Die Frage, ob sie aus gesundheitlichen Gründen von der in Österreich geltenden COVID-Impfpflicht auszunehmen sind, beschäftigt aktuell zahlreiche Menschen. Konkrete Auskünfte seitens der Ärzte zu erhalten, gestaltet sich oftmals schwierig. Mit dem Amtsarztbrief-Generator wird nun ein Tool geboten, das die Klärung der entscheidenden Punkte erleichtern soll.
Die Rechtsanwälte in Kooperation Mag. Höllwarth und Mag. Scheer machen auf vielerlei Art gegen die in Österreich seit Anfang Februar bestehende Impfpflicht mobil. Neben der Plakataktion gegen die Spaltung und ihrem Volksbegehren, das bereits im Einleitungsverfahren binnen weniger Tage mehr als 100.000 Unterstützer fand und dessen Eintragungsverfahren voraussichtlich im Mai stattfinden wird, setzen sie nun mit dem Amtsarztbrief-Generator eine weitere Initiative. Nach dem Vorbild der Abgeordnetenaufklärung steht mit diesem dem Einzelnen eine kostenlose und benutzerfreundliche Option zur Verfügung, der angestrebten Impfbefreiung einen Schritt näher zu kommen.
Jede Person hat das Recht, Risiken für Gesundheit und Leben im Vorfeld abzuklären
Höllwarth und Scheer sind ihren Erläuterungen zum Brief an den Amtsarzt gemäß der Ansicht, dass jede Person das Recht hat, alle wesentlichen Fragen im Vorfeld der Impfung abzuklären. Auf diese Weise können nicht nur etwaige unbekannte persönliche Kontraindikationen in Erfahrung gebracht werden. Darüber hinaus soll die derzeit bestehende Pattstellung beendet werden – zum einen hatten viele niedergelassene Ärzte keine Leitlinie, welche Tests und Kontraindikationen relevant sind. Zum anderen benötigen jedoch die Amtsärzte die entsprechenden Befunde.
Im Folgenden wird der Brief wiedergegeben. Er steht auf der Plattform zur Verhinderung der Impfpflicht als Download zur Verfügung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Inkrafttreten des Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG idF BGBl I 4/2022) haben gemäß § 3 Abs 4 „betroffene Personen“, die von der Impfpflicht auszunehmen sind, dem Amtsarzt oder Epidemiearzt „sämtliche Unterlagen vorzulegen“, um das Vorliegen eines der in Abs. 1 Z 1 und 2 leg cit genannten Ausnahmegründen nachzuweisen.
Da die Amtsärzte und Epidemieärzte für Menschen, die sich nicht gerade in Spitalsbehandlung befinden, daher aktuell die einzigen Ärzte sind, die eine Entscheidung über die Frage des Vorliegens eines Ausnahmetatbestandes treffen können, richte ich folgendes Ersuchen an Sie:
- Können Sie mir darüber Auskunft erteilen, in welchen chronischen und/oder akuten Krankheitsfällen die Impfung „nicht ohne konkrete und ernstliche Gefahr für Leben oder Gesundheit“ verabreicht werden kann?
- Können Sie mir darüber Auskunft erteilen, welche der Kontraindikationen konkret welchen Impfstoff betreffen?
- Können Sie mir Auskunft darüber erteilen, welche Befunde, durch wen ausgestellt und samt Beigabe welcher Testergebnisse ich Ihnen übermitteln muss, damit Sie zweifelsfrei über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Kontraindikation in meinem konkreten Fall entscheiden können?
- Können Sie mir Auskunft darüber erteilen, wo ich die konkreten Inhaltsstoffe der Impfstoffe erfahren kann, damit ich im Vorfeld eine allfällige Testung auf potentielle Allergien und auf mögliche sonstige Wechselwirkungen durchführen kann?
- Können Sie mir Auskunft darüber erteilen, ab welchem Risiko (in Prozent und/oder Promille) eine (bekanntermaßen durchaus bestehende) Nebenwirkung oder Impffolge für Sie eine „konkrete und ernstliche Gefahr für Leben oder Gesundheit“ bedeutet?
Ich ersuche um Beantwortung dieser Fragen, da ich im Rahmen meines Grundrechtes auf Unversehrtheit und der dieser Bestimmung geschuldeten Ausnahmemöglichkeiten des Impfpflichtgesetzes das Recht habe, vor der Zustimmung zu einer Impfung alle Möglichkeiten der Risiken für meine Gesundheit und Leben abzuschätzen und allenfalls eine Impfbefreiung zu bekommen.
Da der Gesetzgeber derzeit ausschließlich Ihnen – als Repräsentant des Staates – die Berechtigung zur Entscheidung darüber gegeben hat, und ich im Vorfeld alle Befunde einholen muss, bedarf es Ihrer aktiven Mitwirkung und Auskunftspflicht als Organ des Bundes, um dieses Procedere möglichst transparent und verfassungskonform rechtsstaatlich abzuwickeln.
Daher darf ich Sie auch ersuchen mir einen Termin zur Erörterung dieser Fragen zu geben, damit ich dann in weiterer Folge die notwendigen Schritte setzen kann.
Ich verbleibe daher mit dem Ersuchen um Beantwortung obiger Fragen und Terminbekanntgabe.
Mit freundlichen Grüßen,
…
Weiterführende Infos inklusive der Beantwortung von Fragen aus dem Publikum erhalten Sie in den Videos Höllwarth & Scheer: Sinn und Zweck des Amtsarztbriefgenerators Teil 1 – YouTube sowie Höllwarth & Scheer: Sinn und Zweck des Amtsarztbriefgenerators Teil 2 – YouTube.