Paradies für das migrantische Verbrechen? So wenig weiß Deutschland über kriminelle Clans

Symbolbild: KI

In aktuellen Statistiken zählt die deutsche Bundesregierung stolze 36 kriminelle Clans in der bunten Republik. Das tatsächliche Personenpotenzial und die Straftaten dieser Klientel kennt man aber ebenso wenig wie die Zahlen ausreisepflichtiger Clankrimineller oder gar Daten zu Abschiebungen. 

“Ein Clan ist eine informelle soziale Organisation, die durch ein gemeinsames Abstammungsverständnis ihrer Angehörigen bestimmt ist”, so die offizielle Definition, die auch dem Bundeslagebild des BKA zum Organisierten Verbrechen zu entnehmen ist. Ein Clan zeichne sich “insbesondere durch eine hierarchische Struktur, ein ausgeprägtes Zugehörigkeitsgefühl und ein gemeinsames Normen- und Werteverständnis aus”. 

Leider entsprechen diese Normen und Werte nicht denen der Bundesrepublik: Die Clanzugehörigkeit stelle bei der Clankriminalität “eine verbindende, die Tatbegehung fördernde oder die Aufklärung der Tat hindernde Komponente dar, wobei die eigenen Normen und Werte über die in Deutschland geltende Rechtsordnung gestellt werden können”, liest man dort weiter. 

Einer Antwort auf eine Anfrage der AfD entnimmt man nun weitere Informationen. Die Herkunft der erfassten Clans in Deutschland ist demnach wie folgt:

  • 13 sind arabischstämmig
  • 11 gehören zur Gruppe der Mhallamiye (arabischsprachige Gemeinschaften, überwiegend aus der Türkei, dem Libanon oder Syrien)
  • 9 sind “rein türkisch”
  • 2 sind kurdisch
  • 1 Clan kommt vom Westbalkan

Nichts Genaues weiß man nicht

22 der 36 Clans sollen über die deutschen Landesgrenzen hinaus aktiv sein. Insgesamt glänzt die Bundesregierung in ihrer Anfragebeantwortung aber mit Unwissenheit und Desinteresse: Etliche Fragen bleiben unbeantwortet. So hat man keine Ahnung, wie viele Mitglieder einzelne Clans bereits angesammelt haben: “Auch vor dem Hintergrund, dass ausschließlich kriminelle Mitglieder aus Clanstrukturen im polizeilichen Fokus stehen, erfolgt keine allgemeine statistische Erfassung von Clans und deren Personenpotential”, heißt es dort. 

Die AfD wollte zudem wissen, wie viele Clanangehörige vollziehbar ausreisepflichtig sind und wie viele Ausweisungen und Rückführungen seit 2015 stattfanden. “Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt auf Bundesebene nicht”, so die Antwort. “Der Bundesregierung liegen insofern keine statistischen Daten zu vollziehbar ausreisepflichtigen, ausgewiesenen oder abgeschobenen Straftätern einschließlich verhängter Einreisesperren ohne eine deutsche Staatsangehörigkeit mit Bezug zur sogenannten Clankriminalität vor. Grundsätzlich sind die Länder für die Vollziehung von Abschiebungen und Verhängung von Einreisesperren zuständig.” Sollte angesichts der Probleme in Deutschland nicht Interesse an einer zentralisierten Erfassung solcher Informationen bestehen?

An anderer Stelle wird betont, dass “Rückführungen stets eingehende Einzelfallprüfungen vorausgehen”. Die Zugehörigkeit einer Person zu einer bestimmten Personengruppe sei also nicht ausschlaggebend für die Rückführung. Bevor sich hier noch ein Clanmitglied diskriminiert fühlt…

Der Anfragebeantwortung ist zu entnehmen, dass Fälle von geschäftlichen und personellen Verbindungen von Clans ins Wach- und Sicherheitsgewerbe bekannt sind. Davon ab hat man zu vielen Problemfeldern und Straftaten keine Angaben zu machen: Es bleibt beispielsweise unklar, zu wie vielen “Tumultlagen” (wie Massenschlägereien zwischen rivalisierenden Clans) es seit 2015 gekommen ist oder wie viele Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte und Rettungskräfte es bei Einsätzen gegen Clanstrukturen seither gegeben hat. 

AfD will Clankriminalität entschieden bekämpfen

Vergangene Woche brachte die AfD nun einen Antrag ein, mit dem Clankriminalität in Deutschland entschieden bekämpft werden soll. Darin ist ein umfassendes Maßnahmenpaket enthalten: Unter anderem fordert die Partei gesetzliche Regelungen zur Erleichterung der Ausweisung krimineller Clanmitglieder, zur Verhinderung der Einbürgerung von kriminellen Mitgliedern von Clans und zur Prüfung möglicher Rücknahmen ihrer Einbürgerung. Daten zu Personenpotenzialen und kriminellen Hauptbeschäftigungsfeldern sollen erfasst und auch die Verfassungsschutzämter in die Sammlung von Informationen einbezogen werden, da die Clans grundlegende Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ablehnen und Verbindungen zum islamistischen Terrorismus bestehen.

Dass die Systemparteien kriminelle Migranten und ihre Parallelgesellschaften aufs Korn nehmen wollen und dem Antrag zustimmen, muss allerdings bezweifelt werden.

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