St. Gallen will Impfzwang per Gesetz – bis zu 20.000 Franken Strafe

(C) Report24/KI

Der Kanton St. Gallen arbeitet an einer Totalrevision des Gesundheitsgesetzes. Mit dabei: ein Angriff auf die Selbstbestimmung und die körperliche Unversehrtheit mit Impfzwang und horrenden Geldstrafen für Ungehorsamkeit.

Eine geplante Umarbeitung des Gesundheitsgesetzes im Kanton St. Gallen sorgt derzeit für massive Aufregung bei den Eidgenossen. Kernstück der Revision ist Artikel 18. Er ermächtigt die kantonale Regierung, gestützt auf Artikel 22 des eidgenössischen Epidemiengesetzes, Impfungen per Verordnung für obligatorisch zu erklären. Damit wird erstmals auf kantonaler Ebene ausdrücklich eine allgemeine Impfpflicht normiert. Die Entscheidungskompetenz liegt dabei nicht beim Parlament und schon gar nicht beim Volk, sondern bei der Exekutive.

Entscheidend ist jedoch nicht allein die Einführung der Impfpflicht, sondern vor allem deren Durchsetzung. Artikel 141 des Gesetzesentwurfs sieht für Verstöße gegen diese Pflicht Bußen von bis zu 20.000 Franken vor. Das ist für viele Menschen eine existenzbedrohende Summe. Mehr noch werden die Erfahrungen der Corona-Jahre konsequent ausgeblendet. Damals wurde der Bevölkerung versichert, es werde keine Impfpflicht geben – stattdessen etablierte man ein System aus indirektem Druck, beruflichen Nachteilen und gesellschaftlicher Ausgrenzung. Nun soll der Impfzwang sogar gesetzlich festgeschrieben werden.

Besonders problematisch ist dieser Ansatz vor dem Hintergrund moderner “Impftechnologien”. Die modRNA- bzw. mRNA-Verfahren, um nur ein Beispiel zu nennen, wurden ohne ausreichende Tests und Studien eingeführt. Die Folge: unzählige Berichte von Nebenwirkungen, eine ungewisse Anzahl an Impf-Todesopfern und nach wie vor weiß man noch nicht, welche langfristigen Auswirkungen diese Genspritzen auf die menschliche Gesundheit und das Erbgut haben werden.

Der Kanton St. Gallen schafft mit dieser Totalrevision einen Zustand, der im Falle einer neuen Plandemie sämtliche Einwohner zu Zwangs-Versuchskaninchen degradiert. Nur wer es sich finanziell leisten kann, sich davon quasi freizukaufen, bleibt am Ende davor verschont, als Laborratte von Big Pharma zu enden.

Interessant ist auch der Umstand, dass die Schweiz einerseits Abtreibungen als Ausdruck der körperlichen Selbstbestimmung von Frauen erlaubt (und mittlerweile sogar erleichtert), doch das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung in Bezug auf medizinische Eingriffe (in diesem Fall Impfungen) mit Füßen tritt. Eine Frau darf also darüber entscheiden, ob sie ihr ungeborenes Baby töten lassen kann, nicht aber, ob sie bei einem nationalen “Notfall” einen unzureichend getesteten Impfstoff verabreicht bekommen soll.

Wenn der Kanton St. Gallen damit durchkommt, werden wohl bald auch andere Kantone nachziehen und ähnliche diktatorische, freiheitsfeindliche Regelungen zulasten der eigenen Bürger einführen.

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