Sollte einem des Nachts mal eine Machete, ein Messer oder gar ein Schwert fehlen, ist das in Berlin-Neukölln kein Problem: Die B.Z. hat einen Späti aufgetan, in dem man zu bezahlbaren Preisen sein Waffenarsenal auffüllen kann. Kritik am typischen „Berliner“ Messermann ist der Zeitung aber offensichtlich nicht willkommen: Stattdessen unterstellt man Kritikern des deutschen Waffenrechts (und dessen stetiger Verschärfung für unbescholtene Bürger), sie wollten Messerangriffe nur mehr als bloße Ordnungswidrigkeiten ahnden.
Ein Kommentar von Vanessa Renner
Spätis (von „Spätkauf“) tummeln sich vor allem in ostdeutschen Großstädten und decken den täglichen Bedarf auch außerhalb üblicher Ladenöffnungszeiten ab. Einige dieser Kiosks sind sogar rund um die Uhr geöffnet.
Die B.Z. stieß nun auf einen Spätkauf in Berlin-Neukölln, der wohl eine ganz besondere Klientel bedient: Dort kann man sich nicht nur mit Bier, Tabak und Lebensmitteln, sondern auch mit Macheten (69 Euro), Springmessern (39 Euro) und Samurai-Schwertern (59 Euro) eindecken.
Rein rechtlich darf man diese Waffen in der Öffentlichkeit zwar nicht tragen, doch daran halten sich bekanntlich nur gesetzestreue Bürger. Die anderen lachen über das jetzige Waffengesetz genauso wie über die von Nancy Faeser geplanten Verschärfungen desselben. Im besten Deutschland begrenzt man eben nicht die illegale Massenmigration, sondern die Klingenlänge, die Deutsche und integrierte Zuwanderer mit sich herumtragen dürfen.
Bitte keine Migrationskritik
Umso kurioser wirkt es, dass man im B.Z.-Artikel kurzerhand einen Bezug zur Waffenlobby und Befürwortern einer Waffenrechtsreform, die die Gängelung unbescholtener Bürger reduziert, herstellt. Händler und Lobby-Verbände seien nicht „glücklich“ über die Faeser-Pläne zur Reduzierung der erlaubten Klingenlänge.
Beinahe frech ist in diesem Kontext die Darstellung, dass der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (VDB) fordere, „[w]enn Kriminelle Messer nutzen, sollte das zukünftig keine Straftat, sondern eine mit Geldstrafen zu ahndende Ordnungswidrigkeit sein“ – ganz so, als wolle man hier kurzerhand den Straftatbestand der Körperverletzung aushebeln. Bei dieser Formulierung dürfte der Puls des Lesers durchaus steigen. In Wahrheit fordert der Verband, der mit keinem Wort von einer tatsächlichen Nutzung von Messern schreibt:
Spring-, Faust- oder Butterflymesser werden trotz Verbot, vor allem noch immer in kriminellen Kreisen, geführt. Werden diese bei einer Polizeikontrolle sichergestellt, ist dies eine Straftat – solche Ermittlungen und der Verwaltungsaufwand sind enorm. Wenn man stattdessen „nur“ eine Ordnungswidrigkeit aussprechen würde, mit einem Strafrahmen (bei Wiederholung) von 50,- € bis 5.000,- €, würde dies nicht nur der Staatskasse guttun. Es würde auch die Täter da treffen, wo es wehtut – im Geldbeutel. Ordnungswidrigkeiten werden schnell bearbeitet und binden keine Polizeikräfte, die für wichtigere Aufträge gebraucht werden. Ach ja, natürlich sollte ein hartnäckiger Wiederholungstäter auch mit einem (zeitlich begrenztem) Waffenbesitzverbot belegt werden.
Das liest sich doch ganz anders – auch wenn Geldbußen bei Personen, die (angeblich) auf Sozialhilfe angewiesen sind, wenig Wirkung zeigen dürften, weil hier Stundungen möglich sind. Unabhängig von der Zweckdienlichkeit des VDB-Vorschlags: Die Forderung, dass Herummessern im besten Deutschland keine Straftat mehr sein soll, stellt man jedenfalls nicht. Das erklärte Ziel des Verbands ist nicht die Entkriminalisierung von Messer- und Waffengewalt, sondern der Einsatz dafür, dass „Sport, Spiel und Selbstverteidigung auch morgen noch möglich sind“.
Warum impliziert man es trotzdem? Die wahren Vorschläge des VDB unterstützen freilich nicht den Eindruck, als seien solche Verbände und die böse Waffenlobby für das Sicherheitsproblem in Deutschland verantwortlich – statt überwiegend „junger, männlicher, nicht-deutscher“ Krimineller. Angesichts von Macheten im Späti-Angebot werden die Leser dieses Artikels aber ohnehin ihre ganz eigenen Schlüsse ziehen. Es dürfte eben kaum Heinz-Herrmann sein, der sich dort spätabends eine Machete zur Zähmung der Flora in seinem Vorgarten kauft …