Am 2. Juni gab die Polizei Mannheim bekannt, dass der Beamte, auf den am Freitag bei einer Kundgebung der BPE ein Afghane mit einem Messer einstach, gestorben ist. Die Anteilnahme ist deutschlandweit gewaltig. Am Vortag zeigte das Social-Media-Team der Polizei allerdings eine kuriose Prioritätensetzung: Sie wies beim Teilen einer Pressemitteilung zu den Hintergründen des Täters darauf hin, dass „Hass und Hetze“ umgehend „strafrechtlich verfolgt“ würden. Weder ist die strafrechtliche Verfolgung von Gefühlen gesetzlich möglich, noch sollte das aktuell im Fokus stehen.
Ein Kommentar von Vanessa Renner
Am Nachmittag des 1. Juni veröffentlichte die Polizei Mannheim einen Tweet auf X, in dem sie auf eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, des Präsidiums Mannheim und des LKA verwies. Zu Beginn dieser Mitteilung wird der Hintergrund des Täters geschildert:
Bei der Person, die am gestrigen Tag auf dem Mannheimer Marktplatz mit einem Messer mehrere Personen angegriffen und sechs davon zum Teil lebensgefährlich verletzt hat, handelt es sich um einen in Afghanistan geborenen 25-jährigen Mann, der seit 2014 in Deutschland lebt. Er ist verheiratet, hat zwei Kinder und lebt mit seiner Familie im hessischen Heppenheim.
Nicht zu lesen ist dort leider, dass der Asylantrag des Afghanen 2014 abgelehnt worden war und er entsprechend – wie so viele ausreisepflichtige Migranten – illegal in Deutschland verblieben war. Seine Tat hätte also problemlos verhindert werden können, würden entsprechende Gesetze noch Anwendung finden und Abschiebungen durchgeführt werden. Stattdessen werden auch Illegale „geduldet“, durch die Steuerzahler alimentiert und zuverlässig im Land gehalten. Dass bei der Einwanderung Gesetze in Deutschland konsequent mit Füßen getreten werden, kostet Menschenleben.
Von den Bürgern, die dieses irrwitzige System unter anderem mit horrenden Steuern, massiven Problemen bei der Suche nach leistbarem Wohnraum und obendrein ihrer Sicherheit bezahlen, können hier wahrlich keine Begeisterungsstürme erwartet werden. In den Kommentarspalten auf dem X-Account der Polizei Mannheim stand jedoch der Zustand des schwer verletzten Polizeibeamten im Fokus: Schon am Freitag war bekannt geworden, dass es sich beim Täter um einen Afghanen handeln dürfte – für die meisten reichten ohnehin Bilder aus dem Livestream, um ein islamistisches Motiv zu vermuten. Trotzdem fanden sich unter Tweets der Mannheimer Polizei in erster Linie Genesungswünsche und Fragen nach dem Gesundheitszustand des verletzten Polizisten. Einige prangerten sicherlich das massive Politikversagen in Deutschland an, andere hinterfragten den Ablauf des Einsatzes, doch Wellen von „Hass und Hetze“ fanden wir bei unserer Sichtung der Kommentare nicht. Wieso also hielt man die folgende Drohung an die User für notwendig?
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass Hass und Hetze im Netz nicht geduldet und umgehend strafrechtlich verfolgt wird!
Polizei Mannheim via X / 1. Juni 2024
Hassen kann in Deutschland jeder, wen er will. Das einzige offenkundige „Hassverbrechen“ in dieser Causa war der Anschlag durch den Afghanen auf Michael Stürzenberger (und in der Folge auf jeden, der ihn davon abhalten wollte). Dass das angemessen strafrechtlich verfolgt wird, bleibt zu hoffen. Dass viele Bürger nun Hass für den Täter empfinden, muss der politisch korrekte Social-Media-Verantwortliche wohl akzeptieren – anders als Islamisten greift der gemeine Deutsche daraufhin nicht zum Messer, um zu morden und Terror zu verbreiten.
Das Geplärr von „Hass und Hetze“ kommt grundsätzlich von links, und zwar speziell von jenen, die Anschläge wie den in Mannheim für ihre kranke Ideologie in Kauf nehmen oder gar befürworten. Die Polizei biedert sich mit diesem Wording ausgerechnet jenen an, die in vollendeter Degeneriertheit in den sozialen Netzen behaupten, Polizisten hätten es verdient, zu sterben. Wackere Antifanten entlarven sich immer wieder als hasserfüllte menschliche Müllhaufen – und dafür werden sie von der Politik hofiert. Grüne wollen diese Kreaturen, die anderen den Tod wünschen, durch Steuergelder alimentieren. Ist es strafbare Hetze, das zu kritisieren?
Den Angehörigen von Rouven L. kann in dieser dunklen Zeit nur viel Kraft gewünscht werden. Bleibt zu hoffen, dass sie von den mitunter höchst unwürdigen Debatten in den sozialen Netzen und auch den Medien – beim Stern befand man bereits, dass Bauarbeiter doch viel gefährlicher leben würden als Polizisten – nichts mitbekommen.