Mehrere deutsche Bundesländer bedrohen ihre Bürger mit Verfahren und Klagen, wenn sie den Buchstaben „Z“ benutzen. Dieser ziert aktuell tausende russische Militärfahrzeuge während des Ukraine-Krieges. Deutsche Gutmenschlichkeit hat sich wieder einmal selbst übertroffen und behauptet, der Buchstabe wäre eine Zustimmung zu einem Angriffskrieg. Dabei wird übersehen: Es gäbe noch so viel mehr zu verbieten. Spannend wird, wie deutsche Richter wirklich urteilen werden.
Ein Kommentar von Willi Huber
Der jüdische Autor Henrik Broder beantwortete die Frage, wie es 1938 so weit kommen konnte, mit dem Satz:
Weil sie damals so waren, wie ihr heute seid!
Dieses Zitat passt nicht nur perfekt zur Corona-Krise, sondern auch zum so gleichgeschalteten wie manischen Verhalten der deutschen Öffentlichkeit während des Ukraine-Krieges. Es reicht nicht, sich gegen den Krieg zu positionieren, auch eine neutrale Position ist nicht zugelassen. Entweder man beteiligt sich an Russenhass und Verurteilung des russischen Präsidenten, oder man gilt als verdächtig und kann schon fast ein Verfahren als Russen-Sympathisant erwarten. Umso schlimmer, wenn man den Buchstaben „Z“ nutzt.
Dabei ist schon die Interpretation des Buchstaben falsch – aber wen schert das schon in einer Zeit kollektiver Hysterie, wo man sich nur noch durch blindes Drauflosschlagen als „der richtigen Seite zugehörig“ outen kann. Das Z steht nur für eine von vielen russischen Militärgruppierungen, mit denen die Einheiten auseinandergehalten werden sollen. Außerdem wollte man damit wohl für eine klare „Freund/Feind“ Kennung sorgen, da in der Ukraine zahlreiche baugleiche Fahrzeuge im Einsatz sind.
Deutsche Justiz denkt wohl zu kurz
Dabei hat die deutsche Justiz in ihrer geiferspritzenden Wut übersehen, dass sie nicht nur einen, sondern mindestens fünf Buchstaben verbieten muss:
- Z – Fahrzeuge der östlichen Militärgruppe
- Z in einem Quadrat – Fahrzeuge mit Herkunft „Krim“
- O – Fahrzeuge aus dem Aufmarschgebiet Weißrussland
- V – Marineinfanterie
- X – Tschetschenische Einheiten
- A – Spezialeinheiten der Alpha-Gruppe
Inwiefern es der Ukraine hilft, wenn man Buchstaben aus dem deutschen ABC streicht, hat noch niemand erklären können. Aber Logik ist in Tagen wie diesen auch nicht mehr gefragt – nur maximaler Wahnsinn, Unterordnung und Konformität. Den Buchstaben „Z“ gibt es im kyrillischen Alphabet übrigens gar nicht. Für die Russen sind das einfach drei Striche.
Wie werden Richter urteilen?
Dass das Verbot eines Buchstabens natürlich vollkommener Schwachsinn ist, dürfte jeder wissen. Auch das Rechtsprinzip „gleiches Recht für alle“ wird mit Füßen getreten, denn sämtliche völkerrechtswidrigen Angriffskriege anderer Nationen, vor allem durch NATO-Mitglieder, darf man offenbar beklatschen und bejubeln. Doch natürlich wagt es niemand auszusprechen, sonst könnte er ja als Russenfreund gelten. Einige besonders „gutmenschlich“ orientierte deutsche Firmen – ja sogar Kommunen – verbannen das „Z“ jetzt aus ihren Logos. Auch das zeigt, wie es um den kollektiven Geisteszustand der Deutschen inzwischen bestellt ist, eine Nation, über die mittlerweile die ganze Welt den Kopf schüttelt.
Spannend ist, ob die deutsche Gerichtsbarkeit sich dem Wahnsinn anschließt. Muss man jetzt Kinder mit „Zorro“-T-Shirt zu langen Haftstrafen verurteilen? Und was ist eigentlich mit der „Generation Z“ – alle wegsperren? Was muss geschehen, um dem einstigen Weltzentrum von Kultur, Bildung und Wissenschaft wieder Vernunft einzuhauchen? Wahrscheinlich ein vollständiger Wechsel der politischen Kaste. Die heute agierenden Personen können sich wohl noch gar nicht vorstellen, wie viel Zorn – pardon Orn – oder doch nur Rn – sie unter den verbliebenen Deutschen entfachen, die ihre Gehirnzellen unter Kontrolle haben.
Abschließend ein Küsschen an unsere „Faktenchecker“. Ja, wir sind uns bewusst, dass fünf Buchstaben nicht das halbe ABC darstellen. Das haben wir nur so formuliert, um euch zu ärgern.