Dieser Fall scheint unfassbar: Eine (mittlerweile ehemalige) Mitarbeiterin eines Pflegeheims in Hildesheim wird wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Grund: Sie infizierte sich mit Corona – kurz darauf kam es zu einem Virusausbruch in dem Pflegeheim, nach dem drei Bewohner starben. Es waren auch andere Mitarbeiter infiziert, doch man macht die 45-Jährige für den Ausbruch und die Todesfälle verantwortlich – offenbar vor allem wegen ihres Impfstatus.
Von vorn: Ende November 2021 teilte besagte Mitarbeiterin der Heimleitung mit, dass ihr im selben Haushalt lebender Sohn an Covid erkrankt sei. Die Heimleitung hielt sie für geimpft – die Mitarbeiterin hatte ein offenbar gefälschtes Impfzertifikat hinterlegt. Man ließ sie daher dennoch zum Dienst antreten, obwohl die Impfung die Übertragung des Virus bekanntlich nicht verhindert und ein infizierter Impfling die Bewohner problemlos anstecken kann.
Laut Staatsanwaltschaft Hildesheim sei die Angeklagte „spätestens drei Tage später“ selbst infiziert gewesen und habe angeblich einen Kollegen „bei einer Kaffeepause“ angesteckt. Der soll davon aber überhaupt nichts gewusst haben, denn er setzte seinen Dienst bis Anfang Dezember fort. Wie besagte Kaffeepause als Zeitpunkt der garantierten Übertragung festgestellt wurde, bleibt offen.
In den folgenden Tagen seien drei weitere Mitarbeiter (Pflegekräfte und Reinigungspersonal) als infiziert gemeldet worden. Zudem wurden bei den Bewohnern elf Covid-Fälle per Testung nachgewiesen. Die steile These: Diese Infektionen seien zumindest indirekt durch die Angeschuldigte verursacht worden.
Drei Bewohner (Damen im Alter von 93, 85 und 80 Jahren) starben in der Folgezeit des Ausbruchs. Bei der 80-Jährigen soll die Covid-Erkrankung ursächlich gewesen sein.
Die beschuldigte Mitarbeiterin hatte sich vier Tage nach ihrem ersten Anruf krankgemeldet; kurz darauf musste ihr Ehemann laut TAZ wegen eines schweren Covid-Verlaufs hospitalisiert werden. Er verstarb später. Die Mitarbeiterin schickte ihrem Vorgesetzten auf Nachfrage ein Foto ihres offenbar gefälschten Impfzertifikats. Pikant: Weil die Angeschuldigte als „Impfgegnerin“ bekannt war, wurde die genaue Überprüfung des Zertifikats durch den Vorgesetzten veranlasst, wodurch die Fälschung aufflog. Ihre Falschaussage und die Urkundenfälschung können nicht gutgeheißen werden, hier wird allerdings deutlich, dass man die 45-Jährige von Vornherein auf dem Kieker gehabt zu haben schien.
Die Mitarbeiterin wurde am 10. Dezember freigestellt. Die Heimleitung erstattete Strafanzeige wegen Urkundenfälschung. Die Ermittlungen in dieser Causa laufen in einem gesonderten Verfahren.
Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass durch PCR-Abstriche der verstorbenen Bewohnerinnen, der Beschuldigten und ihres Lebensgefährten belegt sei, dass die 45-Jährige schuldig sei. Dabei wurde die Probe der Beschuldigten im Labor „versehentlich vernichtet“ – doch die bei den Verstorbenen identifizierten Virusdaten hätten mit denen des Partners der Angeklagten übereingestimmt. Wie hieraus der Schluss gezogen werden kann, dass die ehemalige Mitarbeiterin garantiert „Patientin 0“ im Pflegeheim gewesen sein muss, bleibt offen.
Rechtsanwalt: „Sehr gefährliche Entwicklung“
So oder so ist dieser Fall ein juristisches Novum: Hat die Anklage Erfolg, müsste im Kern quasi jeder, der mit Grippe seine Großeltern im Heim besucht, fortan mit einer Anklage rechnen, sollte es in der Folge zum Tod eines Seniors in Verbindung mit Grippeanzeichen kommen. Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier bewertet diesen Fall als sehr gefährliche Entwicklung in der deutschen Strafjustiz:
Eine schier unglaubliche und wohl einmalige Anklage in der deutschen Justizgeschichte: Es soll eine mit einem Atemswegsvirus infizierte Person für den Tod von Menschen strafrechtlich verantwortlich gemacht werden.
Unabhängig von den Fragen dieses Einzelfalles z.B. zur Kausalität (sprich: wurden die Bewohner tatsächlich von dieser Person infiziert) dürfte es wohl keinen vergleichbaren Fall in der deutschen Rechtsgeschichte geben, wonach beispielsweise eine mit dem Influenza (ebenfalls eine potentiell tödliche Atemwegserkrankung) infizierte Person jemanden angesteckt hat und hierfür wegen Körperverletzung oder gar einem Tötungsdelikt strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde.
Man mag mir einen solchen Fall aber gerne darlegen.
Das ist eine sehr gefährliche Entwicklung in der deutschen Strafjustiz. Denn noch brisanter wird es, wenn die StA auf den Gedanken kommt, derartige Fälle als (bedingtes) Vorsatzdelikt zu verfolgen. Dann steht ein Totschlag gem. § 212StGB bei einer Strafandrohung von nicht unter 5 Jahren Freiheitsstrafe im Raum.
Und diejenigen, die nicht Geimpfte als Mörder bezeichnen, bekommen Wasser auf ihre Mühlen. (vgl. die Überschrift des TAZ-Artikels „Mitarbeiterin bringt den Corona-Tod“)
Dabei möge sich jeder selber an die Nase fassen und sich hinterfragen, ob er nicht vielleicht doch einmal in der Vergangenheit die „Oma“ besucht hatte, obwohl er Grippesymptome hatte.
Quelle