Sauna-Bund stellt klar: Frauensauna bleibt Schutzraum – trotz Selbstbestimmungsgesetz

Symbolbild: KI / R24

Der Deutsche Sauna-Bund hat einen Leitfaden veröffentlicht, der der Regenbogentruppe kräftig auf die Füße tritt: Obwohl seit dem 1. November 2024 das umstrittene Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) gilt, sollen in Saunaanlagen die primären Geschlechtsmerkmale weiterhin über den Zugang zu geschlechtsspezifischen Bereichen entscheiden. Die Frauensauna bleibt also ein Schutzraum – Geschlechtseintrag hin oder her.

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz ist es “Geschlechtsdysphorikern” nun ebenso wie potenziellen Sexualstraftätern in Deutschland möglich, ihren Geschlechtseintrag einmal jährlich durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern. Das Gesetz hatte schon im Vorfeld für massive Kritik gesorgt, wurde aber dennoch von der Ampel durchgedrückt. Fragwürdige Charaktere könnten schon den Freifahrtschein in Damenumkleiden und Frauensaunabereiche gewittert haben, doch zumindest der Deutsche Sauna-Bund zieht eine klare Linie: In der Sauna zählen einem neuen Leitfaden zufolge keine Papierformalien, sondern biologische Tatsachen. 

Zum Eintritt in geschlechtsspezifische Bereiche wie der Frauensauna sind demnach „nur Personen berechtigt, deren primäre Geschlechtsmerkmale entsprechend sind. Der Eintrag des Geschlechts beim Standesamt und/oder im Reisepass sind nicht entscheidend“, heißt es im neuen Leitfaden.

Sauna-Betreiber bekommen damit eine konkrete Orientierungshilfe, wie sie mit der Problematik des Selbstbestimmungsgesetzes umgehen sollen. Bereits an der Kasse soll das Personal aufmerksam sein: Eine „Sichtkontrolle des Erscheinungsbildes“ sei der erste Schritt. Bestehen dennoch Unklarheiten hinsichtlich des Geschlechts, sollen Mitarbeiter den Geschlechtseintrag des Gastes erfragen.

Bringt das auch keine Klarheit, dürfen Mitarbeiter sehr wohl Klartext reden: „Der Gast ist darauf hinzuweisen, dass für den Zugang zu dem entsprechenden Bereich das primäre Geschlechtsmerkmal ausschlaggebend ist“, so heißt es da. 

Sollte sich, etwa durch Rückmeldung von anderen Gästen, herausstellen, dass dennoch jemand unberechtigt einen geschlechtsspezifischen Bereich betritt, „erfolgt unter Bezugnahme auf das Hausrecht ein Verweis des Gastes aus dem Bereich sowie ein Erstatten des Eintrittsentgeltes“, heißt es weiter. In Härtefällen sei die Polizei hinzuzuziehen.

Das Selbstbestimmungsgesetz ist seit seiner Einführung äußerst umstritten. Frauenrechtsgruppen und zahllose weitere Kritiker prangern an, dass durch dieses “Trans-Gesetz” Schutzräume für Frauen de facto abgeschafft werden könnten. Ein Mann, der sich als Frau bezeichnet, könnte so Zugang zu Frauenbereichen einfordern. Der Deutsche Sauna-Bund lehnt mit seinem Leitfaden diese Möglichkeit klar ab – zugunsten der weiblichen Gäste, die sich beim Saunieren sicher fühlen möchten. 

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