Pfizer-Gate: EuGH verpasst Von der Leyen schallende Ohrfeige

Ursula von der Leyen (C) R24/KI

Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU-Kommission, hat für die Weigerung, angeforderte Informationen zum umstrittenen Pfizer-Deal herauszugeben, vor Gericht eine Klatsche kassiert. Laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) war das Zurückhalten der SMS-Nachrichten mit Pfizer-CEO Albert Bourla, in denen 2021 die Bestellung von 1,8 Milliarden Impfdosen ausgehandelt wurde, rechtswidrig.

Die EU-Kommission hatte lange geleugnet, dass es die Nachrichten überhaupt gab. Investigative Recherchen – insbesondere durch die New York Times-Journalistin Matina Stevis, die auf Herausgabe der Nachrichten klagte – deckten jedoch auf, dass es sehr wohl eine solche Kommunikation gab. Die offizielle Version der Kommission war damit widerlegt.

Doch die Kommission fand Ausreden – die Nachrichten wären keine offiziellen Dokumente, sie enthielten ohnehin keine wichtigen Informationen und finden könne man sie sowieso nicht. Der EuGH urteilte heute deutlich: Die Kommission könne nicht einfach behaupten, nicht im Besitz der Dokumente zu sein, sondern müsse plausible Erklärungen abgeben, warum die Dokumente nicht auffindbar sein sollen. In der aktuellen Pressemitteilung heißt es:

Die Kommission hat weder im Detail erklärt, welche Art von Nachforschungen sie betrieben hat, um diese Dokumente zu finden, noch, wo sie nach ihnen gesucht hat. Somit hat sie keine plausible Erklärung gegeben, um den Nichtbesitz der angeforderten Dokumente zu rechtfertigen. Darüber hinaus hat die Kommission nicht hinreichend klargestellt, ob die angeforderten Textnachrichten gelöscht wurden und ob in diesem Fall die Löschung freiwillig oder automatisch erfolgt ist oder ob das Mobiltelefon der Präsidentin inzwischen ausgetauscht wurde.
Schließlich hat die Kommission auch nicht plausibel dargelegt, warum sie der Ansicht war, dass die im Zusammenhang mit dem Kauf von Covid-19-Impfstoffen ausgetauschten Textnachrichten keine wichtigen Informationen oder solche Informationen enthielten, die Folgemaßnahmen nach sich gezogen hätten und deren Aufbewahrung sichergestellt werden müsse.

Die Folgen der Corona-Politik und der forcierten Massenimpfungen mit experimentellen Impfstoffen werden weltweit noch lange zu spüren sein. Der EuGH zeigt nun immerhin auf, dass Transparenz und Rechenschaftspflicht von den Eurokraten nicht einfach begraben werden dürfen. Es geht hier nicht um eine Bagatelle, sondern um ein Milliardengeschäft mit der Angst, das von Pharmaunternehmen und kooperierenden Regierungen über Jahre betrieben wurde. Während die eigenen Bürger in dystopisch anmutendem Ausmaß überwacht und kontrolliert wurden, wollen politisch Verantwortliche sich bis heute jeder Kontrolle entziehen.

Ob die Öffentlichkeit über “Pfizer-Gate” wirklich noch vollumfänglich ins Bild gesetzt werden wird, bleibt jedoch offen: Die Nachrichten können immerhin nur offengelegt werden, sollten sie nicht bereits vernichtet worden sein. Das Urteil ist auch noch nicht rechtskräftig. In einem Statement verkündet die EU-Kommission, sie werde “die Entscheidung des Gerichts nun eingehend prüfen und über die nächsten Schritte entscheiden”. Sie behauptet, Transparenz wäre für die Kommissionspräsidentin von höchster Wichtigkeit. Diesen Eindruck haben viele EU-Bürger leider nicht.

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