Schlappe für die Bundesregierung: Offensichtlich ist die geplante allgemeine Impfpflicht ab Februar in der angedachten Form vorerst geplatzt. Am heutigen Freitag sandte die Geschäftsführung des technischen Dienstleisters ELGA GmbH eine Stellungnahme ans Gesundheitsministeriums, laut der die technische Umsetzung der Maßnahme frühestens ab April möglich sein wird.
Die Regierung hatte es versäumt, die ELGA bei der Erstellung des Gesetzesentwurfs zu konsultieren. In der Stellungnahme ist nun unter anderem zu lesen:
Die ELGA GmbH und deren Umsetzungs-Partner werden für die technische
Umsetzung der Impfpflicht über das nationale Impfregister mindestens bis 1. April
2022 benötigen. Dabei können nicht umgesetzt werden:
- Die Einschränkung der Ausnahmeerfassung auf Vertragsärzte gewisser Fachrichtungen (§3 Abs. 3),
- Die Erweiterung des zentralen Patientenindex (ZPI) um Personen, die in Österreich gemeldet sind, aber nicht SV-Nummer und bPK-GH haben (§1, siehe auch E-Gov-BerAbgrV).
Man schlägt vor, die zeitliche Verzögerung mit einem finanziellen Anreizsystem „mittels Gutscheinen für alle Personen mit drei Teilimpfungen“ zu überbrücken.
Die vollständige Stellungnahme der ELGA ist hier nachzulesen.
Das Gesundheitsministerium möchte sich davon bisher nicht beirren lassen. Die Impfpflicht soll dennoch im Februar in Kraft treten. Der erste Abgleich der Impfdaten mit dem Melderegister sei im Gesetzesentwurf erst am 15. März vorgesehen. Sollte aus den Stellungnahmen im Begutachtungsprozess hervorgehen, „dass aus technischen Gründen eine Änderung im Fristenlauf benötigt wird, wird das selbstverständlich berücksichtigt“, so ein Sprecher des Ministeriums. Ab Februar solle die Einhaltung der Impfpflicht aber bereits „im Rahmen von behördlichen Kontrollen breit kontrolliert werden“, berichtet etwa der ORF.
Gescheitert wegen Unfähigkeit?
FPÖ-Chef Herbert Kickl bezeichnet die Nachrichten in den sozialen Netzen dennoch als erfreulich und attestiert der Regierung Unfähigkeit:
Sehr erfreulich! Die Regierung hat ihre Unfähigkeit beim Versuch, einen Impfzwang einzuführen, ein weiteres Mal bewiesen. Weil Türkis-Grün den technischen Dienstleister, die ELGA GmbH, nicht in den Gesetzesentwurf eingebunden hat, ist das Projekt am 1. Februar nicht umsetzbar, sondern frühestens am 1. April – und auch das nicht so, wie sich die Regierung das wünscht und vorstellt.
Er warnt jedoch davor, dass der Widerstand aufrechterhalten werden muss, bis der Impfzwang vollständig vom Tisch ist.
Massive Kritik an Impfpflichtgesetz von Datenschützern
Die Masse an Stellungnahmen gegen das Impfpflichtgesetz nimmt derweil stetig zu. Die Datenschutz-NGO „ARGE DATEN“ hat bereits am 28. Dezember eine vernichtende Beurteilung zu dem Gesetzesentwurf abgegeben. So wird zusammengefasst:
Der vorgelegte Entwurf ist nicht geeignet einen sachlich und grundrechtlich vertretbaren Beitrag zur Pandemiebekämpfung zu leisten. Er ist jedoch so angelegt, dass 2022 tausende, wenn nicht sogar Millionen Strafverfahren drohen, die zusätzlich zu den Behinderungen durch COVID-19 staatliche Strukturen lähmen und enorme Kosten verursachen werden.
In der vorliegenden Fassung werden Grundrechte massiv verletzt und das Vertrauen der Bevölkerung in einen demokratischen Rechtsstaat massiv erschüttert. Der Entwurf ist daher abzulehnen.
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