Zu der Reihe an Ungeheuerlichkeiten im Umgang mit der angeblichen Corona-Pandemie kommt ein weiterer Punkt, den in der Bevölkerung niemand versteht. So werden Schulkinder mittlerweile dreimal pro Woche zu einem Test gezwungen – doch diese Tests haben keine Gültigkeit beim Friseur. Dazu muss man nochmals testen.
Ein Kommentar von Willi Huber
Wie bei vielen Handlungen der türkis-grünen Bundesregierung stellt sich letztendlich die Frage, ob es um die Gesundheit geht – oder vielleicht darum, dass möglichst viele befreundete Unternehmen an den Maßnahmen gut verdienen. Wenn ein Schulkind mittlerweile pro Woche dreimal getestet werden muss und zudem ein weiterer Test für den Friseur anfällt, liegt dieser Verdacht auf der Hand. Hinzu kommt, dass Schulkinder nachweislich kaum von der angeblichen Pandemie betroffen sind, die wenigen Infizierten haben einen milden Verlauf. Eine Weitergabe an andere in so genannten „Clustern“ ist ebenso eine rare Sache.
Unerklärlich und widersprüchlich
Die Kleine Zeitung analysierte die Fragestellung bereits am 15. Februar: Warum gelten die Schultests nicht als Zutrittstests für den Friseur? Das Gesundheitsministerium antwortete auf diese völlig berechtigte Frage vor drei Wochen dahingehend, dass „die Kontrolle der korrekten Durchführung“ bei den Schultests „nicht zu hundert Prozent möglich“ wäre. Offenbar ist diese Kontrolle in den Teststraßen viel besser möglich, wo bekanntlich irgendwelche medizinisch ungeschulten Personen Dienst tun dürfen und selbst nicht einmal einen negativen Test nachweisen müssen. Weshalb man Schulkinder drei Mal pro Woche zu einem offenbar völlig unzureichenden und unsicheren Test zwingt, konnte das Ministerium damals wie heute nicht erklären.
Willkürliche Schildbürgerstreiche
Tatsächlich passt bei der vorgeblichen Bekämpfung der Pandemie nichts zusammen, die Maßnahmen erscheinen willkürlich, widersprüchlich und sinnlos. Wer einen Überblick über den medizinischen und juristischen Stand der Dinge sucht, wird hier fündig: Der Corona-Skandal: Was bisher geschah. Aspekte der Gegenöffentlichkeit.