An diesem Urteil sollte sich die deutsche Justiz ein Beispiel nehmen: Wegen der Vergewaltigung einer 15-Jährigen hat das Landgericht Palma am Mittwoch (15.5.) die vier Angeklagten zu einer Haftstrafe von insgesamt 138 Jahren verurteilt. Zudem müssen die Täter dem Opfer 100.000 Euro Entschädigung zahlen. Dass sich der Prozess acht Jahre hingezogen hat, wirkte sich strafmildernd aus.
Für die spanische Justiz ist Vergewaltigung kein Kavaliersdelikt, nach dem spanischen Sexualstrafrecht drohen Vergewaltigern viel härtere Strafen als nach dem deutschen. Das zeigt ein Urteil im Fall der Gruppenvergewaltigung einer damals 15-Jährigen.
Der Vorfall liegt bereits acht Jahre zurück. Nach einem Bericht der Mallorca Zeitung war die Minderjährige aus einem Jugendheim weggelaufen und übernachtete in einer besetzten Wohnung in Palmas Viertel Nou Llevant. In der Nacht des 8. Januar 2016 konsumierte sie zusammen mit einem anderen Minderjährigen in einem Zimmer Drogen und Alkohol. Plötzlich kamen die vier jetzt Verurteilten herein – einer soll sich dabei als Chef der Hausbesetzer ausgegeben haben – und forderten das Mädchen zu sexuellen Handlungen auf, die diese ablehnte. Sie warf die Männer aus dem Zimmer und verschloss die Tür. Kurze Zeit später brach die Männergruppe die Tür auf und vergewaltigte die Minderjährige.
Laut der Mallorca Zeitung heißt es in der Urteilsbegründung, die Präsenz so vieler Männer im Raum habe das Mädchen gehörig werden lassen. Es sei ihr bewusst gewesen, dass Widerstand keinen Sinn ergeben würde. Auch sei ihr Urteilsvermögen durch den Alkohol- und Drogenkonsum vermindert gewesen.
Einer der Täter wollte die Jugendliche nach der Gruppenvergewaltigung noch für 1.000 Euro an einen Zuhälter verkaufen – die Einnahmen aus der Zwangsprostitution sollten geteilt werden. Dafür erhielt der Mann die höchste Strafe in dem Prozess – er wurde zu einer Haftstrafe von 50 Jahren verurteilt. Zwei der Verurteilten müssen für 32 Jahre in Haft, einer für 24 Jahre. Neben der Haftstrafe müssen die Vergewaltiger dem Opfer eine Entschädigung in Höhe von 100.000 Euro zahlen. Die lange Dauer des Prozesses wirkte sich strafmildernd aus.
Die heute 23-jährige Frau ist noch immer in psychologischer Behandlung.
Diese hohen Haftstrafen stehen im krassen Gegensatz zu den Strafen, die in Deutschland verhängt werden. Das gesetzliche Höchstmaß beträgt hier fünfzehn Jahre, oftmals kommen Vergewaltiger aber mit einer deutlich niedrigeren Strafe davon, teils sogar mit Bewährungsstrafen. Dabei steigt im Zuge der Massenzuwanderung die Anzahl der Sexualdelikte, auch der Fälle, die als Gruppenvergewaltigungen eingestuft werden, immer weiter an. Aber gerade bei Migranten drückt die deutsche Justiz gerne mal ein Auge zu …