Rechtsstaatliche Prinzipien? Chemnitzer Polizei dreht wegen Gigi d’Agostino frei

Bild: stockeraxel / freepik

„L’amour toujours“ versetzt deutsche Behörden und Einsatzkräfte weiterhin in Rage – und das, wo bereits mehrere Staatsanwaltschaften eine Strafbarkeit des neuen deutschen „Liedtextes“ verneinten. Zu einem Polizei-Großeinsatz kam es nun auch beim Sommerfest von „Chemnitz steht auf“: Wie Querdenkeranwalt Ralf Ludwig gestern veröffentlichte, rief das Spielen des Gigi d’Agostino-Songs die Staatsgewalt auf den Plan, die gegen die Besucher der Feier vorging. Und das ohne konkreten Tatverdacht: Wie Ludwig, der bei der Polizei nachhakte, berichtet, wurde kurzerhand jeder im Raum unter den Generalverdacht der Volksverhetzung gestellt…

Von RA Ralf Ludwig (mit freundlicher Genehmigung):

Döp dö dö döp

Kaum dreht man den Leuten einmal den Rücken zu, dreht die Chemnitzer Polizei völlig durch.

Ich war heute zum Sommerfest von Chemnitz steht auf eingeladen. Da ich zeitgleich eine Buchlesung hatte, war ich am Abend in Zwickau. Kurz vor Ende der Lesung bekomme ich einen Anruf, dass es in Chemnitz einen Großeinsatz der Polizei gäbe, weil auf der Party von Chemnitz steht auf Gigi d’Agostino gespielt wurde. 

Am Telefon ließ sich mit der Polizei nicht verhandeln. Der Polizeiführer war der Auffassung, dass auf der Party zu dem Lied ein Text gesungen worden sei, den er am Telefon nicht wiederholen wolle.

Ich also mit dem ZAAVV-Mobil in Lichtgeschwindigkeit (danke Klaus) nach Chemnitz, um zunächst in Erfahrung zu bringen, was vorgefallen war. Die erste Betroffene gefragt, was ihr vorgeworfen sei. Antwort: Das verbotene (Original-)Lied sei gespielt worden und dazu hätten Menschen laut gejohlt.

Da frage ich doch mal einen Polizisten. Der sagt mir, zu dem Lied sei gesungen worden. Was, verrät er nicht. Ok. Ich frage: Ist denn gesehen worden, dass meine Mandantin zu dem Lied etwas gesungen hätte? Antwort: Nein, es sei allgemein der Verdacht der Volksverhetzung im Raum. Gegen jeden, der anwesend war. 

Ich frage nach, ob es Zeugen gäbe. Keine Antwort. Ich frage nochmal nach, ob es Zeugen gäbe, die meine Mandantin dabei gesehen hätten, dass gerade sie irgendeine mir nicht näher eröffnete Textzeile gesungen hätte. Schweigen.

Ich frage meine Mandantin, ob ihr vorgeworfen wurde, sie hätte irgendetwas gesungen. Sie verneint.

Anderer Polizist tritt auf und sagt, dass es einen Zeugen gäbe. Dafür, dass eine volksverhetzende Liedzeile gesungen worden sei. Ich frage nach, ob der Zeuge meine Mandantin beschrieben habe. Schweigen. Meine Mandantin bekommt ihren Personalausweis zurück und erhält einen Platzverweis. Auf meine Frage, wofür einen Platzverweis? Weil Gefahr bestünde, dass das Lied erneut gesungen würde. 

Wenig später gegenüber einer anderen Betroffenen wird der konkrete Vorwurf eröffnet, irgendjemand bzw. die Gruppe hätte „Deutschland den Deutschen… usw.“ gesungen. Auf meinen Hinweis, dass dies aktuell von allen Staatsanwaltschaften eingestellt würde wegen Meinungsfreiheit, wurde mir erklärt, dass die Staatsanwaltschaft in Chemnitz dazu eine andere Auffassung hätte. Mit dem Bereitschaftsdienst der Staatsanwaltschaft wollte aber niemand telefonieren. Dass irgendjemand speziell dabei beobachtet worden sei, das Lied gesungen zu haben, wurde keinem einzigen Betroffenen vorgeworfen. 

Meine Meinung:

Die Polizei Chemnitz gehört offenbar zur sogenannten Delegitimierer-Szene. Offensichtlich werden rechtsstaatliche Prinzipien nicht mehr angewandt. Einen konkreten Tatverdacht gab es nicht. Das Gesetz verlangt in § 136 StPO:

Bei Beginn der Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zu Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. 

Tatsächlich hat die Polizei nur behauptet, dass irgendwer zu irgendeinem Zeitpunkt an irgendeinem Ort eine Volksverhetzung begangen hätte. Das ist seeehr dünn, meine Damen und Herren vom Polizeivollzugsdienst. Wir haben von allen beteiligten Polizisten Portraitaufnahmen gemacht. Diese sind bereits in einer sicheren Cloud und vor dem Zugriff durch den Polizeivollzug geschützt. Es waren 70 Betroffene. Ich gehe davon aus, dass meine Kollegen der AfA bereits ihre Stifte spitzen. 

Ich war glücklicherweise bei einem anderen Termin. Es ist allerdings völlig unvorstellbar für mich, dass auch ich erkennungsdienstlich behandelt worden wäre bzw. einen Platzverweis erhalten hätte, wäre ich zufällig vor Ort anwesend gewesen. Wohin ist dieses Land nur verkommen? Meine Demokratie-Tour erscheint mir ob dieses Erlebnis umso wichtiger. 

Später mehr. Döp dö dö döp…

Mein Kanal: t.me/RA_LUDWIG 

Ralf Ludwig erörterte gegenüber Report24 zum weiteren Vorgehen: „Wir werden eine Feststellungsklage einreichen, Strafanzeigen erstatten und Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden einlegen.“

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