Juristen und Unterstützer gingen hinsichtlich des Gerichtsverfahrens gegen Report24-Herausgeber Florian Machl, das Kreise rund um Präsident Alexander Van der Bellen angezettelt hatten, stets von einem Freispruch aus. Zu schwer wiegt die EMRK, Artikel 10, in Sachen Meinungsfreiheit. Machl hatte Van der Bellen vorgeworfen, die Verfassung mit Füßen getreten zu haben und wurde deshalb wegen Verleumdung geklagt. Den Freispruch möchte das System nicht hinnehmen – es geht in die zweite Runde. Bezahlen darf das der Steuerzahler – und der Angeklagte selbst.
Ungefähres Transkript des oben verlinkten Videos:
In den nächsten Minuten informiere ich Sie über das Strafverfahren, das der österreichische Bundespräsident Alexander Van der Bellen gegen mich angestrengt hat. Mein Name ist Florian Machl, ich bin Herausgeber des reichweitenstarken Onlinemagazins Report24.news.
Viele von Ihnen haben sicherlich die Berichterstattung in den Mainstream-Medien verfolgt, welche den Prozess vom vergangenen Mittwoch begleitet hat. Teilweise waren die Meldungen skurril. Bei der Boulevardzeitung Heute wurde ein 34-jähriger Corona-Leugner am Landesgericht Linz verurteilt. Ich kann Sie beruhigen. Ich bin leider keine 34 Jahre alt – und das Urteil in erster Instanz lautete: Freispruch.
[Wir haben das Video diesmal auch via YouTube zur Verfügung gestellt:]
Bevor ich den Tag und seine Ereignisse im Detail schildere, der weniger erfreuliche Teil. Die Staatsanwaltschaft hat volle Berufung angemeldet. Das bedeutet – was ohnehin zu befürchten war: dieser politisch motivierte Prozess wird in eine zweite und vielleicht auch dritte, vierte und sonstige Runde gehen. Der Hintergrund ist klar: Man will mich und die Mitarbeiter von Report24 einschüchtern, finanziell aushungern oder ruinieren, indem man dieses absurde Verfahren in die Länge zieht.
Der 24. Mai war ereignisreich. Und ich darf hier nochmal erwähnen – ich habe es mir nicht entgehen lassen, am Vortag, dem 23. Mai, im norddeutschen Plön anwesend zu sein, wo ein Verfahren wegen Verhetzung gegen den großartigen, ehrenwerten und lebensrettenden Professor Bhakdi abgehalten wurde. Darüber haben wir ausführlich berichtet – sehen Sie sich die Artikel und Videos bitte auf Report24.news an. Das Urteil dort lautete natürlich zu Recht: Freispruch. Und auch dort ging die Oberstaatsanwaltschaft in Berufung. Das System möchte Zeichen setzen, Exempel statuieren.
Dann ging es zurück nach Linz. Als ich am Landesgericht ankam, bewölkter Himmel, strömender Regen. Trotzdem waren bereits viele Menschen vor Ort, die als Zuhörer dem öffentlichen Prozess beiwohnen wollten.
Mein Dank an alle, das gab Kraft. Und es ist wichtig, Zeugen zu haben. Dank auch an die anwesenden Medien, Servus TV, RTV, AUF1 und TKP – hoffentlich habe ich niemanden vergessen. Nachfolgend haben auch alle Mainstream-Medien auf Basis eines Textes der APA berichtet – ich glaube aber nicht, dass irgendjemand von ihnen anwesend war. Vereinzelt wurden auch Fotos ungefragt übernommen – so arbeiten diese Medien eben.
Ich habe versucht, alle Hände zu schütteln und mit möglichst vielen Menschen zu sprechen. Ganz interessant: Das Gericht war seit Tagen darüber informiert, dass mit höherem Personenaufkommen zu rechnen ist – doch der große Saal wurde dennoch einem Verfahren ohne Zuschauer zugesprochen. Vor Ort war nicht ein Einweiser oder Polizist anwesend, um das Geschehen zu ordnen. Wir haben den Verdacht, dass hier wieder gezielt „Bilder“ geschaffen werden sollten, um uns Kritiker der Coronamaßnahmen zu verleumden und in einem schlechten Licht dastehen zu lassen.
Viele wurden nicht mehr eingelassen, sie verblieben friedlich vor dem Gebäude, darunter zwei Landtagsabgeordnete der MFG. Menschen mit Presseausweis ließ man fast ausnahmslos ein. Die Verhandlung begann pünktlich. Irgendwann kam ein Security-Mitarbeiter zum Richter und berichtete, die Partei MFG wolle das Gericht stürmen. Diese alarmierte dann wohl die Polizei, doch dazu später mehr.
Im Saal fanden vielleicht 30, höchstens 40 Zuschauer Platz. Der Rest wartete friedlich draußen, wer etwas anderes behauptet, lügt schlichtweg. Dabei gab sich der Richter sichtlich genervt von dem Rummel – aber fair. Und er erlaubte auch, alle im Saal nicht gebrauchten Sessel in die Zuschauerreihen zu stellen und zu nutzen. Einzig Gespräche oder Zwischenrufe waren streng verboten, wie es in Österreich aber durchgehend üblich ist.
Zu Beginn trug der Staatsanwalt die Anklage vor: Wer bisher nicht informiert ist, worum es ging, hier bitte mein Schwerverbrechen. Ich habe in einem Kommentar geschrieben, Bundespräsident Alexander Van der Bellen würde die Verfassung mit Füßen treten und die Spaltung der Gesellschaft zulassen wie kein anderer vor ihm.
Weiters, wörtlich: Man sollte sich aber auch vor Augen halten, welch gigantischer Betrug mit Treibstoff- und Strompreisen gerade verübt wird, mit der Verknappung von Gütern und Nahrungsmitteln, mit der offenen Unterstützung eines Krieges, mit dem drohenden kalten Winter – und dass Menschen wie Van der Bellen für genau dieses System stehen. Es geht nicht um ein Geplänkel von “Links” gegen “Rechts”, es geht für sehr viele Mitbürger um alles. Es geht um ihre Existenz. Es geht darum, dass ein Mann mit einem Jahresbruttogehalt von 367.528 Euro gönnerhaft von euren Fotos lacht, während die Energiebetriebe alleinerziehenden Müttern den Exekutor nach Hause schicken.
Daraus wurden im Grunde genommen drei Punkte, die verhandelt wurden: Die Aussage „die Verfassung mit Füßen treten“ wäre ehrenrührig, da Van der Bellen als Präsident der oberste Hüter der Verfassung ist. Punkt zwei war jener mit der offenen Unterstützung eines Krieges und Punkt drei, dass ich dem Präsidenten vorgeworfen habe, gönnerhaft von Plakaten zu lachen.
Mein Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Schmidauer, hat zunächst die Form angegriffen, da weder klar war, ob die Ermächtigung fristgerecht erfolgte, noch durch wen sie erfolgte.
Dr. Schmidauer ist ein großartiger Anwalt – und der Cousin der Ehefrau von Alexander Van der Bellen. Besonders schlaue Nutzer von Sozialen Medien konstruierten daraus eine Verschwörung. Sie sollen sich einmal ansehen, was Schmidauer während der Pandemie geleistet hat, ab den ersten Tagen. Seine Kanzlei vertrat Dutzende, wenn nicht Hunderte Fälle von ungerechtfertigten Einsprüchen gegen Maßnahmenstrafen und ist jetzt mit Schadenersatzforderungen bei Impfschäden beschäftigt. Er hat viele mutmaßlich Verantwortliche angezeigt, unter anderem Ex-Bundeskanzler Kurz. Wer hier eine Verschwörung sieht – Pardon – ist klinisch geisteskrank und möge sich bitte von mir fernhalten.
Wir haben zunächst die „Ermächtigung“ angegriffen. In so einem Fall, wo ein hoher Politiker angeblich beleidigt wird, muss er die Strafverfolgung und das Verfahren ermächtigen. Dabei war unklar, wer das eigentlich gemacht hat und ob das der Präsident selbst gemacht hat. Scheinbar hatte nur irgendjemand darüber berichtet, dass irgendjemand seine Ermächtigung erteilt. Dabei blieb unklar, ob dieser Vorgang wirklich die Formvorschriften erfüllt hat. Die Frist war scheinbar eingehalten worden, das ginge aus internen Vermerken hervor. Die Frage nach der korrekten Ermächtigung wurde in dieser Verhandlung juristisch nicht im letzten Detail geklärt. Dann ging es zur Sache.
Der Richter ging korrekt vor und stellte viele Fragen. Wie konnten die Leser von Report24 die Aussagen verstehen, welche Vorab-Information hatten sie? Hat Report24 auch schon früher kritisch darüber berichtet, dass Gesetze im Zuge der Pandemie zurückgenommen wurden? Ja, natürlich haben wir das.
Die Abhandlung der weiteren Punkte war eher knapp, denn dass die Vorwürfe lächerlich waren, wollte niemand bestreiten. Generell machte auch der Staatsanwalt den Eindruck, dass er sich nicht besonders wohl mit der Anklage führte. Statt einer vernichtenden Brandrede beschränkte er sich meist auf das Verlesen von Schriftstücken. Er stellte auch keine konkrete Forderung nach einer Strafhöhe, sondern forderte nur eine Verurteilung.
Mein Rechtsvertreter konnte einige wichtige Beweismittel einbringen. Zunächst eine Liste von mindestens fünfzig Vorkommen der Formulierung „die Verfassung mit den Füßen getreten“ aus der österreichischen Innenpolitik, benutzt von so gut wie jeder Partei. Einer der Personen, welche diese Formulierung in der Vergangenheit genutzt hatte, war Alexander Van der Bellen selbst.
Dann legten wir die Liste von rund fünfzig Gesetzen vor, die vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben wurden. Dies ist aus folgendem Grund relevant. Der Bundespräsident ist dafür zuständig, das verfassungsgemäße Zustandekommen eines Gesetzes mit seiner Unterschrift zu bezeugen. In der Corona-Zeit geschah aber Verfassungsbruch mit Ansage, denn Ex-Kanzler Kurz sah Bedenken von Verfassungsexperten als „juristische Spitzfindigkeiten“ an und äußerte in einem Interview, dass die Gesetze zu dem Zeitpunkt, wo sie aufgehoben wurden, ohnehin schon durch neue ersetzt wären – die in der Praxis dann natürlich auch verfassungswidrig waren. Es handelte sich also um Verfassungsbrüche mit Ansage.
Basis unserer Verteidigung war nicht nur der Umstand, dass die Äußerungen im Rahmen eines Kommentars getätigt wurden, wo kein voller Wahrheitsbeweis nötig ist. Wir beriefen uns auf die Presse- und Meinungsfreiheit und die im Verfassungsrang stehende Menschenrechtskonvention, die in solchen Fällen immer zitiert wird. Darüber hinaus waren wir bereit, diesen Wahrheitsbeweis anzutreten, also ein Tatsachensubstrat zu liefern, welches diese Aussagen rechtfertigt. Eine Beleidigung in Form von unflätigen Beschimpfungen lag zweifelsfrei ohnehin nie vor. Auch das ist ein spannender Punkt, denn es gibt viele Urteile, nach denen sich Politiker auch unflätige Beschimpfungen gefallen lassen müssen, solange diese nicht zu exzessiv ausfallen. Wichtig ist auch der Punkt, dass ein ehemaliger Bundespräsident während seiner Amtszeit sehr wohl die Unterschrift unter ein klar verfassungswidriges Gesetz verweigerte. Ein Präsident kann also so handeln, wenn er es will – und Van der Bellen hat dies nie getan.
Als der Staatsanwalt letztendlich meine Bestrafung forderte, war die Szenerie bizarr – denn er musste allen Ernstes fordern, mich für die Aussage „Van der Bellen lache gönnerhaft von Plakaten“ zu bestrafen.
Das letzte Wort hatte ich als Angeklagter und ich konnte nochmals zu den drei Punkten Stellung nehmen. Zunächst zum Thema, die Verfassung mit Füßen treten. Hier konnte ich zu den bereits genannten Punkten auch noch einbringen, dass Van der Bellen Oberbefehlshaber des Bundesheeres ist und als solcher niemals Einspruch gegen all die Waffentransporte, Munitionstransporte und Überflüge über unser neutrales Bundesgebiet einlegt. Auch diese wären durch Gesetze und Verfassung verboten.
Ich machte klar, dass in Österreich kein Journalist, Satiriker oder Kabarettist jemals wieder über einen Politiker negative oder kritische Dinge sagen darf, wenn diese absurden Vorwürfe zu einer Verurteilung führen.
Und zum letzten Punkt, dem gönnerhaft von den Plakaten lachen: Dies ist ein subjektiver Eindruck davon, wie jemand auf andere wirkt. Ob jemand freundlich, bösartig, verbissen oder sonst wie lächelt – das darf jeder Bürger selbst entscheiden und auch äußern. Es geht darum, wie jemand auf andere wirkt. Wenn dies auch noch von Gesetzes wegen vorgeschrieben wird, dann wäre hinsichtlich der Meinungsfreiheit wohl alles verloren.
Der Richter zeigte in seinem Urteilsspruch, der etwa 1,5 Stunden nach Verhandlungsbeginn erfolgte, dass er sich alle Argumente beider Seiten sehr genau angehört hatte. Er nahm sich viel Zeit und wiederholte verschiedene Argumente der Verteidigung, um zu erklären, weshalb er sie für angemessen erachtet. Letztendlich erfolgte ein Freispruch.
Ich hatte die Freude, bei strahlendem Sonnenschein, ja eigentlich glühender Hitze ins Freie zu treten und mich in eine Menge von rund hundert Unterstützern zu begeben, die sich mit mir freuten – und was mir wichtig ist, die sich auch für die Sache freuten. Denn vor Gericht stand nicht nur ich, sondern die gesamte Meinungs- und Pressefreiheit im Land. Es war ein wunderbares Gefühl, all diese Menschen dort zu sehen.
Skurril war der begleitende Polizeieinsatz. Vor Ort waren die Besatzungen von mindestens 20 Streifenwagen, so wurde mir später bestätigt, zudem die Hundestaffel und mehrere Drohnen. Jemandem war ersichtlich daran gelegen, viel Steuergeld zu verprassen.
Was war geschehen? Irgendwann, der Prozess hatte wohl schon begonnen, kam ein Unterstützer auf die Idee, er möchte nun doch in den Gerichtssaal vorgelassen werden. Schließlich wäre es eine öffentliche Veranstaltung und das wäre sein Recht. Somit sind einige Wartende wieder in die Vorhalle gegangen und wollten sich brav auf Waffen untersuchen und durchschleusen lassen. Die Menge der Menschen hatte die Security-Firma offenbar nervös gemacht und dann lief ein Bote zum Richter mit der etwas wirren Nachricht, die Partei MFG wolle das Gericht stürmen. Dieses Gerücht stammte daher, dass drei Prozessbeobachter der MFG, darunter zwei Abgeordnete, vor Ort waren. Sie stürmten übrigens nichts, sondern diskutierten nur mit den Verantwortlichen, dass es befremdlich sei, nicht eingelassen zu werden.
Der ganze Polizeieinsatz war also „für die Katz“, es gab keine Rangeleien oder Festnahmen oder sonst irgendetwas. Einzig die Kulisse für Fotos war letztendlich etwas aufregender.
Was die fürstlich mit Steuergeld geschmierten Systemmedien daraus machten, sehen Sie hier: Wie immer, wenn über Maßnahmenkritiker gelogen wird, musste natürlich ein „Sturm“ herhalten. Ich persönlich vermute, dass der Sturm im Oberstübchen mancher Schreiberlinge tobt und es vernünftig wäre, wenn sie sich einmal ein wenig Ruhe gönnen. Übrigens bin ich kein Corona-Leugner und war dies auch nie. Aber wie üblich hat mich kein einziges Systemmedium befragt oder interviewt. Das müssen diese Herrschaften als Dienstboten finsterer Machenschaften ja auch nicht. Ihr Auftrag ist es, Kritiker schlecht zu machen – und den erfüllen sie hervorragend.
Den Vogel abgeschossen hat letztendlich Krone.tv, wo ein Videobeitrag zu sehen war, der zu gefühlt 90 Prozent aus Bildern von gänzlich anderen Veranstaltungen bestand – unter anderem von Corona-Demos in Wien. Die Kronenzeitung, die früher einmal an der Seite des „kleinen Mannes“ stand, verbreitete hier einmal mehr freche Fake-News vom Feinsten. Aber das ist der Redaktion dort vermutlich egal, wichtig ist es, im Sinne des Systems zu berichten, damit auch weiterhin die Förderungen und Inseratengelder sprudeln.
Wie geht es nun weiter? Die Staatsanwaltschaft hatte drei Tage Zeit, um Rechtsmittel anzumelden und hat das auch gemacht. Es wurde Berufung angemeldet. Somit muss das Gericht das Urteil nun schriftlich ausfertigen. Sobald dieses vorliegt, hat die Staatsanwaltschaft vier Wochen Zeit, um ihren Einspruch ebenso schriftlich einzubringen. Darauf kann meine Verteidigung wiederum schriftlich reagieren und in Folge sieht sich das Oberlandesgericht den Fall an. Es kann je nach Sachlage selbst einen Spruch erlassen oder eine Neuverhandlung in erster Instanz anordnen.
Damit ist klar, der Kampf um die Meinungs- und Pressefreiheit in Österreich geht weiter und wird uns vielleicht noch jahrelang beschäftigen. Ich bedanke mich für die zahlreiche Unterstützung, freue mich über jede Geldspende, um die Kosten zu decken https://report24.news/unterstuetzen – aber auch um den Betrieb von Report24 zu gewährleisten – und hoffe darauf, auch in den kommenden Instanzen dieses Rechtsstreits von vielen Menschen unterstützt zu werden.
Vergessen wir bitte alle gemeinsam nicht, dass es noch viele weitere Fälle in Österreich und Deutschland gibt, wo geltendes Gesetz willkürlich interpretiert und gekapert wird, um gegen Regimekritiker vorzugehen. Wenn Sie die Möglichkeit haben, unterstützen Sie jeden Menschen, der zu Unrecht vor Gericht steht zumindest mit Ihrer Anwesenheit. Das Wichtigste ist, dass es für solche Verfahren viele Zeugen gibt – denn es gibt nichts Schlimmeres als die Aburteilung im stillen Kämmerchen von all jenen, die sich seit 2020 für die Allgemeinheit eingesetzt haben.
Herzlichen Dank für die Unterstützung auch an die FPÖ, wo sich die Klubobmann-Stellvertreterin Frau Dr. Susanne Fürst und Herr Generalsekretär Christian Hafenecker ganz besonders für mich eingesetzt haben. Einige parlamentarische Anfragen sind in der Sache anhängig.