Juristische Konsequenzen für Propaganda: Der einst als Ken Jebsen bekannte Journalist Kayvan Soufi-Siavash war im Herbst 2025 in Berichten von Tagesschau und SWR als „Holocaustleugner“ bezeichnet worden. Nach einer Abmahnung durch die Kanzlei Haintz legal gab der SWR nun – auch stellvertretend für die Tagesschau – eine Unterlassungserklärung ab. Zudem bezahlte der Sender die Anwaltskosten.
Nachfolgend lesen Sie die Meldung der Kanzlei Haintz legal:
Ende September 2025 sagte die Stadt Mainz einen Vortrag von Kayvan Soufi-Siavash kurzfristig mit der Begründung ab, sie habe nicht gewusst, dass es sich bei Soufi-Siavash um den bürgerlichen Namen von „Ken Jebsen“ handle. In der Berichterstattung hierzu verbreiteten sowohl die Tagesschau als auch der SWR, dass „Ken Jebsen“ als Holocaustleugner gelte.
Ziel einer solchen „Berichterstattung“ ist es laut Rechtsanwalt Markus Haintz, dessen Kanzlei Soufi-Siavash vertritt, ein faktenfreies Framing zu verbreiten, um das Publikum derartiger Nachrichtensendungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gegen den KenFM-Gründer und andere Oppositionelle aufzuhetzen.
Große Medienhäuser können die Anwaltskosten für solche Propaganda aus der Portokasse zahlen, ohne einen relevanten wirtschaftlichen Schaden zu erleiden. Ein effektiver Rechtsschutz gegen Propaganda dieser Art, die erheblich in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen eingreift, besteht nicht.
Der SWR hat, auch stellvertretend für die Tagesschau, eine Unterlassungserklärung abgegeben und Kosten für die Abmahnung übernommen und bezahlt. Sollte die Behauptung erneut aufgestellt werden, droht eine Vertragsstrafe.
