Die Juristin und FPÖ-Verfassungssprecherin Dr. Susanne Fürst hat sich entsetzt und deutlich zum Versuch der Unterbindung der regierungskritischen Friedenskundgebungen in Wien geäußert. Eine solche Vorgangsweise kenne man sonst nur von autoritären und totalitären Regimes. „Die Angst des Systems vor der eigenen Bevölkerung kennt offenbar keine Grenzen mehr“, befindet die beliebte Abgeordnete.
Lesen Sie in Folge eine Stellungnahme von Dr. Susanne Fürst
„Regierungskritische Demonstrationen zu verbieten, ist eine Vorgangsweise, die man sonst nur von autoritären und totalitären Regimes kennt. Die Angst des Systems vor der eigenen Bevölkerung kennt offenbar keine Grenzen mehr, wenn es zu solchen antidemokratischen Mitteln greifen muss“, verurteilte heute FPÖ-Verfassungssprecherin NAbg. Dr. Susanne Fürst die Untersagung von zwei für kommenden Samstag geplante Demonstrationen für Frieden und Neutralität durch die Landespolizeidirektion Wien als „Anschlag auf das Grundrecht auf Demonstrations- und Versammlungsfreiheit“.
Erinnerung an willkürliche Verbote der Anti-Maßnahmendemos
Die Vorgangsweise ähnle jener aus der Zeit des Corona-Zwangsregimes, als ebenfalls Demonstrationen gegen die übergriffigen und freiheitsfeindlichen Regierungsmaßnahmen mit hanebüchenen Begründungen verboten wurden. „Natürlich ist ein Samstag im Advent für die vielen Geschäfte in der Wiener Innenstadt wichtig, gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Das allein rechtfertigt aber kein pauschales Verbot, da man Mittel und Wege finden kann, um einen weitgehend ruhigen Einkaufssamstag zu gewährleisten, man muss es nur wollen. Daher ist diese Begründung für die beiden Demonstrationsverbote fadenscheinig, zumal offenbar andere Demonstrationen stattfinden dürfen und auch in der Vergangenheit immer wieder Demonstrationen stattgefunden haben, gerade auch am ersten Adventsamstag: so etwa 2016 eine linke Demo gegen Abschiebungen oder am dritten Samstag im Advent 2018 gegen die Bildung der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung.
Es geht darum, ob Anliegen der Menschen der Regierung gefällt oder nicht
Ganz offensichtlich geht es gar nicht um den Zeitpunkt, sondern wer mit welchen politischen Inhalten demonstriert und ob diese dem System gefallen oder nicht. Dieses willkürliche Messen mit zweierlei Maß ist ein Skandal, mit dem wieder einmal die Grundrechte der Bürger mit Füßen getreten werden!“, so Fürst.
Das Recht auf Demonstrations- und Versammlungsfreiheit sei eine zentrale Säule jedes demokratischen Rechtsstaats, ganz unabhängig davon, welche Meinungen und Inhalte Bürger damit im Rahmen der bestehenden Gesetze artikulieren wollen würden: „Das Versammlungsrecht ist ein zentrales Grundrecht. Dieses Grundrecht hat auch zu gelten, wenn das Anliegen der Regierung nicht gefällt.
Eine Unterscheidung in inhaltlich genehme Versammlungen und nicht genehme darf es nicht geben. Sich für ‚Frieden und Neutralität!‘ in einer selbstverständlich friedlich abzulaufenden Demonstration einzusetzen, muss möglich sein. Und wenn sich die Versammlungsteilnehmer darüber hinaus gegen eine Ampel-Koalition der Wahlverlierer einsetzen, dann werden das Nehammer, Babler und Co. auch aushalten müssen.“