Die deutsche Politik reißt nicht nur durch astronomisch hohe Kosten für die Versorgung von Bürgergeldbeziehern Löcher in die Kassen der Sozialversicherung: Auch die verfehlte Corona-Politik kommt die Beitragszahler teuer zu stehen. Einem neuen Rechtsgutachten zufolge bediente der Staat sich verfassungswidrig an den Pflegekassen, indem Kosten von 5,9 Milliarden Euro für Pandemiemaßnahmen auf die Pflegeversicherung umgewälzt und nicht zurückgezahlt wurden. Den Versicherten droht nun eine massive Beitragserhöhung, wenn die Ampel die Rückzahlung verweigert.
2020 wurden die Pflegekassen gesetzlich verpflichtet, Zahlungen an Pflegeeinrichtungen im Rahmen der „Pandemiebewältigung“ zu leisten. Dabei ging es einer Presseaussendung der DAK zufolge um Testungen in Pflegeheimen und sogenannte Pflegeboni, die aus dem Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung und somit in erster Linie aus Sozialversicherungsbeiträgen finanziert werden mussten. Diese Beiträge dürfen aber nur eingesetzt werden, um den Versicherungsschutz der Beitragszahler zu gewährleisten – nicht, um politische Maßnahmen zu finanzieren. Juristin Prof. Dr. Dagmar Felix kommt nun in einem Gutachten zu dem Schluss, dass hier eine verfassungswidrige Zweckentfremdung vorlag.
„Ein Zugriff auf Sozialversicherungsbeiträge ist verwehrt, weil ansonsten Sozialversicherungsbeiträge zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet würden“, argumentiert die Juristin. Die durch Beitragsgelder finanzierten Maßnahmen hatten nichts mit einem speziellen Risiko einer Pflegebedürftigkeit zu tun, sondern es ging um „gesamtgesellschaftliche Aufgaben“. Sie sieht eine Überschreitung der verfassungsrechtlichen Grenzen für den Umgang mit Sozialversicherungsbeiträgen.
Sprich: Statt die Kosten der eigens verhängten Maßnahmen korrekterweise aus dem eigenen Haushalt zu finanzieren, ließ die Regierung lieber die Beitragszahler der Sozialversicherung bluten, indem diesen nun gewaltige Beitragserhöhungen aufgebürdet werden. Das entstandene Loch in den Kassen muss schließlich gestopft werden. Das bürgerfeindliche Vorgehen erinnert an die nur teilweise Bezuschussung von Bürgergeldempfängern in der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Staat: Die Beitragszahler sind es, die durch stetig steigende Beiträge für die massiven Mehrkosten aufkommen müssen, die jene verursachen, die selbst keine Beiträge zahlen. Das ist weder sozial noch gerecht, sondern wird von den Leidtragenden vielfach schlicht als Raub ausgelegt. Sie waren es nämlich nicht, die aller Welt die Pforten ins deutsche Sozialsystem geöffnet haben. Und es waren auch nicht Pflegekassen oder deren Versicherte, die Corona-Maßnahmen wie die für Profiteure lukrativen Massentests beschlossen haben.
Der bisher geflossene Bundeszuschuss zu den „pandemiebedingten Zusatzkosten“ von 5,5 Milliarden Euro deckt laut DAK „nicht einmal die Hälfte der Gesamtkosten ab, die den Kassen durch die Übernahme der pandemiebedingten Sonderbelastungen entstanden sind“. Die Refinanzierung der Zusatzkosten aus Steuermitteln ist im Koalitionsvertrag der Ampelregierung fixiert, doch vollständig leisten möchte man sie bislang scheinbar nicht. Kein Wunder, wenn man bedenkt, welche Prioritäten man in Deutschland bei der Verteilung von Steuergeldern setzt. Der Zyniker könnte fragen: Sind Radwege in Peru wichtiger?
„Das Ergebnis unseres Rechtsgutachtens ist eindeutig: In der Pandemie gab es einen Rückgriff auf Beitragsgelder, der angesichts der akuten Finanzprobleme zwingend korrigiert werden muss“, sagt DAK-Vorstandschef Andreas Storm. „Wenn die Rückzahlung nicht umgehend erfolgt, ist dies verfassungswidrig und hätte fatale Folgen. Der Pflegeversicherung droht in wenigen Monaten die Zahlungsunfähigkeit. Der zentrale Grund dafür ist, dass die Bundesregierung die rechtlich zwingend gebotene Rückzahlung der aus den Rücklagen der Pflegeversicherung getätigten Corona-Schutzausgaben bislang nicht geleistet hat. Wenn die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 6 Milliarden Euro noch in diesem Jahr bereitgestellt werden, kann für die Versicherten die drohende Beitragserhöhung zum Jahreswechsel vermieden werden. Durch diese Finanzspritze gewinnen wir auch die erforderliche Zeit, um die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach angekündigte große Pflegereform gründlich vorbereiten zu können. Diese könnte dann 2026 starten.“
Drohende Zahlungsunfähigkeit: Deutliche Warnung des DAK-Vorstandschefs Andreas Storm.
Dem Gutachten zufolge können Versicherte, einzelne Pflegekassen oder deren Spitzenverband vor den Sozialgerichten gegen die Zweckentfremdung der Beitragsgelder klagen.
Die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum, Mitglied im Gesundheitsausschuss, kommentiert den Skandal:
„Dieses verfassungswidrige Vorgehen der Bundesregierung zeigt wieder einmal, dass eine Aufarbeitung aller Maßnahmen und Vorgehensweisen in der Coronapandemie dringend angegangen werden muss. Wiederholt hat die AfD-Bundestagsfraktion einen Untersuchungsausschuss gefordert, um viele Unklarheiten aufzudecken. Dafür wurden wir mehrfach diskreditiert, obwohl im Zeitverlauf immer mehr Ungereimtheiten ans Licht kommen. Doch jetzt haben nun endlich auch andere Institutionen den Mut, sich für die Aufklärung unklarer Vorgehensweisen einzusetzen.
Die Bundesregierung muss sich hier ihrer Verantwortung bewusst werden und die Beitragsgelder mit Steuermitteln ausgleichen. Sonst sind wieder einmal die Bürger die Leidtragenden, die in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen.“