Überwachung sämtlicher Finanztransaktionen: EU-Vermögensregister ab 2025 geplant

Symbolbild: Globalisten und Linke wünschen sich den totalen Überwachungsstaat mit völlig entrechteten Bürgern (C) Report24.news

Die Europäische Union treibt die Einführung eines Vermögensregisters voran. Angeblich soll das Register als Werkzeug zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen. Aber vor allem stellt eine solche Datenbank einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Bürger dar – sie ist ein weiterer Schritt in Richtung gläserner Bürger. Zudem könnte dieses Register die Grundlage für eine neue Vermögensabgabe oder gar für Enteignungen bilden.

Die Pläne, Vermögenswerte und deren Besitzer zentral zu erfassen, verfolgt die EU bereits seit 2021. Nun könnte es bald so weit sein – möglicherweise könnte schon im nächsten Jahr ein EU-weites Vermögensregister eingerichtet werden. Unter dem Vorwand der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird damit ein Kontroll- und Überwachungssystem eingerichtet, das seinesgleichen sucht – alle Finanztransaktionen und Vermögenswerte der Bürger werden den Behörden zugänglich gemacht.

In dem Register sollen alle Vermögenswerte über 200.000 Euro erfasst werden. Darunter fallen beispielsweise Immobilien, Bankkonten, Wertpapiere, Auslandsvermögen, Kryptovermögen, Fahrzeuge und möglicherweise auch Kunstwerke oder Edelmetalle. Natürlich könnte die Grenze von 200.000 Euro auch beliebig weiter herabgesetzt werden, um noch mehr Bürger zur Offenlegung privater Finanzinformationen zu verpflichten. Nicht nur Behörden, sondern auch „Personen mit berechtigtem Interesse, wie Journalisten, Reporter, andere Medien, Organisationen der Zivilgesellschaft und Hochschuleinrichtungen“ sollen „Zugang zu den Registern, einschließlich der vernetzten Zentralregister“ erhalten.

Neben der Deckelung von Bargeldtransaktionen auf 10.000 Euro und dem Vermögensregister hat die EU mit der neuen Anti-Money Laundering Authority (AMLA) und den nationalen Financial Intelligence Units (FIU) noch weitere Maßnahmen zur (vorgeblichen) Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beschlossen.

Die AMLA wird ihren Sitz in Frankfurt am Main haben und soll Mitte 2025 ihre Arbeit aufnehmen. Die Behörde wird mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet. Sie soll die Einhaltung der bestehenden Bestimmungen überwachen und Geldwäscherisiken innerhalb und außerhalb der EU aufzeigen. Die AMLA wird bis zu 40 Finanzinstitute direkt überwachen, von denen das höchste Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ausgeht – z.B. Anbieter von Krypto-Vermögensgegenständen, die in mindestens sechs Mitgliedstaaten vertreten sind. Sie hat die Befugnisse für Sanktionen, wie etwa Kontosperrungen. Das Vermögensregister wird bei der AMLA angesiedelt werden.

Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, zu melden und zu bekämpfen, soll jeder Mitgliedssaat eine zentrale Meldestelle (FIU) einrichten. Die FIUs sollen untereinander und mit den zuständigen Behörden Informationen austauschen und mit der GwG, Europol, Eurojust und der Europäischen Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten. Die Beaufsichtigung und Koordination der FIUs übernimmt die AMLA.

Da das Vermögensregister eine detaillierte Erfassung und Bewertung von Vermögenswerten ermöglicht, könnte dieses abgesehen von der angeblichen Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung auch zur Vermögensumverteilung und Abgabenerhöhungen (Reichensteuer) dienen. Auch für das Lastenausgleichsgesetz, das nach großen wirtschaftlichen Krisen eine gerechte Verteilung der finanziellen Lasten gewährleisten soll, könnte es relevant sein. In jedem Fall greift das Register massiv in die Privatsphäre der Bürger ein.

Wer Kritik an der schleichenden Bargeldabschaffung und der Überwachung und Kontrolle der Menschen durch programmierbare digitale Zentralbankwährungen bislang für Verschwörungstheorien hielt, sollte durch Ideen wie der eines Vermögensregister eines Besseren belehrt werden. Die Politik geht immer scheibchenweise vor: Am Ende werden alle betroffen sein, nicht nur Kriminelle oder Wohlhabende, denen linke Minderleister so gern ihr Vermögen wegnehmen würden.

Update: Im Zuge massiver Kritik bemüht man sich bei der EU-Kommission bereits um Schadensbegrenzung. Einer Stellungnahme von Sprecher Eric Mamer zufolge habe die Kommission aktuell „keinerlei Absicht, eine zentrale Datenbank über das Vermögen von EU-Bürgern einzurichten“. Es hatte bekanntlich auch niemand die Absicht, eine Mauer zu bauen. (Der Errichtung der Berliner Mauer gingen dabei nicht einmal offizielle „Machbarkeitsstudien“ voraus.) Die Beteuerung, die „Kommission selbst“ (!) plane „keine Aktivitäten auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Studie“, kann man glauben, muss man aber nicht. Wir verweisen an dieser Stelle auf eine EU-Pressemitteilung über Geldwäschemaßnahmen vom März 2023, in der auch die AMLA vorgestellt wurde. Machen Sie sich ein eigenes Bild:

Informationen über wirtschaftliches Eigentum

Zur Aufdeckung von Geldwäschesystemen und zum rechtzeitigen Einfrieren von Vermögenswerten sollten die nationalen FIUs und andere zuständige Behörden in der Lage sein, auf Informationen zu wirtschaftlichem Eigentum, Bankkonten, Grundstücken oder Immobilienregistern zuzugreifen. Da bestimmte Waren für Kriminelle attraktiv sind, wollen die Abgeordneten außerdem, dass die Mitgliedstaaten Informationen über das Eigentum an Waren wie Yachten, Flugzeugen und Autos im Wert von über 200 000 Euro oder an Waren, die in Freizonen gelagert werden, zusammenfassen.
Die Abgeordneten haben sich darauf geeinigt, dass wirtschaftliches Eigentum bedeutet, 15 % plus eine Aktie oder ein Stimmrecht oder ein anderes direktes oder indirektes Eigentumsrecht zu haben, oder 5 % plus eine Aktie in der mineralgewinnenden Industrie oder in einem Unternehmen, das einem höheren Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ausgesetzt ist.

Register der wirtschaftlichen Eigentümer

Die in den nationalen Zentralregistern gespeicherten Informationen über wirtschaftliches Eigentum sollten digital und in einer EU-Amtssprache sowie in Englisch verfügbar sein und aktuelle und historische Informationen für einen bestimmten Zeitraum enthalten. Die für das Zentralregister zuständige Stelle hat das Recht, von juristischen und natürlichen Personen alle Informationen anzufordern, die zur Identifizierung und Überprüfung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer erforderlich sind.
Diese Informationen müssen auf dem neuesten Stand sein und den zentralen Meldestellen, dem GwG, den zuständigen Behörden, den Selbstregulierungsgremien und den Verpflichteten zur Verfügung stehen. Die Nichtbereitstellung genauer und angemessener Daten für die Register wird sanktioniert. Die für die Zentralregister zuständigen Stellen sollten in der Lage sein, eine angemessene Technologie zur Durchführung von Überprüfungen einzusetzen.

New EU measures against money laundering and terrorist financing

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