Das Ziel der EU, eine Union des Frieden und des Handels zu werden, in welcher die Völker und Nationen ihre Lebensweise autonom bewahren, ist tragisch gescheitert. Inzwischen versucht die Union das Leben der Menschen bis ins letzte Detail zu bestimmen. Der neueste Streich ist eine völlig irre Regelung, nach der jeder gefällte Baum mit Position und Begründung gemeldet werden muss. Das betrifft auch Bäume, die aus natürlichen Gründen fallen. Der daraus entstehende Administrationsaufwand ist praktisch nicht zu bewältigen.
Ein Kommentar von Willi Huber
Zuerst machte man die Bauern in Wechselwirkung zu den horrenden nationalen Steuern von EU-Subventionen abhängig. Diese Subventionen können jederzeit gestoppt werden, wenn sich die Bauern den Regeln der Europäischen Union widersetzen. Das ist die Ausgangssituation für den aktuellen EU-Wahnsinn namens EU-Entwaldungsverordnung.
Man kann darüber rätseln, ob es abgehobene Bürokraten sind, die keinerlei Ahnung von Land- und Forstwirtschaft haben – oder ob es der bösartige Plan ist, sämtliche klein- und mittelständischen Betriebe zu vernichten, egal in welcher Branche.
Mit der EU-Entwaldungsverordnung (VO (EU) 2023/1115) soll vorgeblich das Problem der illegalen Entwaldung verringert werden. Angeblich zielt die Verordnung darauf ab, dass Palmöl, Kautschuk, Kaffee, Kakao, Holz, Soja und Rinder nicht auf eigens dafür gerodeten ehemaligen Waldflächen bewirtschaftet werden. Der kluge Denker bemerkt beim Großteil der genannten Güter: Mit Europa hat das, wenn überhaupt, dann nur am Rande zu tun.
Die Europäische Kommission hat verfügt, dass solche Produkte überprüfbar rückverfolgbar sein müssen. Die oben genannten Erzeugnisse dürfen in der EU nur in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden, wenn sie den Vorgaben entsprechen. Es gibt so gut wie keine Ausnahmen, selbst an die Verwandtschaft verschenktes Holz muss registriert werden.
Vor allem den Land- und Forstwirten wird nun auferlegt, dass sie von jedem Baum genaue Informationen in ein Informationssystem eintragen: die geografischen Koordinaten, die Holzart und die Menge. Erst dann erhält man eine Referenznummer für das Holz und darf es an ein Sägewerk verkaufen. Produkte von Flächen, die bis 2021 noch Wald waren, dürfen nicht mehr gehandelt werden. Das bedeutet, dass diese Informationen auch rückwirkend zu erfassen sind.
Die Regelung ist speziell für Österreich, aber auch für Deutschland völlig sinnfrei, da illegale Rodungen in diesen Ländern kein Problem darstellen. Wie es zu so einer absurden und weltfremden Verordnung kommen konnte, muss man in Österreich vor allem die ÖVP fragen – die sich in Fragen der Landwirtschaft ja als besonders kompetent bezeichnet und diese angeblich in der EU besonders gut vertritt. Von 1995 bis 2004 stellte die österreichische ÖVP sogar den EU-Landwirtschaftskommissar. Aktuell bitten 22 Länder um eine Verschiebung des Inkrafttretens der Verordnung mit Ende des Jahres – und um Nachbesserungen.
Um Aufschub bettelt auch Österreich, wenn man den Pressetext des Landwirtschaftskammer-Präsidenten dazu liest, sieht man aber auch, dass diese Sparte völlig verseucht vom Klimawahn ist, dem man sich untertänigst unterwirft.
Die vorliegende Verordnung hätte in unseren Breiten, wo die Waldbewirtschaftung ohnehin durch strenge Forstgesetze geregelt ist, keinerlei Nutzen. Sie wäre aber mit einem enormen, vollkommen unsinnigen Aufwand verbunden und würde lediglich den Frust der (Wald-)Bäuerinnen und Bauern über unnötige bürokratische Hürden verstärken. Schluss mit der ständigen Behinderung wertvoller Bewirtschaftungsmaßnahmen, die wir auch für die Klimafitness unserer Wälder und Energiesysteme dringend brauchen.
Präsident der österreichischen Landwirtschaftskammer Josef Moosbrugger