellen zur Verfügung, die jeweils von einem der beiden Männer eines schwulen Paares befruchtet werden. Beide Embryonen werden gleichzeitig in die Leihmutter eingesetzt und als zweieiige Zwillinge ausgetragen.
Zwei genetische Väter – eine Leihmutter
Diese Form der Leihmutterschaft ermöglicht es, dass beide Männer genetische Väter werden – mit einer einzigen Leihmutter, die gleichzeitig beide Kinder austrägt. Die betroffenen Frauen sollen laut Webseite aus Georgien und Zypern stammen. Die Geburten erfolgen demnach entweder in einem dieser Länder oder in einem EU-Staat.
Die Werbung richtet sich explizit an schwule Paare und verspricht eine exklusive „Dual-Vater“-Lösung. Diese Dienstleistung unterscheidet sich damit deutlich von klassischen Leihmutterschaftsprogrammen, bei denen in der Regel nur ein Kind ausgetragen wird, das von einem der Partner abstammt.
Verbot nach deutschem Recht
Nach deutschem Recht sind sowohl Leihmutterschaften als auch die Werbung dafür verboten. Das Embryonenschutzgesetz (ESchG) § 1 Abs. 1 Nr. 7 stellt das Einsetzen eines Embryos bei einer Frau, die ihr Kind nach der Geburt abgeben will, unter Strafe. Auch das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) verbietet in § 13c und § 13d ausdrücklich Ersatzmutterschaften sowie öffentliche Werbung dafür.
Demnach drohen für solche Handlungen in Deutschland Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Besonders relevant ist § 13d AdVermiG, der explizit auch Online-Werbung verbietet, sofern damit Ersatzmütter oder Bestelleltern gesucht oder vermittelt werden.
Anzeige wurde offenbar erstattet
Laut des Artikels der Journalistin Birgit Kelle auf nius.de wurde im April 2025 eine Strafanzeige wegen des Werbelinks auf queer.de gestellt. Wer die Anzeige eingereicht hat, gegen wen genau sie sich richtet und ob die Polizei bereits Ermittlungen aufgenommen hat, ist derzeit jedoch nicht bekannt.
Ob es zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommt, ist offen. Sollte es zu einer Verurteilung wegen unzulässiger Werbung für Leihmutterschaft kommen, sieht § 14b Abs. 1 AdVermiG eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Frühere Aktionen und juristische Bewertung
Queer.de hatte bereits im Jahr 2018 einen Artikel veröffentlicht, in dem eine Leihmutter im Rahmen eines Aprilscherzes für ein schwules Paar „verlost“ wurde. Damals handelte es sich zweifelsfrei um Satire, was aus dem Kontext des Artikels hervorging.
Im nun aktuellen Fall liegt die Sache anders: Die Agentur Surrogate Baby existiert real, das Angebot ist nachweisbar, die Rabatt-Aktion wurde beworben. Es gibt keine Hinweise darauf, dass es sich um einen Scherz gehandelt haben könnte – vielmehr scheint das Angebot ernst gemeint gewesen zu sein. Es wird sich zeigen, ob die Werbeaktion für das Portal ein Nachspiel haben wird.
