Weil das von Jürgen Elsässer herausgegebene „Compact“-Magazin „auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Muslime und gegen unsere Demokratie“ agitiert habe (so die Begründung), wurde es von Bundesinnenministerin Nancy Faeser verboten. Der sozialistischen Politikerin wird von Kritikern ein besonderes Naheverhältnis zum Linksextremismus vorgeworfen. Compact gelte als „gesichert rechtsextrem“, so das Ministerium. Die Tagesschau weist zur Rechtfertigung der Repression explizit auf die darin veröffentlichte Kritik am Corona-Regime hin.
Von Heinz Steiner und Willi Huber
Das „Compact“-Magazin von Jürgen Elsässer war immer schon umstritten. Doch bislang galten die teils kontroversen Standpunkte der Publikation weitestgehend als vom Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt. Das hat sich mittlerweile geändert. Die sozialistische Bundesinnenministerin Nancy Faeser verkündete das Verbot des Magazins und ließ bundesweit an vier Standorten Razzien durchführen.
Merkwürdiger „Trick“ über das Vereinsrecht
Rechtlich versucht Faeser für die autokratische Aktion, deren Charakter auch durch die Formulierung „Ich habe … verboten“ klar wird, einen seltsamen Kunstgriff. So habe man die Firma hinter Compact, eine GmbH, kurzerhand zum Verein erklärt – und dann das Vereinsrecht aktiviert. Dies scheint ein einmaliger Vorgang zu sein. Umgekehrt ist es zwar denkbar, dass Vereine nur in Gewinnabsicht gegründet und betrieben werden und man ihnen die Gemeinnützigkeit aberkennt – das ist rechtlich nachvollziehbar. Ob die Sichtweise Faesers letztendlich vor Gericht hält, wird sich zeigen – auf den ersten Blick erscheint die Vorgangsweise hinsichtlich rechtsstaatlicher Prinzipien und Gesetze auf sehr wackeligen Beinen zu stehen.
Ein Schritt, der auch zu Kritik führte. Der bekannte Autor Max Otte beispielsweise erklärte auf der Plattform X: „Was sich mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz abzeichnete, geht jetzt in die Schlussrunde. Sie lassen alle Masken fallen und wollen die totale Kontrolle.“
Magazin und Zeichen verboten
Das Verbot hat auch weitreichendere Konsequenzen. „Compact“-Material mit dem Logo des Magazins dürfen nun auch in der Öffentlichkeit nicht mehr gezeigt werden. Es stellt laut §20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG. eine Straftat dar.
Auch wenn Faeser vordergründig andere Gründe anführt, dürfte auch die Widerstandshaltung während der Corona-Zeit beigetragen haben. Mehr noch macht die Entscheidung deutlich, in welche Richtung die Aktivitäten der Sozialistin gehen. Wer Begriffe wie „Corona-Diktatur“, „Impfdiktatur“ und dergleichen verwendet (hat), wird unter Umständen ebenso ins Visier genommen.
Mit dem Angriff auf eines der prominentesten Magazine der alternativen Medienlandschaft wird wohl auch eine Art der Einschüchterungstaktik angewendet. Faeser, die früher selbst für ein linksradikales Antifa-Magazin schrieb, führt einen rigorosen „Kampf gegen Rechts“. Welche Publikationen sind im Rahmen des Faeser’schen Versuchs der sozialistischen Gleichschaltung der deutschen Medienlandschaft als Nächstes an der Reihe? Man fühlt sich an den Krieg in der Ukraine erinnert, wo der autokratisch agierende Präsident kurzerhand alle oppositionellen Parteien und Medien verboten hat.
Linkstendenziöse Medienschaffende feiern das Verbot auf Sozialen Medien. Sie vergessen dabei, dass auch ihr eigenes Schaffen und ihre eigene Position von Grundrechten wie Meinungs- und Pressefreiheit abhängt und in einer rechtsstaatlichen Demokratie ein besonderer Schutz für Medien zu gelten hat. Mit Faesers „Trick“ könnte jedes ihrer Medienhäuser von heute auf morgen geschlossen, enteignet und durchsucht werden. Selbst wenn man Compact und dessen Eigentümer Elsässer nicht mag, muss man als anständiger Journalist um dessen Rechte kämpfen – oder man macht sich einer antidemokratischen Repression schuldig.
Es ist durchaus denkbar, dass der Schlag gegen Compact, wo man unter anderem auch die Kriegslust der deutschen Regierung anprangerte, ein erster Schritt in Richtung Krieg ist. Denn sobald Deutschland offiziell in den Krieg gegen Russland eintritt, wird jegliche Opposition ohnehin verboten.
Alternativmedien stehen an vorderster Front – und sind die ersten Opfer
Bitte vergessen Sie als Leser nie, dass die mutigen Medienschaffenden an vorderster Front stehen, wenn es um die Aufrechterhaltung von Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit geht. Sie werden als erstes angegriffen, ihres Einkommens beraubt und inhaftiert. (Auch gegen Report24 wurden in den vergangenen Wochen wieder schwere Geschütze aufgefahren, wir werden in Kürze darüber berichten.) Die Attacke gegen Compact ist als Testschuss zu werten. Sollte Faeser damit vor Gericht durchkommen, dürfte es mit der Pressefreiheit und den Grundrechten in Deutschland endgültig vorüber sein.
Der AfD-Abgeordnete Springer bringt die Problematik kurz und knapp auf den Punkt: Wer oppositionelle Medien verbietet, hat keine Angst um die Demokratie, sondern vor der Demokratie.