Pflichtbewusster Bürger wollte gefundene Munition abgeben: Verfahren am Hals!

Symbolbild: KI

Im besten Deutschland aller Zeiten sind die pflichtbewussten und rechtschaffenen Bürger die Dummen: Als ein 56-Jähriger bei einer Wohnungsräumung Patronen fand, brachte er sie zur nächsten Polizeidienststelle, um sie abzugeben. Damit hat er sich unbewusst strafbar gemacht: Jetzt hat er ein Verfahren am Hals.

Der Mann aus Gauting im Landkreis Starnberg hatte die Munition im guten Glauben zur Polizei gebracht, doch nach dem Waffengesetz ist das ein Vergehen, auf das im Fall einer Verurteilung ein Bußgeld oder gar eine Haftstrafe steht.

“Solche ähnlich gelagerten Vorfälle ereignen sich regelmäßig, da zum Beispiel bei Wohnungsauflösungen von verstorbenen Familienmitgliedern Waffen oder Patronen gefunden werden“, so die Polizei laut BR. Den Findern sei nicht bewusst, “dass sie eine Erlaubnis für den Umgang mit den Waffen oder Munition benötigen”. Wer zur nächsten Dienststelle aufbricht, um das Gefundene zur Sicherheit der Allgemeinheit abzugeben, macht sich nach dem Waffengesetz strafbar. Entsprechend wurde der 56-Jährige noch vor Ort belehrt und ist nun Beschuldigter.

Unwissenheit schützt dabei nicht vor Strafe, wie der BR feststellt. Das Gesetz kennt schlicht keine Ausnahme für “guten Glauben” oder “ehrliche Finder”. Die Gautinger Polizei bescheinigte dem Mann zwar Pflichtbewusstsein, ob das aber die Strafe mildere, sei nicht zu erfahren gewesen.

Werden Waffen oder Munition gefunden, so solle man alles so liegen lassen und die Polizei rufen, damit Einsatzkräfte den Fund sicherstellen. Besonders kurios mutet das vor der jüngsten Berichterstattung über Waffen an, die von Polizeibeamten selbst verloren und die von rechtschaffenen Bürgern zur nächsten Dienststelle gebracht wurden (Report24 berichtete). Das heißt, dass diese Finder ihrerseits mit einem Verfahren “belohnt” worden sein müssen – und das nur dank der Unfähigkeit von Polizisten. Der einzige Dank für die gute Tat ist dann die Verfolgung wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Bleibt zu hoffen, dass die Verfahren eingestellt wurden, doch im besten Deutschland ist darauf nicht unbedingt Verlass.

In den letzten Monaten und Jahren wurden mehrere Fälle von alten Damen bekannt, die Bekanntschaft mit dieser strikten Gesetzgebung machen durften: In Starnberg wollte etwa eine 77-Jährige die Waffen ihres verstorbenen Ehemannes loswerden – und kassierte ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes und unerlaubten Führens von Waffen. Als Angehörige, die mit den Waffen nichts zu tun hatte, hatte sie logischerweise weder eine Waffenbesitzkarte noch einen Waffenschein. Ebenfalls strafbar machte sich eine 87 Jahre alte Frau aus dem Raum Rottenburg, die ein paar Platzpatronen abgeben wollte. Dasselbe Schicksal ereilte eine 66-Jährige in Simbach, die bei der Räumung ihres Hauses Jagdmunition fand und zur nächsten Dienststelle brachte.

In der Vergangenheit gab es zeitlich befristete Waffenamnestien, bei denen Waffen und Munition straffrei abgegeben werden konnten. Aktuell läuft ein solches Programm aber nicht.

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