Wer Parallelen „zu damals“ sucht, wird schnell fündig. Am Dienstag stoppte die deutsche Polizei an der Grenze zwischen Tirol und Bayern einen Rettungswagen, der einen akuten Herzpatienten in eine Klinik bringen sollte. Den deutschen Beamten fehlte ein „Reisedokument“. Der Grenzhorror dauerte 30 Minuten, bis ein zweiter Rettungswagen das Dokument nachliefern konnte. Hier wurde mutwillig mit dem Leben eines Menschen gespielt.
Wenn sich Polizeibeamte auch so genau an Recht und Gesetz erinnern könnten, wenn Politiker Grundrechte und Verfassung brechen, hätte der ganze Spuk schon lange ein Ende. Doch das Gegenteil ist der Fall. Ohne Hausverstand und jenseits jeder Verhältnismäßigkeit werden rechtswidrige Befehle befolgt und der Tod von Menschen in Kauf genommen. Dabei wird doch immer betont, alle Corona-Maßnahmen würden doch nur dazu dienen, um Menschenleben zu retten. Das Gegenteil scheint der Fall zu sein.
Patientenleben sinnlos gefährdet
So geschehen an der Grenze zwischen Tirol und Bayern. Offenkundig hatten deutsche Polizisten große Angst, dass von einem Rettungswagen auf der Autobahn gefährliche Virusmutationen springen und die deutsche Bevölkerung gefährden könnten. Um diese schreckliche Gefahr zu bannen, war nicht etwa eine Desinfektion des Wagens sondern ein Papier nötig. Mutwillig wurde das Leben des im Rettungswagen befindlichen Herz-Akutpatienten gefährdet, damit die Vorgaben der Bürokratie erfüllt werden konnten. Dieser musste 30 Minuten auf die Weiterreise in die Herzklinik Füssen warten.
Es ging um die Kopie einer E-Mail
Hinzu kommt, dass das gesamte Personal des Krankenwagens als auch der Patient laut Auskunft des Roten Kreuzes negativ getestet waren. Den deutschen Grenzern ging es ausschließlich um ein Reisepapier. Dieses hätte nicht einmal besondere Qualitäten, schon gar nicht die eines amtlichen Dokumentes. Es wäre die Kopie einer E-Mail des Bayerischen Staatsministeriums, welches die geltenden Regeln für die Einreise von Einsatzfahrzeugen wie Rettungsfahrzeugen erklärt. Der Inhalt dieses Schreibens hätte den Polizisten eigentlich bekannt sein sollen. Wäre der Patient in dieser Zeit verstorben, wäre es Sache der Gerichte, den Straftatbestand festzustellen. Fahrlässige Tötung oder Beihilfe zum Mord?
Wenn Deutschland jetzt auch akute Rettungseinsätze verunmöglicht, schlägt das dem Fass den Boden aus.
ÖVP-Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann, Tirol
Ob der Vorfall ein dienstrechtliches oder juristisches Nachspiel hat, ist nicht bekannt. An sich sollte man aber die Politik haftbar machen, denn das Deutsche Wesen und seine Hörigkeit gegenüber Befehlen aller Art ist seit hunderten Jahren bekannt.