Attentäter und Messermörder werden reihenweise zu psychisch kranken Opfern stilisiert, Gewalttäter und Vergewaltiger mit Bewährungsstrafen bedacht, aber bei kritischen Bürgern hört der Spaß in Deutschland auf. Als “Reichsbürgerin” verschrien, sitzt Johanna Findeisen bis heute in Haft: Ihr Verteidiger Prof. Dr. Martin Schwab erhebt nun schwere Vorwürfe gegen die JVA Frankfurt. In einem Dossier legt er schikanöse Haftbedingungen und “Maßnahmen” gegen seine Mandantin offen. Schon die Auszüge seiner Erörterungen, die stattzeitung.org publiziert hat, schockieren.
Der folgende Artikel wurde zuerst auf stattzeitung publiziert:
Johanna Findeisen wird in der JVA Frankfurt ein “bisschen” gefoltert
- Prof. Dr. Martin Schwab erhebt schwere Vorwürfe gegen die JVA Frankfurt.
- Leibesvisitationen, Schlafentzug, mangelnde Hygiene, Willkür durch Beamte.
- Auszüge aus Martin Schwabs ”Folterliste” am Ende dieses Artikels.
- Rechtswissenschaftler Schwab sieht Artikel 3 des EMRK zum Verbot von Folter überschritten.
- Schikanöse Haftbedingen in Frankfurt können als Folter bewertet werden.
- Politischer Prozess ”Reichsbürger” gegen Johanna Findeisen nimmt kein Ende.
Löst der Titel bei Ihnen ein Störgefühl aus? Das ist beabsichtigt! Denn es gibt nicht ”ein bisschen Folter”, ebenso nicht wie ein wenig schwanger!
Laut Johanna Findeisens Verteidiger, dem Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Martin Schwab, sind bei den Haftbedingungen für Johanna Findeisen in der JVA Frankfurt bereits die Grenzen zu Artikel 3 Verbot der Folter der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) überschritten. Die Rede ist von einer erniedrigenden Behandlung. Es gilt, den Anfängen zu wehren und sadistischen Vollzugsbeamten, die ihre Macht missbrauchen, sofort Einhalt zu gebieten. Angesichts des schleppenden Prozessverlaufs und einer Terminierung von Verhandlungstagen bis Mitte 2026 handelt es sich bei den hier dargestellten Vorgängen nicht nur um eine kurzzeitige Willkürhandlung, sondern um monate- ja, jahrelange nicht hinnehmbare Haftbedingungen.
Der Entzug der Freiheit ist für einen Menschen in Untersuchungshaft eine große Strafe, die größte, die es wohl gibt. Die Aufgabe der Selbstbestimmtheit in vielen Bereichen, also nicht mehr selbst zu entscheiden, was man macht, wohin man geht, wann man einen Raum verlässt oder mit wem man ihn teilt, ist die größtmögliche Strafe, die ein Gericht verhängt. Freiheitsentzug bedeutet, dass Menschen, die zu Tätern wurden – oder ihnen Taten vorgeworfen werden, also Menschen, vor denen die Öffentlichkeit geschützt werden muss, im Gefängnis ”verwahrt” werden. Untersuchungshaft wird angeordnet, wenn es einen dringenden Tatverdacht sowie einen Haftgrund (zum Beispiel Flucht- oder Verdunkelungsgefahr) gibt und die Maßnahme verhältnismäßig ist. Genau diese Verhältnismäßigkeit kann vielfach angezweifelt werden, Michael Ballweg, Dr. Bianca Witzschel, Dr. Reiner Füllmich, Johanna Findeisen…
Kommt es in der Haft zu Schikanen, wie beispielsweise Schlafstörung und Schlafentzug, das Verweigern gesunder (vom Häftling selbst bezahlter) Lebensmittel, das unnötig straffe Anbringen von Handfesseln, mangelnde Hygiene und dergleichen mehr, zerfließen bereits die Grenzen von Schikanen zu dem, was in Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) klar als Folter definiert wird.
Prof. Dr. Martin Schwab, Strafverteidiger von Johanna Findeisen, sieht in den Haftbedingungen seiner Mandantin den Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), das heißt: Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden, bereits als übertreten.
Folter: Von mutwilligen Störungen des Nachtschlafs bis hin zu ”Waterboarding” ist es gewiss eine nach oben ansteigende Kurve – aber für den Betroffenen sind die zunächst ”harmloseren” Foltermethoden bereits eine seelische und körperliche Qual. “Täter” werden in Haft zu Opfern von Tätern, die ihre Macht missbrauchen. Einen Staat, der dies zulässt, nennt man Unrechtsstaat. Wie schnell Macht manchen Zeitgenossen zu Kopfe steigt, haben wir alle während der ”Corona-Pandemie” gesehen – und oft genug selbst erlebt, zu was der harmlose Nachbar fähig ist, wenn er seine Handlungen von ”ganz oben” gedeckt weiß. Wenn Vollzugsbeamte ihre Macht missbrauchen, und die Anstaltsleitung dabei wegsieht, dann kann dies schlimme Folgen haben. Wie schlimm sieht die Öffentlichkeit an den Machenschaften in der Augsburger Justizvollzugsanstalt Gablingen. ”Es ist der womöglich größte bayerische Justizskandal der Nachkriegszeit: Häftlinge sollen in der JVA Augsburg-Gablingen, laut Recherche des Politmagazins ”Kontraste”, nackt in Spezialzellen eingesperrt worden sein, teils wochenlang – und ohne ausreichende rechtliche Grundlage. Trotz eines detaillierten Brandbriefs einer Ärztin an das Justizministerium dauerte es rund ein Jahr, bis die Behörden umfassend eingriffen.”
Johanna Findeisen ist seit 21. Mai 2024 in der JVA Frankfurt in Untersuchungshaft untergebracht, ab dem 22. Mai 2023 war sie zunächst in der JVA Schwäbisch Gmünd. Die ”Basis-Politikerin” hatte sich während der ”Corona-Pandemie” exponiert, und sich auf Demonstrationen für Freiheit und Frieden, und gegen ”Impfzwang” und ”Zwangsmaßnahmen des Lockdowns” eingesetzt. Bei der Landespolitikerin der Partei ”die Basis” und 54-jährigen Mutter von drei Kindern, die für verschiedene Gerichte als ”Einzelfallbetreuerin” gearbeitet hatte, besteht der Verdacht auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, strafbar nach § 129, 129a Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB).
Im sogenannten ”Reichsbürgerprozess”, der seit sieben Monaten in Frankfurt stattfindet, wird der Politikerin vorgeworfen, mit der Teilnahme an einer organisatorischen Struktur an der Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zum Zwecke der Schaffung eines neuen deutschen Staatswesens beteiligt gewesen zu sein. Zu den genauen Tatvorwürfen und dem auf der Stelle treten des Prozesses lesen Sie dieser Tage den zweiten Artikel, mit gravierenden Aussagen renommierter Gerichtsreporter: ”Wo sind die Terroristen?” und mit neuen Aussagen von Mitgliedern der ”Basis”.
Der Rechtsgelehrte und Universitätsdozent Prof. Dr. Martin Schwab, mit Ulrike Mannebach im Verteidigerteam von Findeisen, hat nach mündlichen Angaben seiner Klientin ein Dossier der schikanösen Haftbedingungen, Foltermethoden, zusammengestellt, das aufmerken lässt. Auszüge dieses Dossiers finden sich am Ende dieses Artikels. Wie verzweifelt Johanna Findeisen sein muss, beweist die Bereitschaft, diese Schikanen öffentlich zu machen. In der Hoffnung auf Änderung, in der Angst, dass sich die betreffenden Gefängniswärter nun noch schlimmer verhalten.
Politische Gefangene werden in vielen Ländern misshandelt, dass die deutsche Justiz derartige Vorgänge mutmaßlich zulässt, ist eine Schande – und ein großer Schaden für den Rechtsstaat. Noch ist Johanna Findeisen keine verurteilte Straftäterin, und selbst wenn, gibt es keine Rechtfertigung für Folter.
Die Namen der handelnden Akteure, besonders auffällig zwei Vollzugsbeamte der JVA Frankfurt, liegen stattzeitung.org vor. Wir haben diese Namen aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen noch nicht veröffentlicht. Eine diesbezügliche Presseanfrage betreffend der Missstände in der JVA Frankfurt, mit der vollständigen Liste der ”Foltervorwürfe” und der dringenden Bitte, um Stellungnahme und sofortigen Eingriff, um diese Missstände abzustellen, wird stattzeitung.org in Absprache mit Johanna Findeisens Verteidiger Martin Schwab an den hessischen Justizminister Christian Heintz (CDU) schicken. Wir werden unsere Leser über seine Antwort umgehend informieren.
Auszüge aus dem Dossier von Prof. Dr. Martin Schwab über die unnötig schikanösen Haftbedingungen seiner Mandantin Johanna Findeisen (JF), in denen der Rechtsgelehrte Züge von Folter und die Verletzung des Hessischen Untersuchungshaftvollzugsgesetz – HUVollzG – erkennt:
JF hat nach dem Hofgang eine Leibesvisitation über sich ergehen lassen müssen – ohne jeden Grund. … Die drei (Angeklagten) werden jetzt nicht mehr je einzeln in einem Mannschaftswagen der Polizei durch ein SEK (zur Gerichtsverhandlung) transportiert, sondern alle drei in einem Bus der JVA, der aber – da ja die Angeklagten keinen Kontakt miteinander haben dürfen – in einzelne Zellen unterteilt ist. JF kann so gut wie nichts nach außen sehen; die Metalltür hat gar kein Fenster, und die Zellwand weist nur einen kleinen vergitterten Schlitz auf (nicht einmal so groß wie ein Briefkastenschlitz, allenfalls so groß wie ein altes Nokia-Handy), durch den man ein bisschen nach außen sehen kann. JF hört nur die Fahrgeräusche und spürt das fahrbedingte Ruckeln des Transportfahrzeugs, und sie ist dadurch nahe an der Übelkeit, weil ihr das den Magen durchschüttelt. Entscheidend für die Übelkeit ist der Umstand, dass sie bei alledem nichts sieht, aber eben hört und spürt, dass sie transportiert wird. Wenn JF in der Zelle Platz genommen hat, werden ihr – völlig überflüssig, weil es sowieso wenig Bewegungsspielraum und kein Entrinnen gibt – die Handschellen angelegt. (Mehrmals trug JF Hämatome als Folgen der zu straffen Fesselung davon.) … Innerhalb weniger Wochen wurde die Zelle von JF mehrfach anlasslos durchsucht. In drei dieser Fälle wurde die Durchsuchung von einer Frau XXX durchgeführt, die dabei besonders forsch und mit der offen zur Schau getragenen Haltung auftrat, sie habe die Macht, und JF habe zu machen, was sie sagt, und JF habe sich gefälligst nicht zu widersetzen. Das hat bei JF eine Flashback-Erfahrung mit Blick auf die Razzien bei ihr am 7./8. Dezember 2022 und auf ihre Verhaftung am 22. Mai 2023 ausgelöst. … Am Ende wurde das so “gelöst”, dass JF jene Lebensmittel, die aus Sicht der JVA “überschüssig” waren, weggenommen wurden; sie müsse sich das immer von den Beamten geben lassen, und was sie sich an einem Tag geben lasse, müsse sie bis zum Abend aufgebraucht haben. JF müsste also eine 500 Gramm Packung oder einen abgepackten Kuchen immer auf einmal essen. JF ist darauf angewiesen, sich die Lebensmittel auf der Zelle einzuteilen (Einkauf ist nur alle zwei Wochen, manchmal sogar nur alle drei). Vor allem, wenn sie nach Verhandlungstagen abends in die Zelle zurückkehrt, steht da kaltes, ungenießbares Essen, das sie sowieso wegwirft, weil sie das nicht essen kann. … Einer der JVA-Bediensteten, Herr XXX, hat JF gegen ihren Willen geduzt und brüllt sie mehrfach an (auch andere Insassinnen). Das ist eindeutig erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 3 MRK. … Es befinden sich einige psychisch Kranke im Knast, die nur deshalb dort inhaftiert sind, weil die für den Psychiatrien anscheinend überfüllt sind. Mehrere Inhaftierte brüllen Tag und Nacht so laut, dass JF nicht schlafen kann. Am Tag ihrer Vernehmung zur Person hatte JF ab 1 Uhr nachts nicht mehr geschlafen. Am 25.06.2024 wachte JF um 4 Uhr durch Geschrei in der Schlichtzelle auf. … Frau XXX sagte bei anderer Gelegenheit, JF sei ja nicht in Freiheit und auch nicht ohne Grund hier (Verletzung von § 4 Abs. 1 HUVollzG – Unschuldsvermutung!). Das Handbuch über Rechte und Pflichten von Gefangenen vom hessischen Justizministerium wurde JF bis heute nicht ausgehändigt, obwohl es ihr versprochen worden war (Verletzung von § 6 Abs. 1 Satz 3 HUVollzG, wonach die Hausordnung und ein Exemplar des Hessischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes auszuhändigen sind). Die Fa. XXX (monopolisierter Gefängnislieferant) scheint unterschiedliche Preislisten zu haben. Sie versucht Dinge auch anders abzurechnen als geliefert, es wurden billige Sachen geliefert und die teureren abgerechnet. Statt Bio-Zitronen wurden billige gespritzte Zitronen geliefert, eine war verfault. Smoothies aus reinen Früchten ohne Zuckerzusatz dürfen nicht bestellt werden “wegen Sicherheit und Ordnung”, sie stehen nicht auf der Liste der zum Einkauf vorgesehenen Waren (Verletzung von § 14 Abs. 2 Satz 3 HUVollzG, da keine Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der Gefangenen) und die Gesundheitsfürsorge mit Füßen getreten (Verletzung von §§ 14 Abs. 2 Satz 3, 16 Abs. 1, 17 Abs. 1 HUVollzG). … JF stehen 2 Stunden Kontakt mit Angehörigen pro Monat entweder Präsenz oder Skype zu (das ist das gesetzlich vorgeschriebene absolute Minimum, siehe § 26 HUVollzG), erlaubt ist maximal eine Stunde pro Besuch. JF wird von denen, die sie besuchen, durch eine Trennscheibe ferngehalten (mittlerweile ist bekannt, dass diese Trennscheibe für Prinz Reuß seit einem Jahr und für Birgit Malsack-Winkemann seit einem halben Jahr bei Angehörigenbesuchen nicht mehr angeordnet ist!). JF darf ihre Angehörigen nicht einmal umarmen. Ihr Verlobter hat vom Bodensee aus 24 Stunden Fahrzeit hin und zurück, um JF eine Stunde lang zu sehen. … Als JF ankam, musste sie Urinprobe abgeben, auch dort (im sog. “Revier”) war die uralte Toilette defekt, es war kein Händewaschen möglich. Das ist wohlgemerkt im medizinischen Bereich der JVA (Verletzung von §§ 16 Abs. 1, 17 Abs. 1 HUVollzG). … Kontaktverbote, das heißt hier kommen keine Briefe von den Absendern zu JF, mutmaßlich willkürlich ausgesprochen von Frau XXX, angeblich im Auftrag der Leitung der JVA, wurden mittlerweile auf das Betreiben der Verteidiger von JF vom Richter Bonk zurückgenommen, beziehungsweise aufgehoben. Die Begründung zur Veranlassung dieser Maßnahme verfing beim Richter nicht.
Wird es Prof. Dr. Martin Schwab und dem Anwaltsteam von Johanna Findeisen gelingen, auch im Falle dieser “Methoden” Folter nachzuweisen, und stellt der hessische Justizminister die unverhohlene Erniedrigung, hier ausgeübt durch einige Justizbeamte, dann unverzüglich ab? Dazu müsste Findeisen in einen anderen Trakt der JVA verlegt werden, unter Berücksichtigung ihrer Menschenrechte, und in Anbetracht der Tatsache, dass sie noch nicht verurteilt wurde, und ihr die zur Last gelegten Taten erst einmal nachgewiesen werden müssen. Die Liste der einzelnen “Maßnahmen” gegen Johanna Findeisen (JF) in diesem Dossier ist noch sehr viel länger. Die einzelnen Vorfälle haben wir willkürlich zusammengestellt. Vieles haben wir aus Rücksicht auf Johanna Findeisens Intimität weggelassen. Die Namen der JVA-Beamten haben wir mit XXX überschrieben, um Racheakte der Beamten an Johanna Findeisen vorzubeugen.
Lesen Sie in wenigen Tagen über die mutmaßlichen Beweggründe von Johanna Findeisen, pädosexuelle Gewalt gegen Kinder, Tunnelsysteme, Politiker-Verstrickungen – und darüber, wo der bisher schleppende Prozess jetzt steht.
Zur Chronologie des Falles “Johanna Findeisen”
- Am 1. Juli 2022 trifft Johanna Findeisen den neuen russischen Generalkonsul Ivan Khotulev bei der Gedenkfeier der Flugzeugabsturz-Opfer in Überlingen am Bodensee.
- Im Sommer/Spätsommer 2022 wird Findeisen daraufhin nach Frankfurt ins russische Konsulat eingeladen. Eine Geste der Dankbarkeit, weil Findeisen bei der Gedenkfeier auch dem russischen Gesandten die Hand geschüttelt hatte, so ist später zu erfahren.
- Am Sonntag, dem 4. Dezember 2022 hält Johanna Findeisen in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Landesvorstands der Partei “dieBasis” eine Demorede in Baden-Baden, auf Einladung des dortigen Ortsverbands. An diesem Sonntag besucht sie ebenfalls auf Einladung der Basis ein klassisches Konzert der “Deutsch-Russischen Kulturgesellschaft Baden-Baden”.
- Am Montag, dem 5. Dezember 2022 übergibt Findeisen einen Brief einer Assange-Aktivistin aus Überlingen an den Diplomaten Khotulev.
- Am Mittwoch, dem 7. Dezember 2022, erfolgt eine Hausdurchsuchung im Rahmen der “Razzien gegen Reichsbürger” in Findeisens Haus in Frickingen am Bodensee.
- Am 22. Mai 2023 erfolgt die Festnahme Findeisens, die Generalbundesanwaltschaft stellt sie unter den Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Johanna Findeisen wird in der JVA Schwäbisch Gmünd inhaftiert.
- Seit dem 21. Mai 2024 wird Johanna Findeisen zusammen mit acht weiteren Verdächtigen der sogenannten „Reuß-Gruppe“, unter ihnen Heinrich XIII Prinz Reuß und Birgit Malsack-Winkemann in Frankfurt am Main der Prozess gemacht. Die Anklage lautet Hochverrat.