Syrischer Asylant kassierte 197.340 Euro zu Unrecht – aus Zweifel am Vorsatz freigesprochen

Bild: freepik

Im Landesgericht Eisenstadt ist am 16. Dezember 2025 das Strafverfahren gegen einen heute 63-jährigen Mann aus Syrien mit einem Freispruch beendet worden, dem vorgeworfen worden war, über 197.000 Euro an Sozialleistungen zu Unrecht bezogen zu haben. Der Angeklagte war seit 2013 mit seiner Familie nach Österreich eingereist und hatte in der Folge Mindestsicherung und weitere Leistungen erhalten – bis die Behörden Unstimmigkeiten in seinen Angaben entdeckten.

Der Staatsanwaltschaft zufolge soll der Mann bewusst verschwiegen haben, dass er neben der syrischen auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzt. Somit habe er seinen Asylstatus erschlichen, um an Sozialleistungen zu kommen. Das Gericht ließ jedoch Zweifel am Nachweis eines entsprechenden Vorsatzes gelten und sprach ihn frei. Entscheidend sei gewesen, dass sich der Lebensmittelpunkt des Angeklagten über weite Zeiträume in Syrien befunden habe.

“Er hat ja nichts gewusst”

Während der Verhandlung betonte die Verteidigerin, ihr Mandant habe keine Absicht gehabt, Leistungen „erschleichen“ zu wollen. Vielmehr habe er aufgrund seiner Fluchtgeschichte und des gewährten subsidiären Schutzstatus Leistungen bezogen, ohne zu wissen, dass Unterschiede zwischen syrischer und türkischer Staatsangehörigkeit Einfluss auf den Anspruch haben könnten. Eine Mitarbeiterin der Bezirkshauptmannschaft Oberwart erklärte, dass bei Mindestsicherungsanträgen lediglich der Aufenthaltstitel geprüft werde, nicht aber, ob der Asylbescheid auf korrekten Angaben beruhe.

Der Angeklagte, der zum Zeitpunkt seiner Einreise 52 Jahre alt war, habe es laut seiner Verteidigung “schwer gehabt, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen”. Fast schon als besonderes Errungenschaft wurde angeführt, dass er ja immer wieder einer geringfügigen Beschäftigung nachgegangen sei. Er habe nicht den Vorsatz gehabt, Asyl zu bekommen, um dann von der Mindestsicherung zu leben.

Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, der Asylstatus sei widerrechtlich erlangt worden, doch die Richterin stellte in ihrer Urteilsbegründung klar, dass im Zweifel über den Vorsatz zugunsten des Angeklagten entschieden werden müsse. Der Mann selbst bezeichnete sich als aufrichtig und betonte, niemanden „hineingelegt“ zu haben.

Taskforce Sozialbetrug mit zehntausenden Fällen beschäftigt

Dieser Fall reiht sich ein in eine Reihe von Verfahren, in denen die österreichischen Behörden Sozialleistungsbezug genauer prüfen wollen. Nationale Behörden und eine eigens eingerichtete Taskforce zur Bekämpfung von Sozialbetrug weisen darauf hin, dass in den vergangenen Jahren Zehntausende Fälle und Millionenschäden durch Sozialleistungsbetrug untersucht wurden, wobei ein Großteil der Fälle aufgeklärt werden konnte.

Zum vorliegenden Fall ist in sozialen Medien viel Kritik zu vernehmen. Die meisten Kritiker stellen in Frage, ob ein Österreicher auch freigesprochen worden wäre, wenn er zu Unrecht eine solche Summe bezogen hätte.

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