Das jahrelange politisch motiviert erscheinende Martyrium für einen deutschen Staatsbürger ist mit dieser Nachricht vom 4. August beendet. Die Staatsanwaltschaft hat heute bekannt gegeben, dass man nach genauer Prüfung der schriftlichen Urteilsausfertigung keine Rechtsmittel erheben wird. Vorausgegangen war ein viertägiger Monsterprozess mit drei Dutzend Zeugen und Sachverständigen. Dem Angeklagten war – ohne nachvollziehbares Tatsachensubstrat – vorgeworfen worden, eine Mitschuld am Selbstmord der oberösterreichischen Ärztin zu tragen, die als Medien-Testimonial für die Corona-Maßnahmen herumgereicht wurde.
Vor wenigen Minuten veröffentlichte die Pressestelle des Landesgerichts Wels folgende Pressemitteilung:
Staatsanwaltschaft Wels erhebt gegen Freispruch in der Causa Dr. Lisa-Maria Kellermayr kein Rechtsmittel
Als Ergebnis einer genauen Prüfung der schriftlichen Urteilsausfertigung nach dem erfolgten Freispruch eines 61-jährigen deutschen Staatsangehörigen in der Causa Dr. Lisa-Maria Kellermayr hat die Staatsanwaltschaft Wels die angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde nunmehr zurückgezogen. Die Prüfung hat ergeben, dass das Urteil des Landesgerichtes Wels als Schöffengericht vom 9. April 2025 nicht zu beanstanden ist. Dieses Ergebnis wurde auch von der Oberstaatsanwaltschaft Linz und dem Bundesministerium für Justiz bestätigt. Der Freispruch ist damit rechtskräftig.
Im Hinblick auf weitere von anderen Personen an Dr. Lisa-Maria Kellermayr versendete Drohnachrichten sind die Ermittlungen zur Täterausforschung noch nicht abgeschlossen.
Staatsanwaltschaft Wels, Medienstelle
Damit endet ein mehrjähriges Martyrium für den angeklagten Bayern Roman M., der während der Zeit der Corona-Maßnahmen weitgehend sachliche E-Mails an die Ärztin geschickt hatte. Zu diesen wurde er durch Aussagen von Frau Kellermayr motiviert, die als bösartig und auch wahrheitswidrig gegenüber Corona-Maßnahmengegnern und Demonstranten zu interpretieren waren.
Kellermayr wurde vom ORF und anderen linksgerichteten Medien wie DerStandard und Profil als Testimonial für Corona-Maßnahmen, die Impfkampage, aber auch für die frei erfundene Gewaltbereitschaft und Bösartigkeit der Maßnahmengegner herumgereicht. Um den Fall ranken sich viele Fragen, die bis heute nicht geklärt sind.
Die Ärztin hatte tatsächlich auch bösartige Drohbotschaften erhalten – die allerdings nicht vom Angeklagten stammten. Report24 berichtete vielfach über den Fall und war auch bei der Verhandlung anwesend.
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Es ist davon auszugehen, dass in den genannten Medienhäusern nun wieder ein Wettbewerb darum entbrennen wird, den Angeklagten dennoch zu kriminalisieren und die Arbeit der Justiz herabzuwürdigen.
