Urteil in Wien: “verwandle Gaza zu einem Friedhof für die Juden” fällt unter die Meinungsfreiheit 

Symbolbild: R24 / KI

In Zeiten, wo schon Kritik an Bill Gates als Antisemitismus gehandelt wird, scheint es zugleich unproblematisch zu sein, tatsächlichen Juden den Tod zu wünschen: Diesen Eindruck erweckt ein Urteil des Wiener Straflandesgerichts. Ein ehemaliger Imam ist dort am Mittwoch vom Vorwurf der Verhetzung freigesprochen worden. Der 61-jährige gebürtige Ägypter postete unter anderem auf Facebook: “Oh Gott, […] verwandle Gaza und ganz Palästina zu einem Friedhof für die Juden und diejenigen, die sie unterstützen.”

In einem am 9. Jänner 2024 veröffentlichten Posting schrieb der (inzwischen ehemalige) Imam einer Meidlinger Moschee laut “Kurier“:

„Oh Gott, bestrafe die kriminellen Zionisten und deren Unterstützer und zerstreue sie. Oh Gott, zähle sie und töte sie alle und lass keinen einzigen von ihnen übrig.“

Sechs Tage später folgte ein weiterer Beitrag, in dem er unter anderem forderte:

„Oh Gott, stärke die Mudschaheddin in Gaza, […] erschrecke die Herzen der Juden, der Besatzer, und verwandle Gaza und ganz Palästina zu einem Friedhof für die Juden und diejenigen, die sie unterstützen.“

Die Texte waren in arabischer Sprache verfasst und wurden an rund 3.600 Follower gerichtet. Die Staatsanwaltschaft sah klare Aufrufe zur Gewalt gegen Menschen jüdischen Glaubens und gezielte Anstachelung zu Hass. Die Staatsanwältin betonte in ihrem Plädoyer, die Aussagen gingen weit über politische oder religiöse Kritik hinaus: „Das ist keine Israelkritik, das ist pauschale Verhetzung.“

Todeswünsche sind laut Richter von Meinungsfreiheit gedeckt

Der Angeklagte, ein gebürtiger Ägypter mit österreichischer Staatsbürgerschaft, behauptete derweil (über seinen Dolmetscher), er habe die Texte von einem Bekannten erhalten und vor dem Posten angeblich nicht sorgfältig gelesen. Aufgrund des Krieges in Gaza hätten seine Nerven „blank gelegen“. In der Befragung behauptete er, es hätte auch „Töte alle Muslime“ darin stehen können und er hätte es womöglich ebenfalls übersehen.

Der Richter kam zum Schluss, dass der Wunsch, Gaza und ganz Palästina sollten “zu einem Friedhof für die Juden” werden, von der Meinungsfreiheit gedeckt wäre: Den Tatbestand der Verhetzung nach § 283 StGB sah er als nicht erfüllt. Das umstrittene Argument: Die Aussagen richteten sich laut Gericht angeblich nicht gegen alle Juden.

„Es ist eine vertretbare Meinung, dass er sagt, er möchte, dass Palästina den Krieg gewinnt und Israel den Krieg verliert“, befand der Richter. „Was man nicht sagen darf, ist ‚Tod allen Juden‘” – das habe der Angeklagte aber angeblich nicht getan.“ Der Kurier gibt wieder:

Er wünsche jenen „Juden und Zionisten“ den Tod, die in Gaza Krankenhäuser bombardieren.“ Diese Gruppe sei nicht vom Verhetzungsvorwurf geschützt: „Denen den Tod zu wünschen, ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.“

Interessanterweise liest man in den Zitaten aus den Facebook-Postings aber nichts von bombardierten Krankenhäusern und muss sich als Beobachter an dieser Stelle fragen, wie neutral und unbeeinflusst von Hamas-Propaganda der Richter hier urteilte.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die Staatsanwaltschaft meldete volle Berufung an. Die Geschichte von den angeblich ungelesen veröffentlichten Texten glaubte sie nicht. Sowohl in Österreich als auch in Deutschland wird das Urteil als Skandal gewertet; in den Kommentarspalten sind die Menschen fassungslos. Die Zahl antisemitischer Angriffe hat sich nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 ohnehin vervielfacht – ein solches Urteil kann für Judenhasser als verheerendes “weiter so!” aufgefasst werden.

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