Plötzlich ein lauter Knall: Deutsch-Kroate zündet seine Wohnung im Mehrfamilienhaus an

Symbolbild: R24 / KI

Die Nachbarn saßen gerade im Wohnzimmer – da knallte es: Ein schon zuvor mit wüsten Drohungen auffallender Mitmieter im Mehrfamilienhaus hatte seine Wohnung in Brand gesetzt. Der Vermieter wollte ihn zwangsräumen lassen, woraufhin er offenbar Feuer legte. Der Schaden beläuft sich auf etwa 600.000 Euro, doch der Täter soll vermindert schuldfähig gewesen sein. Am Dienstag hat vor dem Landgericht Hannover die Verhandlung gegen den Deutsch-Kroaten begonnen.

Radoslav G. steht wegen schwerer Brandstiftung vor Gericht. Laut Anklage soll er Anfang Januar 2025 in seiner Wohnung in einem Mehrparteienhaus an der Wilhelm-Busch-Straße in Langenhagen Benzin ausgeschüttet haben. Anschließend kam es zu einer Verpuffung und die Wohnung stand in Flammen. Wie es zu dem Brand kam, ist unklar. Das Feuer beschädigte das Mehrfamilienhaus mit acht Mietparteien so erheblich, dass es unbewohnbar ist und abgerissen werden muss. Der Schaden wird auf etwa 600.000 Euro geschätzt. G. soll das Feuer im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gelegt haben.

Eine Mieterin berichtete vor Gericht, dass sie und ihr Mann während des Brandes im Wohnzimmer saßen, als es einen lauten Knall gab. Ihre Kinder sahen, wie das Fenster der Wohnung von Radoslav G. herausflog. Er stand bereits draußen, als er versuchte zu fliehen, wurde er festgehalten.

Der 56-Jährige war schon vor dem Brand aufgefallen. Über vier Jahre hinweg terrorisierte er die anderen Mieter. Nach dem Tod seiner Mutter im Jahr 2020 soll sich sein Verhalten verschlechtert haben. Er randalierte nachts, störte die Nachbarn, drohte mit Gewalt (einschließlich Vergewaltigung und Angriffen auf Kinder) und sprach wiederholt davon, Feuer zu legen. Die Nachbarn erstatteten mehrfach Anzeige, aber diese wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt. Es gibt Berichte, dass die Polizei seit Anfang 2022 rund 280 Mal anrücken musste.

Die Tat soll durch eine drohende Zwangsräumung ausgelöst worden sein, die der Vermieter schließlich durchsetzte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, den Brand aus Verärgerung gelegt zu haben – allerdings im Zustand verminderter Schuldfähigkeit.

Beim Prozessauftakt war der Angeklagte nicht anwesend. Laut einem Gutachten ist er nicht verhandlungsunfähig. Der 56-Jährige gilt als hochaggressiv und sitzt aufgrund psychischer Störungen in der forensischen Psychiatrie. Das Verfahren wird daher als Sicherungsverfahren geführt, um zu entscheiden, ob er dauerhaft im Maßregelvollzug untergebracht wird. Ein Urteil wird in vier Wochen erwartet.

Trotz zahlreicher Anzeigen und 280 Polizeieinsätzen konnte Radoslav G. vier Jahre lang sein Umfeld terrorisieren. Der Schutz der Bürger scheint für die Polizei keine Priorität mehr zu haben. So konnte es zur Eskalation, der schweren Brandstiftung, kommen – mit katastrophalen Folgen für die anderen Bewohner des Hauses. Zwar konnten alle rechtzeitig das brennende Gebäude verlassen, doch am Ende verloren sie auch noch ihr Zuhause. Der Täter muss wahrscheinlich – wieder einmal – keine Strafe fürchten.

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