Peinliche Behörden-Klatsche für Zeitung, die Aussagen von AfD-Politiker meldete

Bild: R24

Ein linkes Regionalblatt schien sich zum Hüter der deutschen Demokratur aufspielen zu wollen und meldete nach einem Interview mit einem AfD-Politiker vermeintlich strafrechtlich relevante Aussagen an die Behörden. Die Aktion wurde zum entlarvenden Rohrkrepierer: Wie die Junge Freiheit berichtet, hat die Staatsanwaltschaft die Aufnahme von Ermittlungen abgelehnt. Die angeblich “rechtsextremen” Aussagen waren also offenkundig in Wahrheit nicht zu beanstanden.

Das Vorgehen der Lippischen Landes-Zeitung (LZ) hatte für Kopfschütteln gesorgt: Nach einem Interview mit dem AfD-Kandidaten für das Bürgermeisteramt in Extertal, Jirka Möller, schaltete die LZ die Behörden ein. Man versah das Interview mit dem Vermerk: „Im Original-Interview fielen Aussagen, die unserer Meinung nach verfassungswidrig sein oder rechtsextremistische Tendenzen des Interviewten offenbaren könnten. Wir werden diese nicht veröffentlichen und haben diese Aussagen an die verantwortlichen Behörden zur Prüfung weitergeleitet.“

Durchaus aussagekräftig: Über die exakten vermeintlich verfassungswidrigen oder rechtsextremen Aussagen wurde die Öffentlichkeit nicht informiert. Eine Anfrage des Mediums Nius lief diesbezüglich ins Leere. Jirka Möller selbst wurde laut eigener Aussage weder über die Meldung noch über die angeblich problematischen Aussagen ins Bild gesetzt.

Die Aktion der LZ wurde von Gesinnungsgenossen gefeiert. “Man mag sich anhand der veröffentlichten Aussagen Möllers kaum vorstellen, wie verurteilenswert die gerade deshalb eben nicht abgedruckten Äußerungen sein müssen”, fabulierte etwa ein Redakteur in der SZ/LZ. Jedoch: Es scheint, dass das einzig Verurteilenswerte in dieser Causa die Vorverurteilung durch solche Personalien war.

Wie die Junge Freiheit jetzt berichtet, hatte der Staatsschutz der Polizei Bielefeld den Fall übernommen und geprüft, ob ein Anfangsverdacht besteht. Mitte August hatte man dem Medium demnach mitgeteilt, dass die Bewertung noch nicht abgeschlossen sei – Ende September gab die Staatsanwaltschaft Detmold dann bekannt, dass keine Ermittlungen aufgenommen werden. „Die Aufnahme von Ermittlungen ist abgelehnt worden“, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der JF mit: Die Äußerungen in dem Interview verletzten demnach keine strafrechtliche Vorschrift und erfüllten nicht den Tatbestand der Volksverhetzung.

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