US-Gesundheitsminister Kennedy fordert Ende der Arzt-Verfolgungen in Deutschland

Screenshot via X / @SecKennedy

Der US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. hat mit einem Brief an seine deutsche Amtskollegin Nina Warken internationale Wellen geschlagen. Er wirft Deutschland vor, die Patientenautonomie zu missachten und Ärzte wegen abweichender Meinungen politisch zu verfolgen. Warken weist die Vorwürfe scharf zurück – doch damit leugnet sie die Realität, denn in Deutschland wurden in den Corona-Jahren zahlreiche Ärzte juristisch verfolgt.

Am 10. Januar 2026 veröffentlichte Kennedy ein Video auf X, in dem er den versandten Brief erläutert.

Er kritisierte, dass die Regierung in Deutschland die Patientenautonomie ignoriere und die Bürger hindere, gemäß der eigenen medizinischen Überzeugung zu handeln. Er forderte die Wiederherstellung der medizinischen Autonomie, das Ende politisch motivierter Strafverfahren und den Schutz demokratischer Rechte.

Sein Kern der Kritik waren die „Corona-Maßnahmen“. Kennedy sieht Ärzte in Deutschland unter Druck, wenn sie von den Vorgaben der Regierung abweichen, etwa bei den „Maskenbefreiungen“ oder „Impfempfehlungen“. Deutschland müsse seinen Kurs korrigieren und den Schutz der Beziehung Arzt-Patient wiederherstellen.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken wies die Vorwürfe scharf zurück. Die Behauptungen wären „faktisch falsch und zurückzuweisen“. Es habe nie eine Pflicht für Ärzte gegeben, Impfungen durchzuführen. Das kann man nur noch als dreiste Leugnung der Realität bezeichnen: Tatsächlich führten während der Plandemie zahlreiche Strafverfahren gegen Mediziner zu Verurteilungen. Über 1.000 Fälle betrafen nur Maskenatteste. Ein Hamburger Internist erhielt 2024 eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten für 57 Atteste ohne persönliche Untersuchung. Im Gegensatz zu Maskenattesten waren telefonische Krankschreibungen aber durchaus von der Regierung gestattet. Eine Ärztin aus Niedersachsen wurde 2024 wegen unzulässiger Corona-Atteste und weiterer Vorwürfe verurteilt. In Baden-Württemberg allein verurteilten Gerichte bis 2023 über 200 Ärzte, darunter drei zu Bewährungsstrafen. Ein 67-jähriger Arzt wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt, weil er die zum Leben nötigen „Impfausweise“ ausstellte, ohne die Menschen mit der mRNA Substanz zwangszuimpfen.

Die Gerichte bestraften Mediziner dafür, dass sie – nach Meinung des Gerichts – die geltenden „Coronaregelungen“ falsch, mangelhaft oder gar nicht umsetzten. Was die Kritik Kennedys bestätigt. Der Staat hat die Patientenautonomie und die Gewissensfreiheit der Ärzte abgeschafft und durch Zwang versucht, seine Plandemiebestimmungen umzusetzen. Von denen wir seit den RKI‑Files wissen, dass sie auf reiner Willkür beruhten. Dass Frau Warken dies leugnet, lässt sich nur mit kognitiver Dissonanz oder dem Schutz der damals handelnden Personen vor Strafverfolgung erklären – einer Strafverfolgung wegen der den Bürgern durch die Plandemiebestimmungen und die Zwangsimpfung zugefügten Schäden.

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