Österreich: Frau wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt, weil Nachbar sich mit Corona infizierte

Bild: R24/KI

Der Corona-Irrsinn hört nicht auf: Weil ein krebskranker Mann im Zuge einer Lungenentzündung verstarb, stand seine Nachbarin, die medial als böse „Corona-Leugnerin“ gebrandmarkt wird, erneut vor Gericht. Sie soll den Mann angeblich mit Corona angesteckt und so seinen Tod verursacht haben. Das Landgericht Klagenfurt verurteilte sie jetzt wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldbuße.

Ein Kommentar von Vanessa Renner

Weil ein „Sachverständiger“ auf Basis von „Gen-Analysen“ behauptet, dass das Virus des verstorbenen Krebspatienten (69) und das Virus der Frau „annähernd zu 100 Prozent“ übereinstimmten, soll die heute 54-Jährige schuld an dessen Ableben sein. Die Familie des Toten behauptete, dass die infizierte Frau dem Mann auf dem Flur begegnet sei.

Das Landgericht Klagenfurt sah es nun in zweiter Instanz als erwiesen an, dass die Frau den Nachbarn im Dezember 2021 mit Covid-19 ansteckte und verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten und einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je vier Euro (also in Summe 800 Euro). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sorgt in den sozialen Netzen aber bereits für hohe Wellen.

Die Richterin soll bei der Urteilsbegründung wörtlich gesagt haben: „Das tut mir für Sie persönlich leid – ich glaube, dass so etwas wahrscheinlich hundertfach passiert ist. Sie haben aber das Pech, dass ein Sachverständiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt hat, dass es eine Infektion war, die von Ihnen ausgegangen ist.“ Das soll für einen Schuldspruch genügt haben.

Die Frau wird medial seit Jahren als „Corona-Leugnerin“ diffamiert

Der Fall hat eine Vorgeschichte: Die heute 54-Jährige war im Juli 2023 bereits zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt worden – „wegen vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten“. Sie soll ihre Quarantäne missachtet und ihre Wohnung im Dezember 2021 verlassen haben. Außerdem soll sie es gewagt haben, ohne Maske mit Menschen zu reden. Der Tod des Nachbarn wurde nun separat verhandelt, ursprünglich war sie vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden.

Niemand kann angesichts der vielfach widerlegten Wirkung von Masken gegen Viren beweisen, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes irgendetwas geändert hätte – doch das interessierte die Justiz offensichtlich schon im Juli letzten Jahres nicht. Die Frau widersprach derweil der Geschichte der Familie des Toten und berichtete, sie sei damals zu krank gewesen, um aufzustehen (sie habe ihre Krankheit zudem nicht als Corona betrachtet, sondern als Bronchitis, wie sie sie jedes Jahr im Winter habe). Hier stand laut „Standard“ Aussage gegen Aussage. Man zog es vor, Sohn und Schwiegertochter des Verstorbenen zu glauben.

Es drängt sich kritischen Beobachtern der Verdacht auf, dass man hier schlichtweg gegen eine vermeintliche „Corona-Leugnerin“ vorging, die möglicherweise die für das Corona-Regime unfassbare Dreistigkeit besaß, trotz positiven Corona-Tests mit einem Fuß den Hausflur außerhalb ihrer Wohnung zu betreten. Wie der Standard nämlich berichtete, behaupten Sohn und Schwiegertochter des Toten, die Dame habe am 21. Dezember 2021 in ihrer eigenen Tür (!) im Flur des Mehrparteienhauses gestanden, dem nunmehr Verstorbenen gegenüber, und habe dabei „wirklich krank ausgesehen“. Offenbar haben die beiden die Frau dann noch selbst angesprochen und somit das Gespräch und den Kontakt mit ihr verlängert – ein hochinteressanter Schachzug, wo man sich angeblich doch so große Sorgen gemacht hätte, weil man ja gewusst habe, wie gefährlich eine Covid-Infektion für Krebspatienten sein könne.

Bei so kontaktfreudigen Familienangehörigen wirkt es von außen betrachtet freilich wahrscheinlicher, dass die beiden das Virus unbewusst eingeschleppt haben. Bei einem vielleicht einminütigen „Kontakt“ im Hausflur, der – man verzeihe den Zynismus – mutmaßlich durchaus breiter als ein „Babyelefant“ sein dürfte, ist eine prompte Ansteckung nämlich mehr als unwahrscheinlich (außer natürlich, man tauschte bei der Gelegenheit Körperflüssigkeiten aus). Die Angeklagte derweil widersprach dieser Geschichte ohnehin, weil sie an diesem Tag so krank gewesen sei, dass sie weder aufstehen noch reden konnte. Ihr glaubte man jedoch nicht.

Ohne das Fundament des spätestens durch die RKI-Protokolle hinreichend widerlegten Corona-Narrativs wird die Absurdität der Vorwürfe mehr als offensichtlich. Wenn die Dame mit ihrer alljährlichen Bronchitis im Dezember 2019 beispielsweise ein vor ihrer Türe abgelegtes Paket aus dem Hausflur aufgehoben und dabei zufällig einem schwerkranken Nachbarn begegnet wäre, wäre irgendjemand auf die Idee gekommen, sie anzuklagen und zu verurteilen, wenn dieser nach der Begegnung erkrankt wäre? Ist das wahre Verbrechen dieser Frau womöglich nur, dass sie sich von der Politik nicht ausreichend in Panik versetzen ließ und damit den Zorn von Narrativgläubigen auf sich zog? Ihr eigener Arzt (!) hatte sich gegenüber der Polizei empört, sie habe einmal gesagt, sie lasse sich „sicher nicht einsperren“, nachdem ein Schnelltest bei ihr positiv ausgefallen war. Der Standard findet das „bedenklich“. Andere halten es für bedenklich, wenn sich Menschen wegen Tests ohne reelle Aussagekraft über Erkrankung und Viruslast kritiklos einsperren lassen sollen.

Corona frisst Rechtsstaat?

Dieser Fall wirft extrem viele Fragen auf. Wie soll eine „Gen-Analyse“ belegen, wer wen wann infiziert hat? Vielleicht war’s auch der Briefträger, der beiden „kontaminierte“ Post überbrachte? Wieso hält man den behaupteten „Kontakt“ über den Flur hinweg für ausreichend? Zog man bei der Einschätzung Sachverständige hinzu, die zur Wahrscheinlichkeit einer Virusübertragung durch Aerosole in einem solchen Setting aufklärten?

Der Gutachter, der die PCR-Proben der Frau und des Mannes untersucht haben soll, behauptete eine Deckungsgleichheit der Virus-DNA von beinahe 100 Prozent und gab selbst an, dass das „sehr selten“ sei, weil „Coronaviren sich sehr rasch verändern“. Ein kritischer Wissenschaftler wittert an dieser Stelle einen Fehler. Ein Zyniker könnte fragen: Wie sorgfältig wurde hier gearbeitet, nachdem man auf eine offenkundige Regierungskritikerin angesetzt worden war?

Wie war der Gesundheitszustand des Krebspatienten? Würde man die These, die Ansteckung durch die Nachbarin sei „bewiesen“, kritiklos hinnehmen – ist die Dame dann auch schuld an dessen Krebserkrankung, der belastenden Behandlung, die diese gemeinhin mit sich bringt, und an den verheerenden Konsequenzen von etwaiger Chemo und Bestrahlung für das Immunsystem? Wenn die Frau wirklich in ihrer eigenen Haustür gestanden haben sollte: Ist sie schuld, dass ihr Nachbar just in diesem Moment vorbeikam, seine Angehörigen im Schlepptau, die sie laut eigener Aussage selbst in ein Gespräch verwickelt haben?

Starb der Mann wirklich „an“ oder „mit“ Corona? War Covid-19 die einwandfrei belegte Ursache der Lungenentzündung oder litt der Mann unter einem schlechten Allgemeinzustand, Schwäche, hatte eine Dysphagie (Schluckstörung), neigte somit zur Aspiration, die häufig zu Lungenentzündungen führt? Differenzierte die Gerichtsmedizin (mit medizinischem Hintergrund muss man eher fragen: Behauptet die Gerichtsmedizin wirklich, hier einwandfrei differenzieren zu können)?

Für die Bevölkerung sind solche Urteile kein Signal, das Vertrauen weckt – im Gegenteil. Man muss sich fragen, ob man sich demnächst vor Gericht wiederfindet, wenn man mit seiner Erkältung in die Apotheke geht, um Halstabletten zu kaufen, und dort einer kranken Person begegnet, die womöglich kurz darauf stirbt. Wer Infektionen und das Öffnen der eigenen Haustüre kriminalisiert, kriminalisiert das tägliche Leben. Das führt zu absurden Schuldzuschreibungen, einer dauerhaften Panik vor Krankheiten und deren möglichen Konsequenzen, treibt Menschen auseinander und befördert die weitere Spaltung der Gesellschaft. Das kann niemand wollen.

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