Berufung auf die angeblich geltende Meinungsfreiheit zwecklos: Eine Twitter-Nutzerin hatte eine Äußerung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kritisch kommentiert – nun kostet sie dieser Tweet 12.000 Euro, denn sie wurde wegen übler Nachrede verurteilt.
Eine Sinsheimerin wurde wegen eines Kommentars auf Twitter zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt. Im September 2022 hatte Gesundheitsminister Lauterbach (SPD) auf Twitter geschrieben: “Der Holocaust ist und bleibt hoffentlich das größte Verbrechen der Menschheit – Das dürfen wir nie vergessen”. Diesen Tweet kommentierte die Dame mit den Worten: “Das wird man später über deine Verbrechen an der Menschheit auch sagen.” Und weiter: “Dein Gen-Experiment wird wahrscheinlich noch schlimmer.”
Dieser Kommentar zog einen Strafbefehl wegen „Beleidigung“ mit einer Geldstrafe von 2000 Euro nach sich, gegen den die Frau Widerspruch einlegte. Nun fand am vergangenen Mittwoch die Verhandlung vorm Amtsgericht Sinsheim statt. Die zuständige Richterin vertrat die Auffassung, dass es sich bei dem Tweet nicht um „Beleidigung“, sondern stattdessen um „üble Nachrede“ handele. Da der Strafrahmen dafür entsprechend höher ist, wurde die Twitter-Nutzerin nun zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt. Die Argumente des Verteidigers, es würde sich um freie Meinungsäußerung handeln und die Dame sei fest überzeugt, dass Millionen Menschen an den Folgen der Corona-Schutzimpfung sterben werden, liefen ins Leere.
Dieses Urteil macht fassungslos. Zur Erinnerung: Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte die experimentellen Impfungen wiederholt als nebenwirkungsfrei bezeichnet. Das wurde von einem Gericht als „freie Meinungsäußerung“ beurteilt. Kritischen Bürgern dagegen scheint eine „persönliche Meinung“ nicht zuzustehen. Armes Deutschland…