Urteil in Niedersachsen: PCR-Test bei 9-Jährigem ohne Einwilligung der Mutter war rechtswidrig!

Bild: freepik / Degroote.Stock

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat ein beachtliches Urteil gefällt: Ein im September 2020 durchgeführter PCR-Test bei einem 9-Jährigen ohne Einwilligung von dessen Mutter war rechtswidrig – es handelte sich laut Gericht somit um eine Zwangsmaßnahme. Das Argument einer angeblich vorliegenden „Gefahrenlage“ zog hier nicht. Auch die angeordnete Quarantäne des Jungen war laut Urteil rechtswidrig. Wie vielen Kindern ist im Zuge des Corona-Wahns Ähnliches geschehen – und wie viele wurden durch solche Eingriffe nachhaltig traumatisiert?

Im September 2020 wurden auf Veranlassung des Landkreises Aurich in einer örtlichen Walddorfschule Kinder einer vierten Klasse PCR-Tests unterzogen. Die Mutter eines Jungen wurde jedoch nicht um Erlaubnis gefragt – man schob ihrem Sohn nach ihren Angaben dreimal ein Teststäbchen in den Rachen, ohne sich auch nur darüber zu informieren, ob sie diesem Eingriff zustimmte oder nicht. Der Rechtsanwalt der Mutter stellte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Aurich – und tatsächlich stellte das Gericht nun fest, dass der PCR-Test und die angeordnete häusliche Absonderung des Jungen rechtswidrig waren.

Auf der Website aurich.tv ist das Urteil nachlesbar. Daraus geht hervor, dass der Landkreis Aurich sich als Beklagter darauf berief, dass eine Gefährdungslage bestanden habe, die die Maßnahme gerechtfertigt habe. Man habe nicht gewusst, dass die Mutter ihr Einverständnis zum Test nicht gegeben habe und dass der Junge keinen unmittelbaren Kontakt zu einem erkrankten Kind gehabt hätte. So oder so sei das Kind „ansteckungsverdächtig“ gewesen.

Das Gericht ließ diese Begründung nicht durchgehen: Die Durchführung des Tests war laut Urteil rechtswidrig. Es habe sich um die Anwendung unmittelbaren Zwangs gehandelt und der Landkreis Aurich handelte nicht im Rahmen seiner Befugnisse. Der Junge hatte keine Symptome und war keine Kontaktperson zu einem bestätigten Covid-Fall, womit er auch nicht „ansteckungsverdächtig“ war. Damit war auch die Anordnung der häuslichen Absonderung rechtswidrig.

Die Beharrlichkeit der Mutter, für ihr Recht und das ihres Kindes einzutreten, hat sich somit ausgezahlt. Allerdings ist der faktische Zwangstest bei ihrem Sohn nur ein Fall von vielen – und für die politisch Verantwortlichen bleiben die Konsequenzen aus. Es würde wohl eine ganze Flut von Klagen dieser Art bedürfen, um den Stein der Veränderung ins Rollen zu bringen. Anlass dafür hat es in den vergangenen drei Jahren sicherlich genug gegeben…

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