Nur 7 Impfopfer in Österreich “entschädigt” – MFG prangert an: “Verhöhnung der Betroffenen!”

Bild: freepik

Sage und schreibe sieben Personen sollen in Österreich bisher Schadenersatz für Gesundheitsschäden nach der Covid-Impfung bewilligt bekommen haben. 1.400 Personen hatten Anträge gestellt. Sehr viele Betroffene werden sich diesen Aufwand gar nicht erst gemacht haben, befürchtet die MFG, denn die im Schnitt winkenden 1.580 Euro Entschädigung decken nicht einmal die Kosten eines Rechtsbeistandes – und die Bewilligung ist extrem schwierig. Die MFG kritisiert den Umgang mit Impfgeschädigten als eine Verhöhnung der Betroffenen.

Im Folgenden lesen Sie die entsprechende Pressemitteilung (via ots):

In der MFG gehen die Wogen hoch. Grund dafür sind die jüngst verlautbarten Zahlen in Bezug auf die Entschädigungen nach einer COVID-19-Injektion von angeblich nur 7 (!) Fällen bei 19 Millionen Stichen. „Hier stimmt weder die arithmetische noch die juristisch-menschliche Komponente“, tönt es deutlich aus den Reihen der MFG.

Besonders betroffen zeigt sich dabei Dagmar Häusler, Mitglied des Bundesvorstands und Gesundheitssprecherin des MFG-Klubs im Oö. Landtag, vom Umgang mit vor der Spritze eigentlich völlig gesunden Menschen. „Wie diejenigen nun behandelt werden, die – leider im Gegensatz zu zahlreichen Betroffenen, welche ob der Kenntnis des „Systems Österreich“ schon im Vorfeld resignierten – trotzdem auf ihren Rechten beharrten, ist schlichtweg skandalös“, so Dagmar Häusler.

Was der oberösterreichischen MFG-Gesundheitssprecherin dabei besonders sauer aufstößt, ist der offensichtlich manipulative Umgang mit Zahlen, wenn hier einerseits von 19 Millionen Stichen gesprochen wird, was grob geschätzt etwa 6 Millionen tatsächlichen Gen-Behandlungen entspricht. „Rechnet man weiters bei offiziell 1.400 Geschädigten-Anträgen eine Dunkelziffer von etwas über 90 % der Betroffenen aus, die sich den behördlichen Spießrutenlauf von vornherein erspart haben, würden die Ziffern erschreckend anders aussehen“, so Dagmar Häusler.

Verhöhnung der Betroffenen

Ebenso kritisch äußert sich der Klubobmann des oberösterreichischen MFG-Landtagsklubs Manuel Krautgartner: „Hier werden einmal mehr Menschen verhöhnt, die keinerlei Nutzen von der Genspritze hatten, aber Opfer eines, von Wissenschaft und Regierung bewusst in Kauf genommenen, Risikos geworden sind“. Und weiter meint der oberösterreichische Landtagsabgeordnete: „Wie mittlerweile zigfach von unabhängigen Fachleuten bestätigt, trägt der neuartige „mRNA-Impfstoff“ gegen COVID-19 weder zu einer Unterbrechung der Infektionsketten noch zu einer Reduktion von Infektionen bei. Selbst ein antikörperbasierter Effekt ist nach 6 Monaten meistens verschwunden. Ebenso belegt keine Studie die Verhinderung eines schweren Verlaufs.“

Auch der oberösterreichische MFG-Landesparteiobmann und Landtagsabgeordneter Joachim Aigner sieht in der aktuellen Vorgehensweise eine „demütigende pauschalierte Mini-Abfindung für einst gesunde Menschen, welche Opfer von Erkrankungen, ausgelöst durch mit sozialer Gewalt aufoktroyierte Gen-Spritzen wurden“.

Demütigende Abfindungsbeträge

Als „widerwärtig und beschämend“ beurteilt Dagmar Häusler weiters die Vorgehensweise und die Beträge, mit denen die Betroffenen nun „abgespeist“ würden. Italien hat dagegen bereits im Jänner 50 Millionen Euro für Personen bereitgestellt, die wegen der COVID-19-Injektion eine „dauerhafte Beeinträchtigung ihrer körperlich-psychischen Integrität“ erlitten haben. „Die durchschnittlich 1.580 Euro, welche bei uns erstattet werden, bedienen nicht einmal den Aufwand eines sehr wohlmeinenden Rechtsbeistandes“, so die oberösterreichische MFG-Gesundheitssprecherin. „Seitens der Regierung versteckt man sich halt lieber hinter dem Blabla des sogenannten (de facto nicht existenten) positiven Nutzen-Risiko-Verhältnisses, anstatt 400 gemeldete Verdachtsfälle von Herzmuskelentzündungen in Zusammenhang mit der Impfung tatsächlich bis ins kleinste Detail abzuklären. Wen wundert es dann, dass in Österreich die Beweislast für Schäden, die das Gesundheitssystem den Bürgern zufügt, nach wie vor allein beim Geschädigten verbleibt?“, so Dagmar Häusler.

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