Es war bereits seine 34. Straftat: Der 17-Jährige, der am 30. Juli in der Stuttgarter Innenstadt drei Männer mit einem Messer angegriffen und verletzt hatte, ist ein Serientäter – schon seit Jahren ist er polizeibekannt, er gilt als aggressiv und gewalttätig. Bis zu dem Messer-Angriff war er auf freiem Fuß, nun sitzt er endlich in U-Haft. Eine Abschiebung nach Syrien ist aber unwahrscheinlich. Hat der Schutz der Bevölkerung vor gewalttätigen Kriminellen keine Priorität?
Khalil H. ist 17 Jahre alt. Geboren wurde er in Aleppo, seit zweieinhalb Jahren lebt er als anerkannter Flüchtling in Deutschland. In dieser Zeit hat er inklusive der Messer-Attacke in Stuttgart und Umgebung 34 Straftaten begangen, wie die „Bild“ berichtete. Es handelte sich dabei unter anderem um Ladendiebstähle (teils besonders schwer), Kreditbetrug, Sachbeschädigungen, Drogendelikte, Erschleichen von Leistungen, eine Nötigung, eine Bedrohung, ein räuberischer Diebstahl sowie eine einfache Körperverletzung und eine gefährliche Körperverletzung. Größtenteils verübte er die Straftaten allein, einige gemeinsam mit Bekannten oder Familienangehörigen, die teilweise auch ihrerseits schon polizeibekannt sind.
Jetzt kommt noch ein „versuchtes Tötungsdelikt“ dazu: In der Stuttgarter Fußgängerzone hatte der Jugendliche zusammen mit zwei Komplizen eine fünfköpfige syrisch-türkische Familie mit Messern angegriffen – dabei soll nur der 17-Jährige zugestochen haben. Drei Männer wurden verletzt, einer davon schwebte zunächst in Lebensgefahr (Report24 berichtete). Bei seiner Festnahme in Tatortnähe trug Khalil H. noch seine blutverschmierte Kleidung. Inzwischen wurden auch die mutmaßlichen Mittäter, zwei Syrer (22, 26), gefasst. Auch gegen sie wurde Haftbefehl erlassen.
Die Ausweisung des Serientäters soll „Bild“ zufolge beim Regierungspräsidium Stuttgart geprüft werden, ist aber unwahrscheinlich, da nach Syrien zurzeit nach wie vor nicht abgeschoben wird. Khalil H. hatte eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung. Diese sogenannte „Fiktionsbescheinigung“ galt nur bis November 2023. Da über die von ihm beantragte Verlängerung noch nicht entschieden wurde, hält sich der Syrer weiterhin ganz legal in Deutschland auf und kassiert Sozialleistungen.
Dieser junge Mann kommt als Schutzsuchender nach Deutschland, erhält üppige Sozialleistungen und begeht zum Dank eine Straftat nach der anderen, tritt also sein Gastrecht mit Füßen. Abgeschoben wird er nicht, da in Syrien angeblich sein Leben bedroht sein könnte. Dass er aber in Deutschland selbst eine Bedrohung darstellt, scheint nicht von Belang zu sein. Kein Einzelfall – und die linke Ampel-Regierung möchte daran offensichtlich auch nichts ändern…