Rechtzeitig zu ÖVP-Wahlkampf: VfGH erlaubt theoretisch Abschiebungen nach Afghanistan

Symbolbild: Pixabay

Erinnern Sie sich noch an das Jahr 2016, als man unter großem Getöse ankündigte, nun mit der militärischen Hercules endlich Abschiebungen durchzuführen. Die Maschine flog einmal eine Runde über das österreichische Bundesgebiet, damit es jeder Bürger sehen kann, und dann mit elf männlichen Asylforderern nach Bulgarien. Als ähnliche PR-Aktion ist die nunmehrige Erlaubnis des VfGH zu sehen, Afghanen abzuschieben.

Ein Kommentar von Willi Huber

Die Aktion im Jahr 2016 war so dermaßen frech, dass es bis heute verwunderlich ist, dass die Menschen damals nicht auf die Barrikaden gingen. Die große, völlig widerrechtliche Asylflut begann im Winter 2014, es waren Hunderttausende Fremde im Land – von denen einige auch brutale Schwerverbrechen begingen. Abgeschoben wurde nicht – bis der Präsidentenwahlkampf herannahte.

Dann musste die Politik natürlich zeigen, dass man „etwas tut“ – und kündigte die Hercules-Abschiebeflüge an. 11 Asylforderer wurden in dieser Maschine von 37 Begleitpersonen plus Crew liebevoll verhätschelt. Natürlich war auch ein „Menschenrechtsbeobachter“ dabei – für das Geld des Steuerzahlers ist natürlich nichts zu teuer. Es wird gemunkelt, dass die Abgeschobenen es nicht schwer hatten, aus Bulgarien wieder in ein Wunschland der EU einzureisen – das Schicksal dieser Personen hat seither niemand recherchiert.

Es sollte der einzige Flug bleiben, aber die Systemmedien berichteten eifrig. Anfang des Jahres war unter dubiosen Umständen Alexander Van der Bellen zum Präsidenten und Oberbefehlshaber des Heeres gezählt worden. Die Stichwahl vom 22. Mai wurde aufgehoben, die Wiederholung fand im Dezember 2016 statt.

Der gelernte Österreicher kennt inzwischen die großen Inszenierungen und Shows, die vor allem unter Beteiligung der ÖVP stattfinden, um die Stimmung im Land zu besänftigen. So erlaubte der VfGH jetzt pünktlich zum Wahlkampfstart, dass man illegal aufhältige Afghanen prinzipiell in ihr Heimatland zurückschicken könne. Das ist natürlich nur eine theoretische Sache, mit dieser Entscheidung wird keine einzige Abschiebung vollzogen. Solange die Grünen mitregieren ist auch nicht zu erwarten, dass mit solchen Abschiebungen begonnen wird. Man hofft, mit breiter Medienberichterstattung den Eindruck erwecken zu können, dass die Politik handlungsstark ist und man ja ohnehin Aktionen setzen würde.

Der VfGH beurteilte den Fall eines „Flüchtlings“, dass seine Abschiebung rechtmäßig sei. Die Person wäre 2022 nach Österreich gekommen, in Kabul aber wirtschaftlich gut abgesichert. Die Sicherheitslage habe sich in Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban verbessert. Das ist eine interessante Weltsicht, denn damit bekundet der VfGH, dass die Menschen in Afghanistan unter der Religionsdiktatur der Taliban besser leben als unter der Militärdiktatur der USA.

Bei dem Betreffenden handelt es sich klar ersichtlich um einen Wirtschaftsflüchtling, auch er selbst hätte bei seiner Ausreise eine „gute wirtschaftliche Lage“ angegeben. Seine Familie soll ein Haus in Kabul besitzen und mehrere Grundstücke in ihrem Eigentum bewirtschaften.

Vor dieser Entscheidung galt ein Spruch aus dem Jahr 2021, welcher Abschiebungen nach Afghanistan nahezu unmöglich machte. Nun könnte Österreich theoretisch – nach Einzelfallprüfung – wieder abschieben. Wir wagen eine Prognose: Das wird nicht in einem Ausmaß geschehen, das in irgendeiner Weise relevant ist. In Österreich lebten Anfang 2022 45.120 afghanische Staatsbürger, die Mehrheit davon in Wien. Es gibt ein ausführliches Factsheet des OEIF zum Thema.

Es ist wichtig, zu betonen, dass natürlich nicht alle Afghanen illegal in Österreich aufhältig sind und natürlich auch nicht alle Afghanen Analphabeten und Verbrecher sind. Linke Medien und Aktivisten werfen Kritikern diese eindimensionale Weltsicht vor.

Tatsächlich leiden afghanische Migranten selbst am meisten unter der Gewalt und Kriminalität weniger Landsleute, welche aufgrund weltfremder Politik mit Samthandschuhen angefasst und nicht ordentlich abgestraft oder abgeschoben werden. Ein friedliches Zusammenleben mit rechtschaffenen Ausländern ist nur dann möglich, wenn gleiches Recht für alle gilt und man Intensivtäter ohne Kulturbonus oder sonstige Verniedlichung rigoros aus der Gesellschaft entfernt.

Leidtragende blinder linker Politik, beispielsweise jener der Grünen, sind afghanische Frauen und Mädchen, denen Gewalt angetan wird oder die auch hier in Österreich von diesen einzelnen Straftätern unterdrückt, vergewaltigt oder gar ermordet werden. Das unendliche Leid, das durch linke Politik angerichtet wird, möchten Menschen nicht wahrnehmen, welche diesen Denkschulen anhängen.

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