Der Erste Bürgermeister im bayerischen Wülfershausen an der Saale war gerade erst frisch im Amt bestätigt worden. Jetzt tritt er zurück: Er hat eingeräumt, Briefwahlstimmen gefälscht zu haben.
Laut Staatsanwaltschaft Schweinfurt soll der CSU-Politiker Briefwahlunterlagen geöffnet und je mehrere Stimmzettel zur Gemeinderatswahl, zur Wahl zum Ersten Bürgermeister und zur Kreistagswahl verfälscht haben. Danach soll er die Wahlumschläge wieder verschlossen oder durch Ersatzumschläge, die von der Gemeinde vorgehalten wurden, ausgetauscht haben.
Die Staatsanwaltschaft gibt an, dass die Anzahl der jeweils verfälschten Stimmzettel Gegenstand der laufenden Ermittlungen sei. 1.278 Bürger waren insgesamt stimmberechtigt, 472 gültige Stimmen entfielen auf den Beschuldigten, der das Amt des Bürgermeisters seit 2018 innehat und am 8. März wiedergewählt worden war. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Er selbst soll die Wahlfälschung am Dienstag bei seiner polizeilichen Vernehmung eingeräumt haben. Angeblich handelte er allein. Er habe mit der Fälschung laut eigener Aussage seine Frau unterstützen wollen, die für den Gemeinderat kandidiert hatte. Den Ermittlern zufolge habe er aber auch sich selbst mit zusätzlichen Stimmen versorgt.
Der Wahlvorsteher des Briefwahlvorstandes der Gemeinde Wülfershausen hat das Landratsamt Rhön-Grabfeld auf mögliche Unregelmäßigkeiten bei mehreren Gemeinderatsstimmzetteln hingewiesen. Der Landrat hat nach Sichtung der Unterlagen die Staatsanwaltschaft informiert, woraufhin es zu einer Razzia und der Vernehmung des Beschuldigten kam.
Rücktritt und Neuwahlen
Der Bürgermeister ist inzwischen zurückgetreten, wie ein Sprecher der Verwaltungsgemeinschaft Saal an der Saale bestätigte. Der Zweite Bürgermeister hat vorerst die Amtsgeschäfte übernommen.
Die Bürgermeisterwahl wird laut Landratsamt Rhön-Grabfeld wiederholt. Für die Gemeinderatswahl wird eine Nachwahl für die Briefwahl angeordnet. Welche Auswirkungen die Wahlmanipulation auf die Kreistagswahl hatte und wie hier weiter vorgegangen wird, muss die Regierung von Unterfranken noch entscheiden. Bei der Landratswahl soll es keine Auffälligkeiten gegeben haben.
Gegen den Beschuldigten soll ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Laut Strafgesetzbuch kann Wahlfälschung mit einer Geldstrafe, aber auch mit einer Haftstrafe (bis zu fünf Jahre) bestraft werden.
Der Fall verdeutlicht erneut, wie fälschungsanfällig die Briefwahl ist: Wer sein Wahlrecht ernst nimmt, sollte im Wahllokal wählen. Allzu bekannt ist inzwischen das Phänomen, dass die Briefwahlstimmen Wahlen am Ende doch noch zugunsten von Systemparteien entscheiden, obwohl zuvor eine Oppositionspartei in Führung lag. Ob dabei alles mit rechten Dingen zugeht?
