Offenbar will die Politik den Bürgern in Deutschland jegliche Möglichkeit zur Selbstverteidigung nehmen: Am 21. März 2025 ist bei der Sitzung des Bundesrats ein Tagesordnungspunkt ein Gesetzentwurf zur Verschärfung des Waffenrechts (Drucksache 67/1/25). Dieser sieht vor, dass der Kleine Waffenschein künftig Voraussetzung für den Kauf und Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ist. Zudem muss ein „eng gefasstes“ Bedürfnis nachgewiesen werden – Selbstverteidigung wird nicht als Grund anerkannt. Seit wann geht die Gefahr von jenen aus, die sich nur selbst schützen möchten?
In seiner nächsten Plenarsitzung entscheidet der Bundesrat, ob der Gesetzesantrag aus Hamburg in den Bundestag eingebracht wird. Bisher wird der Kleine Waffenschein nur für das Führen einer SRS-Waffe benötigt, zukünftig soll er laut dem Gesetzentwurf bereits für den Erwerb und Besitz dieser Waffen Voraussetzung sein. Begründet wird dies damit, dass in der Silvesternacht 2024/2025 mit Pyromunition bestückte SRS-Waffen auf offener Straße abgefeuert und gegen Einsatzkräfte eingesetzt wurden. Der Entwurf zielt darauf ab, “die legale wie illegale Verbreitung und Nutzung von SRS-Waffen deutlich zu reduzieren”. Das vorgebrachte Argument ist dabei freilich Unsinn: Die (überwiegend migrantische) Klientel, die bei beliebigen Anlässen wahllos um sich schießt, darf das natürlich ohnehin nicht, denn illegale Einwanderer können schwerlich den dafür notwendigen Waffenschein vorweisen.
Den Kleinen Waffenschein bekommt nur, wer als zuverlässig und persönlich geeignet gilt. Künftig soll eine Schreckschusspistole nur erwerben oder besitzen dürfen, wer körperlich und geistig fähig ist, verantwortungsvoll mit der Waffe umzugehen, mindestens 18 Jahre alt ist und die Waffe sicher aufbewahren kann. Zudem soll der Nachweis eines “eng gefassten Bedürfnisses” verpflichtend werden. Ein Bedürfnis nur zur Selbstverteidigung – ohne zugleich eine gefährdete Person zu sein – genügt hiernach nicht, heißt es in dem Entwurf. Offenbar sollen die Bürger sich also nicht einmal mehr in Notwehr verteidigen dürfen.
Wer dagegen weiter Schreckschuss- und allerhand Feuerwaffen tragen wird? Kriminelle – also jene, gegen die man sich nicht mehr verteidigen kann. Die scheren sich nämlich nicht um solche Gesetze, die nur bei “braven Bürgerlein” greifen. Das Gesetz könnte glatt als Geschenk an Gewalttäter, Messermänner und Mörder verstanden werden, die fortan noch weniger Gegenwehr befürchten müssen als ohnehin schon.
Nach dem Entwurf wären SRS-Waffen nur noch für Theateraufführungen, Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen, die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen oder Veranstaltungen der Brauchtumspflege sowie für Bergsteiger, Inhaber eines Wasserfahrzeugs oder einer Vercharterung, Sportveranstalter oder verantwortliche Person einer Sportveranstaltung zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen oder als Landwirt zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben erlaubt.
Es wird davon ausgegangen, dass in Deutschland 37 Millionen SRS-Waffen in den Händen von 14 Millionen Privatpersonen sind. Auch legale Besitzer müssen die Auflagen erfüllen, sie müssen einen Kleinen Waffenschein beantragen und das Bedürfnis nachweisen – dafür soll eine Übergangsregelung von vier Jahren gelten. Erwartet wird, dass viele von ihnen aufgrund der hohen Anforderungen die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer SRS-Waffe nicht erhalten werden und somit die Waffen abgeben müssen.
Schon im Oktober 2024 wurde das Waffenrecht im Rahmen des sogenannten “Sicherheitspaketes” der Bundesregierung mit der Einführung von Messerverbotszonen verschärft. Dabei helfen Messerverbote nicht gegen Messerkriminalität (sie sorgen nur dafür, dass etwa Rentner mit altem Taschenmesser zum Apfelschälen horrende Bußgelder zahlen dürfen). Nun geht man noch einen Schritt weiter – mit diesem Gesetz würden die Bürger komplett entwaffnet und bestimmten Tätergruppen wehrlos ausgeliefert. Agiert die Politik nach dem linksextremen Motto “Deutschland verrecke”?
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