„Österreich impft“: Biontech-Angaben widersprechen Werbung für Schwangere

Symbolbild: Freepik @pvproductions

Eine besonders gefährliche Werbung der „Initiative Österreich impft“ ist jene für schwangere Frauen: „Erst geimpft, dann schwanger. Gehts auch impfen!“ empfiehlt eine dunkelhäutige Frau am Sujet, die mit „Jasmin 27“ vorgestellt wird. Bei Pfizer/Biontech sieht man den Sachverhalt anders. Es lägen nur „begrenzte Erfahrungen“ mit schwangeren Frauen vor. Außerdem wäre nicht bekannt, ob Corminaty in die Muttermilch übergeht. „Österreich impft“ verweigert jeden Kommentar.

Report 24 ist an die „Initiative Österreich impft“ herangetreten und hat folgende Frage gestellt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus ihrem Haus stammt die beiliegende Impfwerbung für Schwangere. Dazu einige Fragen:

– Soll aus der Werbung hervorgehen, dass die Impfung auf irgendeine Weise dazu beiträgt, dass Frauen schwanger werden können?
– Wenn nicht, wie ist die Botschaft sonst zu verstehen?
– Sie schreiben, dass alle anerkannten Experten bestätigen, dass „eine Impfung“ keine Auswirkung auf die Fruchtbarkeit hat. Welche Impfung meinen Sie konkret? Welche Experten können Sie für diese Behauptung namentlich benennen?

– Am 18. Oktober 2021 schrieb Biontech auf der Firmenhomepage im Rahmen einer Presseaussendung (https://biontechse.gcs-web.com/de/news-releases/news-release-details/neue-formulierung-von-comirnaty-erhaelt-positive-beurteilung)

Es liegen nur begrenzte Erfahrungen mit der Anwendung von COMIRNATY® bei schwangeren Frauen vor. Die Verabreichung von COMIRNATY® in der Schwangerschaft sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn der mögliche Nutzen die möglichen Risiken für Mutter und das ungeborene Kind überwiegt.

Es ist nicht bekannt, ob COMIRNATY® in die Muttermilch übergeht.

– Sind Sie der Ansicht, dass ihre Impfwerbungen mit diesen Herstellerangaben inhaltlich übereinzustimmen sind?
– Haben Sie Informationen, die über die aktuellsten Herstellerangaben hinausgehen?
– Wer in ihrem Haus trägt die strafrechtliche Verantwortung für genannte Impfwerbung?

Presseanfrage vom 4. November, 12:00
Das Sujet der Impfwerbung von „Österreich impft“, Bild aus urheberrechtlichen Gründen verpixelt.

Österreich impft verweigert die Kommunikation

Bis heute erfolgte keine Antwort. Es gibt in Österreich auch keine Auskunftspflicht gegenüber der Presse. Allerdings wirft der Sachverhalt noch viele weitere Fragen auf:

  • Wer hat „Österreich impft“ beauftragt, inhaltlich falsche und irreführende Werbung für Impfungen zu erstellen und zu schalten?
  • Wissen die Verantwortlichen was sie da tun und handeln sie vorsätzlich?
  • Wer trägt die Haftung im Schadensfall?
  • Warum interessiert es in dieser Republik niemanden mehr, wenn widerrechtliche und inhaltlich falsche Werbung für Impfungen und Medizinprodukte gemacht wird?

Nur wenige Oppositionsparteien um Wahrheitsfindung bemüht

All diese Fragen werden sich wohl nur beantworten lassen, wenn die Bevölkerung bei den nächsten Wahlen die richtigen Parteien wählt und im Rahmen von Untersuchungsausschüssen die Hintergründe lückenlos durchleuchtet werden können. Dazu benötigt die kritische Opposition, bestehend aus MFG und FPÖ, aber mindestens 25 Prozent der Stimmen.

Klar ist: Kommt durch eine Impfung auch nur eine Frau oder ihr ungeborenes oder geborenes Kind zu schaden, muss eine Impfwerbung wie die oben stehende strafrechtliche Konsequenzen haben.

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