Thekenkraft gesucht: AMS verbietet Prüfung von Kopfrechnen und Deutschkenntnissen

Symbolbild: KI

Kurioser Bericht aus Linz: Der Chef eines Eissalons moniert, dass das Arbeitsmarktservice ihm nicht erlaube, Bewerber auf einfache Kopfrechenfähigkeiten und Deutschkenntnisse zu prüfen. Das AMS argumentiert mit Gleichbehandlung.

Der Unternehmer aus Linz sucht über das Arbeitsmarktservice Personal für seine Eisdiele. Um die Eignung von Bewerbern für den Service an der Eistheke festzustellen, wollte er testen, wie gut sie rechnen können: “Ich wollte wissen, ob die Dame 7 Euro und 6,30 Euro zusammenrechnen kann. Das darf ich jetzt nicht mehr. Mir wurde vom AMS verboten, dass ich Bewerbern für die Eistheke einfache Aufgaben im Kopfrechnen stelle”, zitiert ihn die Krone (Paywall; “Heute” und andere Medien griffen den Bericht auf).

Der Eissalon-Chef wollte dabei eigentlich nur eine Frau aus dem Iran einstellen, wofür es aber eine spezielle Arbeitsbewilligung braucht: Die wird nur erteilt, wenn kein anderer geeigneter Bewerber aus Österreich oder der EU verfügbar ist. Im Rahmen dieses Ersatzkraftverfahrens wurden diverse Anforderungen gestrichen: “Das AMS hat auch die Punkte Deutschkenntnisse und gutes Kopfrechnen aus dem Anforderungsprofil gestrichen”, so der Unternehmer, der verständlicherweise keine Thekenkraft einstellen möchte, die kein Deutsch spricht und nicht rechnen kann. Entweder sei am Ende der geprellte Kunde verärgert, oder das Personal, wenn Fehlbeträge in der Kasse mit Trinkgeld ausgeglichen werden müssen.

Das AMS OÖ äußerte sich gegenüber der Krone nicht zum konkreten Fall, befand aber, man gehe davon aus, dass Personen mit Pflichtschulabschluss über ausreichende Rechenkenntnisse verfügen. Obendrein würden moderne Kassen viele Rechenschritte ja automatisch übernehmen. Der Unternehmer lässt das freilich nicht stehen: Man habe zwar so eine Registrierkasse. “Aber die Verkäufer tippen ja nicht jede Kugel einzeln ein. Da wird vorher im Kopf zusammengerechnet und dann der Endbetrag eingegeben. Und das unter Stress, wenn viel los ist.”

Die Rechenaufgaben wurden verboten, weil alle Bewerber gleich behandelt werden müssten: Es könne nicht sichergestellt werden, dass einzelne Kandidaten nicht vorab auf Rechenfragen vorbereitet werden. Das wäre dann keine objektive Beurteilung. Die nächste Bewerbungsrunde findet also ohne Rechentest statt.

In einem Nachsetzer berichtet die Krone von massivem Zuspruch für den Eissalon-Chef: Den Argumenten des AMS folge niemand. Viele Leser teilten eigene Erfahrungen, die auf ein bedenkliches Bildungsproblem in Österreich hinweisen: So würden einem Bodenleger zufolge die meisten Bewerber schon daran scheitern, anhand von Längen- und Breitenangaben eines Raums die nötige Quadratmeterzahl an Bodenbelag plus zehn Prozent Verschnitt zu berechnen.

Man darf sich wohl darauf “freuen”, wenn die Generation ChatGPT ins Berufsleben drängt – ohne Smartphone könnten viele dieser jungen Menschen schon an den einfachsten Denkaufgaben scheitern…

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