Strafanzeige gegen Impfärzte: Rechtsanwälte stellen Vordruck zur Verfügung

Bild: freepik

Der Impfdruck in den Corona-Jahren war beispiellos – ebenso wie die Irreführung der Öffentlichkeit über Wirksamkeit und Sicherheit der experimentellen Vakzine. Die wenigsten Impflinge wurden vor der Injektion korrekt über Risiken und Unklarheiten hinsichtlich der neuartigen Gentherapeutika aufgeklärt. Zwei Rechtsanwälte wollen Betroffene nun beim Stellen einer Strafanzeige unterstützen: Dr. Josef Hingerl und Jürgen Müller haben einen Vordruck entwickelt, mit dem Impfopfer Anzeige wegen unzureichender Aufklärung vor ihrer Corona-Impfung stellen können.

Auf der Website kinderrechtejetzt.de ist eine Strafanzeige wegen unzureichender Impf-Aufklärung als Vordruck zu finden. Durch dieses Angebot soll Betroffenen das Stellen der Anzeige gegen Impfärzte erleichtert werden:

Wir stellen hier einen Entwurf für eine Strafanzeige wegen unzureichender Aufklärung vor der sog. Impfung gegen Corona zur Verfügung. Dieser Entwurf richtet sich an alle, die bereits erkannt haben, dass sie vor der Verabreichung der Spritze nicht hinreichend aufgeklärt wurden. Ein spürbarer Schaden muss dazu nicht eingetreten sein. Der sog. Impfstoff gegen Corona kann mittlerweile gefestigt als gesundheitsschädlicher Stoff eingeordnet werden. Dessen Beibringung reicht für eine Strafbarkeit nach § 224 StGB (gefährliche Körperverletzung).

Entwurf als pdf

Entwurf als Word Dokument

Geschädigte, bei denen sich darüber hinaus konkrete Schäden gezeigt haben, können die Strafanzeige um die Schilderung der erlittenen Schäden ergänzen.

Die richtige Staatsanwaltschaft kann durch Eingabe der Postleitzahl/des Orts hier ermittelt werden: https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche

kinderrechtejetzt.de

Um die Aufarbeitung des Impfverbrechens voranzutreiben, erhofft man sich, dass möglichst viele Betroffene Strafanzeige stellen. Es wird zudem Unterstützung angeboten, sollte einer erstatteten Anzeige nicht Folge geleistet werden.

Im folgenden Video erörtern die Rechtsanwälte Dr. Josef Hingerl und Jürgen Müller das Vorgehen:

Eine Welle von Strafanzeigen wäre zweifelsfrei nicht nur für die Politik ein deutliches Signal, sondern auch für Mediziner, die ihren Patienten kritikfrei auf politischen Zuruf experimentelle Präparate verabreichten, ohne auf die mangelhafte Datenlage zu Sicherheit und Wirksamkeit und auf die Risiken von Nebenwirkungen und Folgeschäden hinzuweisen. „Hätte ich das gewusst, hätte ich mich nicht impfen lassen“ – das hört man von Impfgeschädigten immer wieder. Dieses Unrecht darf sich nicht wiederholen.

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