Schlimm genug, dass Rentner und andere von Armut betroffene Menschen in Deutschland sich oftmals gezwungen sehen, Pfandflaschen zu sammeln, um über die Runden zu kommen: Unter Umständen sollen dafür auch noch ernsthaft Steuern anfallen. Flaschensammler gehen nämlich rechtlich gesehen einer gewerblichen Tätigkeit nach und müssten daher ein Gewerbe anmelden und Steuern bezahlen.
In Deutschland leben immer mehr Menschen in Armut, gerade die Altersarmut schreitet immer weiter voran. Einige Menschen bessern ihren Lebensunterhalt mit dem Sammeln von Pfandflaschen auf. Spaß macht das Wühlen in Mülleimern sicher nicht und reich wird damit auch niemand. Trotzdem stellt das Flaschensammeln nach dem Gesetz einen Verdienst dar und eigentlich müsste dafür ein Gewerbe angemeldet werden – als gewerbliche Tätigkeit definiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz “jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit“.
Ob ein Pfandflaschensammler tatsächlich Steuern bezahlen muss, hängt davon ab, wie viel Geld ihm die Flaschen einbringen, denn unterhalb des sogenannten Grundfreibetrags werden keine steuerlichen Abgaben fällig. Für Alleinstehende liegt dieser seit dem 1. Januar 2024 bei 11.604 Euro, er soll dafür sorgen, „dass das Existenzminimum für alle steuerfrei bleibt„. Dieser Freibetrag bezieht sich auf alle Einkunftsarten, die auf einer Einkommenssteuererklärung anzugeben sind – wird er nicht überschritten, fallen keine Steuern an, andernfalls muss die Differenz versteuert werden. Wer sich also etwa ein mickriges Gehalt durch regelmäßiges Flaschensammeln aufbessert, müsste den Ertrag bei Übersteigen des Freibetrags eigentlich versteuern.
Wie einfach haben es dagegen doch Bürgergeldempfänger, die rein auf Kosten anderer leben: Selbst SPD-Chefin Saskia Esken gab jüngst zu, dass man es sich damit doch wunderbar gut gehen lassen könne (Report24 berichtete). Wenn das doch auch bei deutschen Rentnern der Fall wäre – immerhin haben sie für ihre Rente eingezahlt!