Für die nicht gewählte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist „Desinformation“ der schlimmste Gegner – deshalb beschäftigt man sich rund um die Uhr mit Zensur und Unterdrückung auf Sozialen Medien. Was man hingegen nicht im Griff hat – oder wo man absichtlich wegschaut – sind menschenverachtende Angebote wie der offen betriebene Babyhandel. Das Online-Magazin „Erstaunlich“ hat aufgedeckt, dass ebendort illegale Kinderhandel-Angebote geschaltet werden – auch in Deutschland und Österreich.
Es erinnert an US-Krimiserien, wo die Leihmutterschaft häufig als Motiv für verschiedene kriminelle Aktivitäten im Mittelpunkt steht. Auf Facebook wird von einem „Center for Medical Services“ ungeniert um Leihmütter geworben. Diese wären „Helden“. Im Endeffekt ist dieses Geschäft kaum etwas anderes als Menschen- und Kinderhandel, der bei Mutter und Kind große psychische Schäden und Leid anrichtet.
Dabei dürfte es sich um eine gut organisierte kriminelle Organisation handeln, die ebenso gut und schnell ihre Spuren verwischt. Der Link führte zur Internetseite https://find-surrogacy-clinics.today/ – die inzwischen verwaist ist und nur noch themenfremde Werbung beinhaltet. Als die Seite noch aktiv war, wurden dort Babys zwischen 30.000 und 70.000 Euro zum Kauf angeboten. Brisant: das Internet-Archiv archive.org wirft einen Fehler aus, wenn man versucht, gespeicherte Versionen der Seite zu suchen.
Die Anbieter dürften also genau gewusst haben, dass sie im widerrechtlichen Raum operieren, haben einige Tage nach „Kunden“ gefischt und nun alle Spuren beseitigt. Die Angebote richteten sich auch direkt und absichtlich an den deutschen Sprachraum.
Wie Erstaunlich.at in einem kurzen Artikel darlegt, ist die Rechtslage in Österreich klar. Die Leihmutterschaft ist in Österreich nach § 2 und 3 Fortpflanzungsmedizingesetz verboten. So ist auch die Gesetzeslage in Deutschland, Leihmutterschaft und Eizellspende sind verboten, wobei es Bemühungen gibt, die Eizellspende zu erlauben. (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes zum Schutz von Embryonen (ESchG), § 13 c, § 14b Abs. 1 und 2 des Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG)).
Kundschaft in der LGBTQ-Szene zu verorten
Auf Webseiten von Homosexuellenverbänden wird indes ebenso für Leihmutterschaft geworben, was auch Teil der Lösung des Rätsels sein kann, wo hier überhaupt der Bedarf liegt. So freut sich der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands, dass sich weder eine Leihmutter noch die Käufer des Babys nach dem Embryonenschutzgesetz strafbar machen würden. Straffreiheit sieht man dort auch nach § 236 Abs. 1 Kinderhandel – wobei man da nach geltendem Recht vielleicht nicht so sicher sein sollte. Weiters wird betont, dass Leihmutterschaft im Ausland in Deutschland nicht strafbar wäre. Man könnte dies also als Anstiftung zum Kauf von Babys im Ausland interpretieren.
Offensichtlich funktioniert es eben doch nicht so, wie Grüne und Linke Politiker propagieren, dass Menschen ihr Geschlecht nach Belieben wechseln können und dann plötzlich ein Mann Babys gebären kann. Folglich müssen Menschen, welche die LGBTQ-Spielarten leben, andere Wege finden, um an Kinder zu gelangen.
Was Facebook betrifft, zeigt sich einmal mehr, dass zwar die Unterdrückung abweichender Meinungen wunderbar funktioniert – man aber Schwerstkriminellen Tür und Tor öffnet, selbst im Bereich des Menschenhandels. Es kann niemand erklären, weshalb eine KI-gestützte Automatik die oben gezeigten Anzeigen nicht identifizieren kann – aber gleichzeitig ein Foto von Spargel als sexuell anzüglich gelöscht wird. Unter diesen Gesichtspunkten wäre es möglicherweise die Pflicht der Staatsanwaltschaften, Facebook als Beitragstäter in Betracht zu ziehen.
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