Überwachung und Impf-Abo: Der E-Impfpass dient nicht den Bürgern

Bild: freepik / kostikova

Dient ein zentrales Impfregister dem Wohle der Bevölkerung – oder doch eher deren Überwachung? Was ist der Vorteil des in Österreich geplanten E-Impfpasses gegenüber jenem aus Papier? Es gibt keinen. LAbg. Dagmar Häusler, MFG-Österreich Bundesparteiobmann-Stv. und NR-Spitzenkandidatin, demontiert den E-Impfpass in einer aktuellen Presseaussendung und warnt vor einem neuerlichen Anschlag auf die Bürgerrechte.

Presseaussendung der MFG:

Österreich (OTS) – Der E-Impfpass steckt voller Gefahren und bringt für die Bürger unter dem Strich keine wirklichen nennenswerten Vorteile. Die schwarz-grüne Regierung sagt zudem ganz offen, dass die daraus gewonnenen, umfassenden Gesundheitsdaten Dritten zur Verfügung gestellt werden sollen. „Kein Mensch weiß, wo die Daten am Ende des Tages landen und zu welchen Grauslichkeiten und Freiheitseinschränkungen diese in weiterer Folge missbraucht werden könnten“, befürchtet LAbg. Dagmar Häusler, BSc., MFG-Österreich Bundesparteiobmann-Stv. und NR-Spitzenkandidatin einen neuerlichen Anschlag auf die Bürgerrechte. 

Ein wesentlicher Bestandteil des E-Impfpasses ist das zentrale Impfregister, das der elektronischen Dokumentation aller durchgeführten Impfungen sowie von impfrelevanten Informationen dient. Zugriff darauf soll laut Regierung „eine bestimmte Gruppe von Behörden, Organisationen und Berufsgruppen“ haben. Aber wie die Vergangenheit immer wieder gezeigt hat, ist dem Missbrauch von Daten, die ja eh „nur einer bestimmten Gruppe“ zur Verfügung gestellt werden, Tür und Tor geöffnet. „Sind diese Daten erst einmal digital verfügbar, kann keiner mehr garantieren, was damit tatsächlich passiert oder dass dieses höchst lukrative Gut kommerziell verwertet wird. Daten haben kein Mascherl“, befürchtet Dagmar Häusler einen „wohl vorhersehbaren Datenmissbrauch.“ 

Impf-Abo“ statt echter Vorteile für die Bürger 

Die Regierung will den E-Impfpass zum zentralen Planungstool für die Gesundheitsentwicklung machen – und genau darin steckt die Gefahr: Es gibt absolut keine Notwendigkeit einer zentralen Erfassung der Impfdaten, da dies keinen wesentlichen Mehrwert für die Bürger bietet. 

„Auch der vorgeschobene Vorteil einer „automatischen Impferinnerung“ ist eher ein Marketinginstrument für die Pharmaindustrie und ein Scheinargument statt einer echten Gesundheitsberatung. „Das geht eher in Richtung ‚Impf-Abo‘ statt verantwortungsvoller Gesundheitspolitik“, sagt Dagmar Häusler.

Der elektronische, zentral organisierte und gesteuerte Impfpass dient eher der Überwachung der Bürger und dem illiberalen Überwachungsstaat. Und der Schritt von einer „automatischen Impferinnerung“ als angebliche Serviceleistung hin zu einer Bestrafung für das Nichteinhalten eines Impftermins ist da auch nicht mehr weit – klingt für manche vielleicht unrealistisch, aber wie die letzten paar Jahre gezeigt haben, ist das keinesfalls utopisch.

Dagmar Häusler: „Außerdem züchten wir da ein Bürokratiemonster. Errichtung und Betrieb des elektronischen Impfregisters sind mit wesentlichen Kosten verbunden und widersprechen der Anforderung an einen effizienten Staat. Die Einführung eines elektronischen Impfpasses bzw. Registers ist auch daher abzulehnen.“

Sollte dieser Wahnsinn dennoch durchgedrückt werden (was ganz offensichtlich der Fall ist), ist auf jeden Fall dafür Sorge zu tragen, dass ähnlich wie bei ELGA jeder einzelne Bürger selbst entscheiden können muss, ob er mit dabei sein will oder nicht.

Fakt ist: Ein auf Papier gedruckter Impfpass hat für die Bürger absolut keine nennenswerten Nachteile gegenüber einem elektronischen – im Gegenteil: Der Papier-Impfpass funktioniert auch im Notfall, bei Blackouts oder bei Systemausfällen. Auch ältere Menschen haben bei einem gedruckten Impfpass keine digitalen Hürden zu überwinden.

Im selben Gesetz ist auch die Zuzahlung an Arzneimittel-Großhändler für schwer verfügbare Medikamente abzulehnen. Statt der Subventionierung einiger weniger Großhändler in einer offenbar nicht funktionierenden oligopolen Marktstruktur zu fördern, sollte die Krankenkasse kostendeckende Preise bezahlen, damit – sofern diese Medikamente notwendig und zielführend sind – diese „seltenen Medikamente“ auch über andere Vertriebskanäle verfügbar gemacht werden können.

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