Papiere “verloren”? In der Schweiz kann jetzt das Handy von Asylbewerbern analysiert werden

Symbolbild: KI / R24

Keine Papiere, aber das Smartphone immer am Mann: In der Schweiz dürfen ab 1. April die Geräte der Migranten genutzt werden, um die Richtigkeit von Angaben zu Identität, Nationalität und Reiseweg zu überprüfen. Der Schritt wird in den sozialen Netzen gefeiert – was viele jedoch nicht wissen: In Deutschland kann diese Maßnahme seit 2017 zur Anwendung kommen. Vor allem dank linksgrüner NGOs wurde die sinnvolle Anwendung jedoch mehr und mehr unmöglich gemacht.

Klingt erst einmal gut: Wer praktischerweise seine Papiere “verloren” hat und nun Asyl fordert, muss in der Schweiz unter Umständen sein Smartphone als Quasi-Ersatz für Ausweispapiere zur Analyse herausgeben. Die Daten auf den Geräten können Aufschluss über die Herkunft der Asylbewerber, aber auch über ihre Reiserouten geben: So will man prüfen, inwieweit die Personen bei ihren Anträgen korrekte Angaben machen.

Das Problem: Es handelt sich hier in Wahrheit um ein sehr stumpfes Schwert. Das belegt die Situation in Deutschland, wo die Auslesung von Datenträgern schon seit 2017 gesetzlich möglich ist. Zum Einsatz kam dies jedoch seither nur in sehr geringem Maße – und das in den allermeisten Fällen ohne Ergebnis. Hinzu kommt, dass linksgrüne Migra-Fetischisten jedwede Kontrolle der illegalen Masseneinwanderung verhindern wollen: Entsprechend ging man gegen die Rechtsgrundlage (§ 15a des Asylgesetzes) für diese Maßnahme über Jahre vor, bis sie 2024 im Zuge des “Rückführungsverbesserungsgesetz” so umgeschrieben wurde, dass die sinnvolle Anwendung unmöglich gemacht wird.

Nutzung der Handydaten zumeist abgelehnt – und ansonsten ergebnislos

Recherchiert man diese Handykontrollen in Deutschland, so stößt man vor allem auf Mainstream-Berichte, wonach Asylforderer den Handydaten zufolge angeblich kaum je lügen würden. Das Fazit lässt sich aus der schwachen Datenlage aber überhaupt nicht ziehen. Ursprung dieser steilen These ist eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken: Erfragt wurde damals, wie häufig die Auslesung von Datenträgern im Jahr 2018 tatsächlich zur Anwendung kam und wie die Ergebnisse aussahen.

Laut Bundesregierung wurden im ganzen Jahr nur insgesamt 11.389 Datenträger von Asylerstantragsstellern ausgelesen, wobei nur 5.431 Datenträger-Auswertungsanträge gestellt wurden, wovon wiederum nur 3.308 Datenträger-Auswertungen freigegeben worden waren. Sprich: Gemessen an der Zahl der ins Land strömenden Migranten kam die Maßnahme damals schon nur bei einem Bruchteil der Einwanderer zum Einsatz – und entsprechende Anträge wurden oftmals auch noch abgelehnt, die Daten wurden für das Asylverfahren also gar nicht verwendet.

Erfragt hatten die Linken zudem, inwieweit in jenen paar Fällen, wo die Ergebnisse tatsächlich für das Asylverfahren genutzt wurden, die Angaben der Migranten bestätigt oder widerlegt worden waren. Demnach wurden “bei ungefähr 34 Prozent die Identität der Antragsteller bestätigt und bei ungefähr 2 Prozent die Identität widerlegt” – und in stolzen 64 Prozent der Fälle konnten “keine verwertbaren Erkenntnisse” gewonnen werden. Woran es lag? Vielleicht daran, dass die Behörden wegen Sperrungen gar nicht auf die Daten zugreifen konnten? An mangelhafter Software? Oder einfach daran, dass aussagekräftige Daten auf den Geräten fehlten oder nicht ausreichend analysiert werden durften? Das bleibt offen.

Zunehmende Demontage der Rechtsgrundlage in Deutschland

Linken NGOs ging das trotzdem schon zu weit. Organisationen wie die “Gesellschaft für Freiheitsrechte” (es reicht wohl, zu erwähnen, dass deren Mitgründer und Geschäftsführer ein Grüner ist und dass bereits reichlich Fördermittel der Soros-Stiftung flossen) wetterten gegen diesen Papiertiger. 2021 urteilte erstmals auch ein Verwaltungsgericht gegen die Anwendung der Maßnahme: Betont wurde nicht nur, dass gemäß Gesetzesgrundlage zunächst alle “milderen Mittel” zur Feststellung von Identität und Staatsangehörigkeit ausgeschöpft werden mussten – als “milderes Mittel” wurde sogar die “Nachfrage beim Sprachmittler zu sprachlichen Auffälligkeiten” explizit aufgeführt. Mancher könnte glatt geneigt sein zu fragen, wie bestechlich diese Sprachmittler eigentlich so sind. Ermöglicht wurde das Urteil von eben solchen NGOs – der Mainstream nennt sie natürlich “Bürgerrechtler”, ganz so, als würde ja nur im Sinne der braven Steuerzahler und Staatsbürger agiert, wenn man illegalen Migranten lustig Rechtsstreitigkeiten ermöglicht. 2023 wurde das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt.

2024 wurde der § 15a AsylG dann weitgehend demontiert. Die Auswertung von ausgelesenen Daten wurde hier vom bloßen Auslesen abgespalten. Hier heißt es nun:

Das Auswerten der ausgelesenen Daten ist nur zulässig, soweit dies für die Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit des Ausländers nach § 15 Absatz 2 Nummer 6 erforderlich ist und der Zweck der Maßnahme nicht durch mildere Mittel erreicht werden kann. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch das Auswerten von Datenträgern allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden, ist die Maßnahme unzulässig. Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung, die durch das Auswerten von Datenträgern erlangt werden, dürfen nicht verwertet werden. Aufzeichnungen hierüber sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsache ihrer Erlangung und Löschung ist aktenkundig zu machen. Die Datenträger dürfen nur von einem Bediensteten ausgewertet werden, der die Befähigung zum Richteramt hat.

Daten zum “Kernbereich privater Lebensgestaltung” finden sich wohl auf den meisten Smartphones. Wer kann behaupten, dass sich mit hoher Wahrscheinlichkeit brauchbare Daten wie Ländercodes oder Hinweise auf Reiserouten auf dem Handy finden, die die Maßnahme nach Ausschöpfung “milderer Mittel” rechtfertigen würden? Wer will sich mit den Klagen der von Globalisten gefütterten Linksgrünen herumschlagen?

Papiertiger auch in der Schweiz?

Auch in der Schweiz kommt das neue Gesetz direkt mit Einschränkungen. Islamisten fangen möchte man damit ausdrücklich nicht – Chats oder Browserverläufe dürfen natürlich nicht ausgewertet werden, Auswertungen auf jihadistische Inhalte oder auch auf Spuren, die Schleppernetzwerken das Handwerk legen könnten, wird es nicht geben. Der Rahmen dessen, was erlaubt ist, ist eng. Und wenn es läuft, wie in Deutschland, wird er über die Jahre noch enger werden.

Wie so oft zählen die sogenannten Menschenrechte Fremder eben mehr als die der eigenen Bevölkerung, die für die ganze Welt zahlen darf, dabei aber nicht einmal Schutz vor Terrorismus verdient. Befürchtet werden muss eher, dass für Staatsbürger noch umfassende Chatkontrollen samt Vorratsdatenspeicherung verhängt werden, um Regierungskritiker zu verfolgen – Islamisten unter den illegalen Einwanderern wird man im modernen Linksstaat dagegen mutmaßlich auch in Zukunft gern gewähren lassen.


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