Ein 52-jähriger Mann stand in Hersbruck (Bayern) wegen des Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht. Aussagekräftig: Der Mann soll die fraglichen Dateien auf mehreren Geräten „stets griffbereit“ gehabt haben. Obwohl das Strafgesetzbuch für den Besitz von Kinderpornografie Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vorsieht, kam der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe glimpflich davon: Er gab nämlich an, sich als Transfrau zu identifizieren und die Bilder für seine „Identitätsfindung“ gebraucht zu haben. Das brachte ihm einen Strafbonus ein.
Die Nürnberger Nachrichten berichteten am 5. Februar hinter der Bezahlschranke über den Fall und titelten dabei, es habe sich beim Angeklagten um eine Frau gehandelt. In Wahrheit geht es um einen 52-Jährigen, der zum Tatzeitpunkt noch ein „Jürgen“ war, sich inzwischen aber als eine „Beate“ identifizieren will.
Mehr als 70 Dateien soll der Mann besessen haben, und das auf mehreren Geräten, was von der Staatsanwaltschaft als ein Zeichen für das starke Verlangen des Angeklagten bewertet wurde, sich die Bilder jederzeit anschauen zu können. Die Bilder zeigten halbnackte Kinder „in deutlich sexualisierter“ Form sowie Jugendliche mit nackten Genitalien und bei sexuellen Handlungen. Beispielhaft wird von Aufnahmen eines 14- bis 16-jährigen Mädchens beim erzwungenen Oralverkehr mit einem Mann berichtet.
Erst nach Razzia wollte der Mann plötzlich Transfrau sein
Die Ermittlungen begannen im Jahr 2021, nachdem das BKA einen Hinweis erhalten hatte. Es kam zur Razzia, bei der die verantwortlichen Beamten eine völlig verwahrloste Wohnung vorfanden. Brisant: Erst nach der Razzia gab der Mann öffentlich an, sich als Transsexueller zu fühlen.
Der 52-Jährige gab nun vor Gericht zu, die Dateien zu besitzen, behauptete aber, er fühle sich gar nicht sexuell zu Kindern und Jugendlichen hingezogen, sondern habe das Material zur „Identitätsfindung“ genutzt: Sie seien „Teil seiner Transsexuellengeschichte“. Er habe sich angeblich „schon als Kind als Frau gefühlt“. Weiterhin berief er sich auf seine „schwere Kindheit“ in einem Heim und gab an, er habe mit der Kinderpornografie etwas „nachholen“ wollen, das ihm „stets verwehrt geblieben“ sei. Es täte ihm angeblich aufrichtig leid, er hätte gar „nicht mit jemandem Sex haben“ wollen.
Angebliche Transsexualität wirkt für das Gericht scheinbar strafmildernd, denn man verurteilte den Mann lediglich zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte auf ein Jahr und sechs Monate plädiert, der Verteidiger des Angeklagten auf ein Jahr. Gesetzlich möglich sind beim Besitz von Kinderpornografie Freiheitsstrafen zwischen einem und fünf Jahren, Bewährung ist bei einem Strafmaß von unter zwei Jahren möglich. Was lernen Pädophile wohl daraus? Sollte man erwischt werden, identifiziert man sich flott als das andere Geschlecht und stilisiert sich zum Opfer? Wie soll die Justiz auch überprüfen, ob das Trans-Etikett nur ein willkommener Vorwand ist, wenn in Deutschland jeder Mensch völlig beliebig einmal pro Jahr sein Geschlecht auf dem Papier ändern kann und jeder kriminalisiert wird, der nicht in vollem Kadavergehorsam simpelste biologische Fakten leugnet?
Bezeichnend: Beim Portal „Queer.de“ jammerte man gerade erst am 4. Februar, die böse AfD und andere „Rechtsextreme“ würden das Thema Kindeswohl für „transfeindliche Propaganda“ instrumentalisieren und es ginge ihnen gar nicht um die Kinder, sondern man wolle einzig die armen und grundsätzlich so harmlosen Transsexuellen in ihren Rechten beschneiden. Dazu muss an dieser Stelle wohl nichts mehr gesagt werden.