Mittlerweile scheint es wohl schon auszureichen, Alkoholiker zu sein, um nur ja nicht nach Pakistan abgeschoben zu werden. Zumindest sieht dies ein britisches Gericht so. Der pädophile Wiederholungstäter darf bleiben, obwohl er trotz mehrfacher Sexualdelikte einsaß und keine Absicht zur Besserung zeigt.
Ein verurteilter pakistanischer Kindesmissbrauchstäter hat es geschafft, seiner Abschiebung aus Großbritannien zu entkommen – und das mit einem irren Argument. Der Mann, der bereits wegen Sexualdelikten im Gefängnis saß und nach seiner Entlassung erneut eine minderjährige Teenagerin angriff, darf bleiben, weil er Alkoholiker ist. Ein britischer Richter entschied, dass eine Rückführung nach Pakistan „unmenschliche oder erniedrigende Behandlung“ bedeuten würde. Der Fall sorgt für Fassungslosigkeit und wirft ein grelles Licht auf die Abgründe des britischen Rechtssystems – ein System, das offenbar eher die Rechte von Kriminellen schützt als die Sicherheit seiner Bürger.
Der Täter, dessen Identität aus „Schutzgründen“ anonym bleibt, hatte nach Verbüßung seiner Haftstrafen für frühere Sexverbrechen nicht lange gezögert, erneut zuzuschlagen. Kaum auf freiem Fuß, attackierte er ein junges Mädchen – ein Verbrechen, das ihm eine weitere einjährige Haftstrafe einbrachte. Das britische Innenministerium reagierte prompt und erließ einen Abschiebungsbefehl. Doch der Mann legte Berufung ein, stützte sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention und gewann. Während er seine Strafe absaß, argumentierten seine Anwälte, dass er in Pakistan wegen seiner „unkontrollierbaren“ Alkoholsucht leiden würde. Ohne angemessene Behandlungsmöglichkeiten – in einem Land, wo Alkohol für Muslime verboten ist – könnte sich sein Zustand „verschlimmern“ und „weiteres Leid“ verursachen. Der Richter zeigte sich überzeugt: Die Abschiebung wurde gestoppt.
Die Entscheidung hat eine Welle der Empörung ausgelöst. Auf der Plattform X hagelte es Kommentare, die das Urteil als Hohn auf die Justiz brandmarkten. Tatsächlich zeigt der Fall Parallelen zu anderen skandalösen Entscheidungen. Erst im Februar durfte ein weiterer pakistanischer Sexualstraftäter in Großbritannien bleiben, weil seine Familie in Pakistan seine Verbrechen „missbillige“ – eine Begründung, die als „übermäßig hart“ gewertet wurde. Solche Urteile nähren den Eindruck, dass die Rechte von Tätern über die von Opfern gestellt werden.
Die Argumentation des Täters stützt sich auf eine perfide Logik. In Pakistan, so seine Anwälte, seien die Haftbedingungen so katastrophal, dass sie seine Menschenrechte verletzen würden – insbesondere, weil er als Alkoholiker keine Hilfe erwarten könne. Dass Alkoholismus in einem streng muslimischen Land wie Pakistan nicht nur illegal, sondern gesellschaftlich geächtet ist, machte er sich zunutze. Der Richter stimmte zu: Ohne Zugang zu Therapie oder medizinischer Unterstützung könnte der Mann „weiter leiden“. Doch die Frage drängt sich auf: Warum sollte ein Staat, der ihn ausweisen will, für die Folgen seiner Sucht verantwortlich sein? Und wichtiger noch: Warum wird das Leid seiner Opfer so leicht übergangen?
Der Fall steht nicht allein. Immer wieder nutzen verurteilte Straftäter die Europäische Menschenrechtskonvention, um Abschiebungen zu verhindern – oft mit abstrusen Begründungen. Mal ist es die „familiäre Ablehnung“ in der Heimat, mal die fehlende Infrastruktur für persönliche Probleme, mal passt dem Kind das Angebot an Chicken Nuggets in der Heimat nicht.
Für die Bürger ist dieses Urteil ein schlechter Scherz. Ein Mann, der wiederholt bewiesen hat, dass er eine Gefahr darstellt, wird mit Samthandschuhen angefasst, während die Opfer mit den Folgen leben müssen.
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