Ein Gutachten des Verfassungsdiensts sorgt für Irritationen: Die geplante Sozialhilfereform in Österreich könnte demnach dazu führen, dass auch die autochthone Bevölkerung Deutsch- und Integrationskurse absolvieren müsste, um Gelder zu erhalten. Der Dienst hält die geplante “Integrationsphase” speziell für Migranten für unzulässig.
Im Zuge der Sozialhilfereform will die Ömpel vorgeblich eine “Integrationspflicht” einführen: “Flüchtlinge” sollen demnach eine bis zu dreijährige “Integrationsphase” durchlaufen, in der sie Sprach- und Wertekurse absolvieren und eine reduzierte Geldleistung, ein “Integrationsgeld”, erhalten. Der Plan wurde großspurig angekündigt: “Wer bei uns leben will, muss Deutsch lernen, arbeiten und sich integrieren. Wer sich weigert, muss mit Sanktionen rechnen”, verkündete Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP).
Für Österreicher soll die “Integrationsphase” nicht gelten – eigentlich. In einem Gutachten des Verfassungsdiensts steht der Plan jedoch bereits unter Beschuss. Zwar könne man Personengruppen wohl danach unterscheiden, ob sie am Arbeitsmarkt vermittelbar oder arbeitswillig sind. Die Unterscheidung nach “Schutzstatus”, also in “Flüchtlinge” und Nicht-Flüchtlinge, erscheint demnach aber problematisch: “Die pauschale Anknüpfung an den Schutzstatus (…) ohne Berücksichtigung der individuellen Situation, Kenntnisse und Fähigkeiten dürfte jedoch auch unter Zugrundelegung des Kriteriums der Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt kein sachliches Unterscheidungsmerkmal darstellen, das die Gewährung einer niedrigeren Sicherheitsleistung rechtfertigen kann.”
Heißt das, dass die “Integrationsphase” dann auch für in Not geratene Österreicher gilt, die Sozialhilfe beziehen müssen? Sollen diese Bürger dann zunächst Deutsch- und Wertekurse belegen müssen? Ja, befand das Sozialministerium, denn alles andere widerspreche dem Gebot der Gleichbehandlung. Nein, befindet Plakolm: “Es wird sicher keine Integrationsphase für Österreicher geben. Das ist und bleibt absurd.”
EU-Verordnung soll’s richten
Sie sieht die Möglichkeit zur Unterscheidung ab nächstem Jahr gegeben: Rechtlich möglich werde sie laut Plakolm nämlich durch die ab Mitte 2026 geltende Statusverordnung der EU, wonach Sozialleistungen an Integrationsmaßnahmen geknüpft werden dürfen. Das habe das Sozialministerium beim Verfassungsdienst gar nicht abgefragt, so Plakolm.
In der Statusverordnung der EU (nachzulesen hier) findet sich tatsächlich ein Artikel betreffend “Soziale Sicherheit und Sozialhilfe”:

Demnach können also in einem gewissen Rahmen Unterschiede zwischen der autochthonen Bevölkerung und “Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde”, sowie subsidiär Schutzberechtigten gemacht werden. Die Sozialhilfereform soll Anfang 2027 in Kraft treten, wenn auch die EU-Statusverordnung bereits greift (nämlich ab 1. Juli 2026).
Artikel 31 der Verordnung reißt aber dennoch Löcher in die vollmundigen Ankündigungen einer “Integrationspflicht ab dem ersten Tag”. Den gebeutelten Bürgern wird die Sozialhilfe NEU als Lösung für die stetige Einwanderung in die soziale Hängematte angepriesen: “Wer Sozialhilfe beziehen will und aus dem Ausland kommt, muss Deutsch lernen, Wertekurse besuchen, sich beim AMS melden und sich aktiv um Arbeit bemühen”, so heißt es. Doch wie sollte diese Reform, so sie denn kommt, das leisten?
Noch viele Unklarheiten
Die EU erlaubt keineswegs Integrationsmaßnahmen für jeden Menschen “aus dem Ausland”, sondern nur für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte. Bei ersteren darf der Zugang zu “bestimmten Formen” (!) der Sozialhilfe von Integrationsmaßnahmen abhängig gemacht werden; für Personen mit subsidärem Schutz ist eine Beschränkung auf “Kernleistungen” möglich. Beide Gruppen zusammen machen – Stand 2023 – 41 Prozent der Bezieher von Mindestsicherung/Sozialhilfe aus (in diesem Jahr lebten insgesamt 262 000 Personen in 153 420 von der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe unterstützten Bedarfsgemeinschaften, laut Bericht des Sozialministeriums). Das ist zweifelsfrei ein großer Anteil. Wie viele Personen aus dieser Masse tatsächlich zu welcher Art Maßnahmen verpflichtet werden könnten, ist allerdings bislang offen.
Dass der Verfassungsdienst schon jetzt Zweifel äußert, könnte als Indiz gewertet werden, dass angekündigte Regelungen immer weiter aufgeweicht werden, um die Reform gegen linken Widerstand als Beruhigungspille fürs Volk durchzubekommen. Die EU-Verordnung eröffnet ab Mitte nächsten Jahres zwar einen gewissen (inkonkreten) Spielraum, doch vor Rechtsstreitigkeiten schützt das nicht. Der genaue Rahmen wird ausgehandelt werden müssen. Man bedenke: Die Asyllobby ist auch in Österreich stark – und die Gerichte entscheiden gemeinhin nicht im Sinne der Steuerzahler.
Wer zahlt wohl die Maßnahmen?
Und eine weitere bedeutende Beschränkung enthält Artikel 31: Er betont, dass obligatorische Integrationsmaßnahmen “zugänglich und unentgeltlich” sein müssen. Im besten Österreich galt zwar zwischenzeitlich eine allgemeine Impfpflicht als zumutbar, aber wenn es um besonders geschützte Gruppen geht, wird schnell jede Maßnahme absolut unzumutbar. Dann ist man eben psychisch krank, hat keine Betreuung für die sechs kleinen Kinder, muss einen Angehörigen pflegen oder der Weg ist zu weit.
Um die Barrieren zumindest hinsichtlich der Anreise möglichst niedrig zu halten, müsste bundesweit ein immenses Angebot geschaffen werden, um die geforderten Kurse so “zugänglich” wie möglich zu machen. Das bedeutet für die österreichischen Steuerzahler natürlich Kosten, die bei der Bewerbung der vermeintlich das Budget schonenden Reform kurioserweise unter den Tisch fallen. Mit Pech schafft Österreich Kursangebote über Kursangebote, nur damit alle Sanktionen gegen Verweigerer dann durch wackere Mithilfe linksradikaler NGOs gerichtlich gekippt werden. Der Dumme ist wie immer der Steuerzahler.
Allein, Kursanbieter könnten sich natürlich schon die Hände reiben – ebenso wie die Anbieter von gefälschten Zertifikaten. Aus Deutschland ist bekannt, wie der Markt rund um gefälschte Zertifikate für Sprach- und Integrationskurse zum Erschleichen der Staatsbürgerschaft floriert. In Österreich könnte dieses Geschäftsmodell durch die Sozialhilfereform ebenfalls Auftrieb bekommen, je nach dem, wie gut man sich gegen Betrug absichert.
Keine Lösung für das wahre Problem
Aus der FPÖ kam bereits berechtigte Kritik an der Reform, weil sie das Kernproblem umschifft. Und in der Tat: Leistung bleibt irrelevant. Wer selbst in die Kassen eingezahlt hat und wegen Krankheit plötzlich auf Hilfe angewiesen ist, wird immer noch schlechtergestellt sein als eine migrantische Familie, die zwar nie eingezahlt hat, durch Zeugen von viel Nachwuchs aber ein luxuriöses Auskommen auf Steuerzahlerkosten genießt. Die Chance, womöglich vorübergehend niedrigere Leistungen zu erhalten, ist keine nennenswerte Abschreckung. Auch die geplante mögliche Anrechnung von Familienleistungen auf die Sozialhilfe würde diese Ungerechtigkeit nicht beheben.
NAbg. Dr. Dagmar Belakowitsch sprach von einem reinen Papiertiger: Auch sie ist überzeugt, dass die angekündigten Sanktionen ohnehin von linken NGOs und einer industriefreundlichen Justiz ausgehebelt werden.
Die Ömpel macht abermals überdeutlich, dass sie die illegale Massenmigration mit allen negativen Konsequenzen nicht beenden will. Doch all die wirkungslosen Nebelkerzen und Rohrkrepierer, die diese Regierung zündet, gehen auf Kosten der Österreicher.
