Eine Psychiaterin aus Zürich sprach sich in mehreren E-Mails ans kantonale Amt für Gesundheit entschieden gegen die Covid-Impfung aus: Sie soll dabei insbesondere ein schlechtes Nutzen-Risiko-Verhältnis der mRNA-Behandlung bei Kindern kritisiert haben. Das Amt befürchtet nun angeblich eine „Gefährdung der Patientensicherheit“ und fordert, dass die Medizinerin sich einer psychiatrischen Begutachtung unterzieht. Sie könnte ihre Zulassung verlieren.
Der Fall scheint nach heutigem Faktenstand unglaublich: Mehrere Länder haben die Corona-Impfungen bei jungen Menschen bereits gestoppt, weil der geringe bis nicht-existente Nutzen die Risiken möglicher Nebenwirkungen nicht überwiegt. Dennoch stößt das kantonale Gesundheitsamt sich offenkundig heftig an den vier E-Mails der Psychiaterin, die diese zwischen Dezember 2022 und Januar 2023 verschickt hatte. Sie soll darin vor massiv gesundheitsschädigenden Auswirkungen der Impfung gewarnt haben – das Amt befürchtet nun Medienberichten zufolge „eine entsprechende Beeinflussung“ von Angstpatienten. Es hat der Ärztin ein Schreiben zukommen lassen, in dem es sie auffordert, sich einer psychiatrischen Begutachtung zu unterziehen. Das Schreiben wurde an die Medien geleakt.
„Wir sehen uns aufgrund Ihrer Mitteilungen veranlasst, die Voraussetzung der psychischen Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung als Ärztin zu prüfen, da Ihre Nachrichten teils paranoiden Charakter haben und die notwendige professionelle Distanz nicht mehr gewährleistet zu sein scheint“, soll es darin heißen. Die geforderte Begutachtung soll bis zu 10.000 Franken kosten (mehr als 10.000 Euro) – die Kosten muss die kritische Medizinerin selbst tragen.
Im Sommer 2022 soll die Psychiaterin in einem Video angegeben haben, das Mittel Ivermectin aus Indien bestellt und teils Patienten gegeben zu haben, so das Medium „20 Minuten„. Dieses Video wird im Schreiben des Amtes aber nicht thematisiert, man bezieht sich hier rein auf die vier kritischen E-Mails.
Philipp Kruse ist der Anwalt der Ärztin. Er kritisierte zunächst, dass das Schreiben überhaupt an die Öffentlichkeit gelangt ist. Zudem stellte er fest, dass die stark ablehnende Haltung der Mandantin in den E-Mails nur gegenüber der Kinderimpfung feststellbar sei: „Dass sie sich gegen die Covid-19-Impfung für Kinder ausspricht, weil das Nutzen-Risiko-Verhältnis nicht stimmt, ist im Dezember 2022 eine legitime Haltung“, konstatierte er. Paranoide Züge oder eine Gefährdung der Patientensicherheit sieht er in keiner Weise. Seine Mandantin dementiere die Vorwürfe; er habe dies dem Amt schriftlich begründet und hoffe, „dass die Sache damit erledigt ist“.
Das Gesundheitsamt gab gegenüber „20 Minuten“ an, dass, seien die Voraussetzungen für die Gewährleistung der Patientensicherheit nicht mehr gegeben, „als Ultima Ratio“ die Bewilligung in einem aufsichtsrechtlichen Verfahren entzogen werden könnte – die Ärztin dürfte dann ihren Beruf nicht mehr ausüben. Von einer Aufarbeitung der Corona-Krise scheint man demnach auch in der Schweiz noch weit entfernt zu sein.