Bereits im Jahr 2026 soll die Europäische Impfkarte (EVC) in der ganzen Europäischen Union eingeführt werden. Fünf EU-Staaten, darunter Deutschland, nehmen jedoch schon am im September beginnenden Pilotprojekt teil. Damit soll der Impfstatus auch grenzüberschreitend verfolgt werden können. Allerdings lassen sich damit auch wie zu Corona-Zeiten Einschränkungen der Bewegungsfreiheit durchsetzen.
Die Europäische Union startet im September 2024 ein Pilotprojekt zur Einführung der Europäischen Impfkarte (EVC) in fünf Mitgliedstaaten: Lettland, Griechenland, Belgien, Deutschland und Portugal. Diese Initiative ist Teil des EUVABECO-Projekts (European Vaccination Beyond COVID-19), das offiziell darauf abzielt, die Resilienz und Vorbereitung Europas auf zukünftige Gesundheitsbedrohungen zu stärken. Kritiker monieren jedoch, dass mit solch einem Impfpass in Zukunft erneut Bewegungseinschränkungen wie zu Corona-Zeiten eingeführt werden könnten.
Während die EU-Propaganda darauf abzielt, den Bequemlichkeitsaspekt (alle Impfnachweise zentralisiert abrufbar) und die „Verbesserung der individuellen Gesundheitsversorgung“ zu thematisieren, spielt vor allem die „bessere Nachverfolgbarkeit und Verwaltung“ von Impfungen eine zentrale Rolle. Man beruft sich dabei ausdrücklich auf die Corona-Plandemie, welche eine umfassendere Überwachung „notwendig“ mache. Anders ausgedrückt: Sollte die nächste Plandemie (z.B. die Vogelgrippe) kommen, kann man die Impfdiktatur noch effektiver umsetzen.
Zusätzlich zur EVC entwickelt das EUVABECO-Projekt weitere Werkzeuge, darunter ein klinisches Entscheidungssystem für „Impfempfehlungen“ (welche rasch zu einem Impfzwang avancieren können, wie wir wissen), ein Screening-Tool zur Identifizierung und Einladung gefährdeter Bevölkerungsgruppen (totale Überwachung und Kontrolle), ein elektronisches Produktinformationsblatt (e-PIL) und ein Modellierungs- und Prognosetool zur Bewertung der Auswirkungen von Gesundheitsinterventionen.
Offensichtlich dürfen sich die Europäer nun auf eine Impfdiktatur einstellen, für welche die Covid-Zeit nur ein Warmlaufen war. Ihr Kind hat keine Masernimpfung? Dann darf es nicht zur Schule. Doch weil eine Schulpflicht besteht, kann die Regierung Zwangsmaßnahmen anordnen. Oder warten Sie auf die Vogelgrippe-Plandemie und erneute Impfpflichten mit experimentellen Impfstoffen…